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Berufsbildner/in (alle Branchen)

Kategorien
Bildungstypen

Berufsfunktion / Spezialisierung

Berufsfelder

Bildung, Soziales

Branchen

Bildung, Unterricht - Unterricht auf Stufe Volksschule, Mittelschule und Berufsbildung

Swissdoc

0.710.49.0

Aktualisiert 11.05.2024

Tätigkeiten

Berufsbildner und Berufsbildnerinnen sind zuständig für die praktische Ausbildung der Lernenden im Lehrbetrieb. Sie führen die Lernenden in den Betriebs-, Berufs- und Arbeitsalltag ein, definieren Lernziele, begleiten, unterstützen und fördern die Lernenden in der praktischen Arbeit und beurteilen die Lernergebnisse. In grösseren Betrieben wird die Ausbildung oft auf mehrere Personen verteilt. 

Sie üben folgende Tätigkeiten aus:

  • Vermitteln des praktischen Teils der beruflichen Grundbildung, gestützt auf den Bildungsplan der jeweiligen Bildungsverordnung
  • Planen von Lerneinheiten
  • Anleiten, Vorzeigen und Erläutern von Arbeitsabläufen und Tätigkeiten
  • Gespräche/Kontakte mit Eltern und Berufsfachschulen
  • Auswahl und Beurteilung von Lernenden 
  • bei Bedarf ergreifen sie geeignete Fördermassnahmen 

Ausbildung

Übliche/r Ausbildungsweg/e

  • Kursbestätigung / Kurszertifikat
  • Abschluss Verband/Vereinigung/Branchenlabel

Dauer

Es gibt zwei Varianten:

  • Kurs für Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben im Umfang von 40 Kursstunden (5 Tage à 8 Stunden) mit eidgenössisch anerkanntem Kursausweis Berufsbildner/in in Lehrbetrieben
  • Diplomlehrgang für Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben im Umfang von 100 Lernstunden; dieser Kurs schliesst an den fünftägigen Kurs an, respektive setzt diesen voraus, und erweitert die Kompetenzen als Berufsbildner/in. Der Kurs dauert 6-8 Monate und führt zu einem eidgenössisch anerkannten Diplom Berufsbildner/in in Lehrbetrieben

Ausbildungsangebote

Suchmaschine unter

https://www.berufsberatung.ch/dyn/show/2879

Zulassungsbedingungen

Grundsätzlich können alle Personen den Berufsbildnerkurs absolvieren. Es bestehen keine gesetzlichen Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen (einzige Ausnahme ist der Kanton Schwyz, der mindestens zwei Jahre Berufserfahrung voraussetzt). 
Damit ein Betrieb die Ausbildungsbewilligung für Lernende vom kantonalen Berufsbildungsamt erhält, muss jedoch mindestens eine Person im Betrieb folgende Voraussetzungen erfüllen (offiziell akkreditierte/r Berufsbildungsverantwortliche/r):

  • eine bestimmte Anzahl Jahre berufliche Praxis im Ausbildungsberuf (die genaue Zahl ist in der Bildungsverordnung des entsprechenden Berufes festgelegt),
  • ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eine höhere Ausbildung im Lehrgebiet und
  • besuchter Berufsbildnerkurs mit Abschluss mindestens eidgenössisch anerkannter Berufsbildnerausweis 

Weitere Auskünfte geben die kantonalen Berufsbildungsämter. 

Bemerkungen

Weitere Informationen auch unter www.berufsbildung.ch

Weitere Informationen

Adressen

Schweiz Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK
Speichergasse 6
3000 Bern 7 Bärenplatz
Tel.: 031 309 51 57
URL: http://www.sbbk.ch
URL: http://www.edk.ch/it/specialisti-fp
E-Mail:

berufsberatung.ch