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Chancengleichheit

Die Chancengleichheit von Frauen und Männern ist im beruflichen und akademischen Leben noch nicht erreicht. Die Chancengleichheit und die Unterstützung von Menschen, die von Ungleichheit betroffen sind, sind das Ziel vieler Organisationen und Projekte.

Situation in der Schweiz

Art. 3. 1, Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann GIG

«Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen aufgrund ihres Geschlechts weder direkt noch indirekt benachteiligt werden, namentlich nicht unter Berufung auf den Zivilstand, auf die familiäre Situation oder, bei Arbeitnehmerinnen, auf eine Schwangerschaft.»

Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frauen und Männern ist 1996 in Kraft getreten, aber in der Arbeitswelt ist die Gleichstellung noch nicht erreicht. Einige Zahlen des Bundesamtes für Gleichstellungsfragen (BFEG) und des Bundesamtes für Statistik (BFS):

  • Sechs von zehn Frauen und einer von acht Männern arbeiten in Teilzeit;
  • Frauen werden oft schlechter bezahlt als Männer, obwohl sie die gleichen Qualifikationen und Funktionen haben. Die Gehälter in typisch weiblichen Berufen sind niedriger als in typisch männlichen Berufen. In der Schweiz beträgt das Lohngefälle 14,6% im privaten Sektor und 12,5% im öffentlichen Sektor.  Der Unterschied kann manchmal erklärt werden (Dienstjahre, Ausbildung, etc.). Allerdings sind 39,1% des Lohnunterschieds im privaten Sektor und 41,7% im öffentlichen Sektor nicht gerechtfertigt. Lohndiskriminierung kann durch die Förderung einer ausgewogenen Präsenz von Frauen und Männern in jedem Berufsfeld und auf allen Ebenen verringert und schrittweise beseitigt werden.
  • Nur wenige Frauen besetzen Führungspositionen: 3% der Führungskräfte und 4% der Verwaltungsräte börsenkotierter Schweizer Unternehmen sind Frauen. Etwas zahlreicher sind sie an den universitäre Hochschulen und an den Fachhochschulen, wo sie 50,4% bzw. 45% der Studierenden ausmachen.
  • Bei Studienbeginn treffen Männer und Frauen relativ traditionelle Entscheidungen: Männer machen 69,4% der Studierenden der technischen Wissenschaften aus, während Frauen 70,6% der Studierenden der Sozial- und Geisteswissenschaften ausmachen. In anderen Branchen wie Naturwissenschaften, Medizin und Pharmazie wird die Kluft zwischen Männern und Frauen immer geringer.

Chancengleichheit im akademischen Leben

Die meisten Schweizer Hochschulen bieten auf Gleichstellungsfragen spezialisierte Beratungsleistungen an. Die Hochschulen sind bestrebt, die Chancengleichheit für Studierende und ihre Mitarbeitenden zu gewährleisten. Die Kontaktdaten der für Chancengleichheit an den Hochschulen zuständigen Stellen finden sich unter: gendercampus.ch.

Die meisten Hochschulen veröffentlichen Informationen zur Chancengleichheit auf ihren Websites. Siehe Nützliche Links unten.

Diskriminierung und sexuelle Belästigung

Diskriminierung

Hinweise bei Lohn- oder Berufsdiskriminierung aufgrund des Geschlechts:

  • Informationen zur Lohngleichheit: www.ebg.admin.ch;
  • Sich an den Vorgesetzten oder die für Chancengleichheit zuständige Person im Unternehmen wenden, um eine Lösung zu finden;
  • Wenn keine Lösung gefunden werden kann, sind Spezialisten hinzuzuziehen: Berater, Personalverbände, Gewerkschaften, Schlichtungsstellen etc;
  • In schwerwiegenden Fällen sind Gerichtsverfahren möglich: Verfahren vor einem kantonalen Gericht sind kostenlos, nicht aber Anwaltsleistungen. Kündigungsschutz für Vergeltungsmassnahmen (nach einer Klage des Arbeitnehmers auf Geltendmachung seiner Rechte) wird während des Verfahrens und für einen Zeitraum von sechs Monaten danach gewährt (siehe Art. 10 GIG).

Sexuelle Belästigung

Sexuelle Belästigung ist unerwünschtes Verhalten sexueller Natur, das die Würde einer Person verletzt. Es kann von Einzelpersonen oder Gruppen durchgeführt werden (Mobbing). Sexuelle Belästigung kann von Mitarbeitenden, von Arbeitgeber/innen, Partner/innen oder Kunden/innen begangen werden.

Es gibt unterschiedliche Formen sexueller Belästigung:

  • Sexistische und anzügliche Kommentare;
  • Unerwünschte Körperkontakte, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung;
  • Darstellung pornografischen Materials;
  • Annäherungsversuche und Druckausübung, um ein Entgegenkommen sexueller Art zu erlangen, oft mit Versprechen von Vorteilen und Androhen von Nachteilen;
  • Stalking: Verletzung der Privatsphäre, zwanghafte Belästigung.

Im Fall sexueller Belästigung gelten die gleichen Vorgehensweisen wie bei Diskriminierung. Weitere Informationen zu Belästigung und Vorgehensweise:

  • sexuelle-belaestigung.ch: Das eidgenössische Gleichstellungsbüro EBG bietet Beratung und eine konkrete Unterstützung im Belästigungsfall an.
  • belaestigung-in-der-lehre.ch: Die Website der Gewerkschaft unia informiert über sexuelle Belästigung und bietet Unterstützung an.
  • opferhilfe-schweiz.ch: Opferhilfe Schweiz mit Beratungsstellen und Unterstützung bei sexueller Gewalt.
  • feel-ok.ch: Beratung, Hilfe, Tipps für Jugendliche, um sich vor sexueller Gewalt zu schützen.
  • gleichstellungsgesetz.ch: Datenbank mit  Verfahren bzw. Fällen aus den Deutschschweizer Kantonen, die auf dem Bundesgesetz für die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz) und/oder auf dem Verfassungsgrundsatz der Lohngleichheit basieren (Art. 8 Abs. 3 Bundesverfassung).

Links

Verschiedene Stellen in der Schweiz fördern die Gleichstellung von Frauen und Männern, insbesondere in der Arbeitswelt:

Eidgenossenschaft

Kantone

  • Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten: equality.ch
  • Appenzell Ausserrhoden: Abteilung Chancengleichheit: www.ar.ch
  • Basel-Landschaft: Fachstelle für Gleichstellung des Kantons Basel-Landschaft: www.gleichstellung.bl.ch
  • Basel-Stadt: Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern: www.gleichstellung.bs.ch
  • Bern: Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern (FGS): www.sta.be.ch
  • Freibourg: Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen GFB: fr.ch
  • Graubünden: Stabsstelle für Chancengleichheit von Frau und Mann: www.gr.ch
  • Luzern: Stabsstelle für Chancengleichheit von Frau und Mann: lu.ch
  • St. Gallen: Kompetenzzentrum Integration und Gleichstellung: www.sg.ch
  • Wallis: Kantonales Amt für Gleichstellung und Familie: gleichstellung-familie.ch
  • Zürich: Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann des Kantons Zürich: ffg.zh.ch

Hochschulen



berufsberatung.ch