Zulassungsvoraussetzungen
In der Schweiz existiert keine zentrale Stelle, die über die Anerkennung ausländischer Vorbildungsausweise für die Studienzulassung entscheidet. Die Zulassungsstellen der einzelnen Schweizer Hochschulen entscheiden autonom und im Einzelfall, unter welchen Voraussetzungen der Inhaber oder die Inhaberin eines ausländischen Diploms zum Studium zugelassen wird. Deshalb müssen sich ausländische Bewerberinnen und Bewerber direkt an die gewünschte Hochschule wenden.
Fachhochschulen FH
Die Zulassung zu den FH hängt wesentlich von den Vorbildungsausweisen und den Sprachkenntnissen der Bewerberinnen und Bewerber ab. Aufnahmen erfolgen in der Regel "sur dossier". Dazu werden die Vorbildungsausweise und Sprachzertifikate von Zulassungskommissionen geprüft und bewertet. Der Zulassungsentscheid wird anschliessend schriftlich, eventuell mit Zusatzauflagen, mitgeteilt. Weitere Informationen auf der Website von swissuniversities.ch.
Es wird dringend empfohlen, vor Einreichen eines Bewerbungsdossiers mit der gewählten Fachhochschule Kontakt aufzunehmen.
Weitere Informationen: Zulassung Fachhochschulen FH.
Pädagogische Hochschulen PH
Die Zulassung zu den PH hängt wesentlich von den Vorbildungsausweisen und den Sprachkenntnissen der Bewerberinnen und Bewerber ab. Vorausgesetzt wird das Beherrschen der Unterrichtssprache, d.h. der Sprache, in welcher die künftige Lehrperson unterrichten wird.
Für Studierende mit ausländischen Maturitätsausweisen gelten die Informationen auf der Website von swissuniversities.ch.
Ausländischen Studieninteressierten, die sich an einer schweizerischen Pädagogischen Hochschule einschreiben wollen, wird empfohlen, die gewählte Institution direkt zu kontaktieren, wenn möglich bereits ein Jahr vor dem vorgesehenen Studienbeginn.
Weitere Informationen: Zulassung Pädagogische Hochschulen PH.
Universitäre Hochschulen UH
In den UH hängt die Zulassung wesentlich von folgenden Voraussetzungen ab: genügende Vorbildung und Sprachkenntnisse sowie genügend freie Studienplätze im betreffenden Studienfach. Informationen dazu finden sich auf der Website von swissuniversities.ch.
Weitere Informationen: Zulassung Universitäre Hochschulen UH.
- Bei ungenügender Vorbildung kann die Zulassung vom Bestehen einer Aufnahmeprüfung abhängig gemacht werden.
- Ein ausländischer Abschluss wird in der Regel nicht anerkannt, wenn er nicht von einer in der Datenbank auf der Website World Higher Education Database whed.net aufgeführten Hochschule ausgestellt ist.
- Für die Zulassung zum Medizinstudium gilt ein besonderes Verfahren. Weitere Informationen finden sich auf der Website von swissuniversities.ch.
- Ausländische Studieninteressierte mit einem anerkannten ausländischen Vorbildungsausweis, der einem schweizerischen Maturitätsniveau nicht entspricht, können, nach Prüfung des Aufnahmegesuchs, durch die betreffende Universität zur Ergänzungsprüfung der schweizerischen Universitäten (ECUS) angemeldet werden. Im Übrigen führen die Universitäten eigene Aufnahmeprüfungen durch, deren Anforderungen zum Teil unterschiedlich sind. Die Universitäten in der Romandie führen für Bewerberinnen und Bewerber, deren Sprachkenntnisse nicht validiert sind, Französischprüfungen durch. Weitere Informationen sind direkt bei den Universitäten erhältlich.
- Die Universität St. Gallen nimmt nur eine begrenzte Anzahl ausländischer Bewerberinnen und Bewerber auf. Alle ausländischen Studienanwärterinnen und -anwärter müssen eine Aufnahmeprüfung ablegen. Für Inhaberinnen und Inhaber eines von der Universität St. Gallen anerkannten ausländischen Maturitätsausweises findet die Prüfung in St. Gallen statt. Bewerberinnen und Bewerber mit nur bedingt anerkannten Zeugnissen nehmen an der Ergänzungsprüfung der schweizerischen Universitäten (ECUS) teil. Weitere Informationen finden sich auf der Website der Universität St. Gallen unisg.ch.
Studienkosten
Die Studiengebühren an Schweizer Hochschulen belaufen sich auf 500 bis 2000 Franken pro Semester. Für ausländische Studierende werden an bestimmten Hochschulen höhere Gebühren erhoben. Hinzu kommen die Kosten für die Unfallversicherung und den Lehrbetrieb (Bücher, Sport usw.). Pro Jahr muss in der Schweiz mit Lebens- und Studienkosten zwischen 21'000 und 31'000 Franken gerechnet werden. In der Regel ist keine finanzielle Unterstützung für Bachelor- und Master-Studien ausländischer Studierender durch die Schweiz möglich. Sie sollte im Heimatland beantragt werden.
Weitere Informationen: Ausbildung, Weiterbildung finanzieren, Studiengebühren swissuniversities.ch.