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Hochschul-Zulassung mit ausländischem Vorbildungsausweis

In der Schweiz gelten für ausländische Bewerberinnen und Bewerber je nach Hochschule unterschiedliche Zulassungsvoraussetzungen und Studiengebühren. Der Zulassungsentscheid liegt bei der gewählten Hochschule.

Zulassungsvoraussetzungen

In der Schweiz existiert keine zentrale Stelle, die über die Anerkennung ausländischer Vorbildungsausweise für die Studienzulassung entscheidet. Die Zulassungsstellen der einzelnen Schweizer Hochschulen entscheiden autonom und im Einzelfall, unter welchen Voraussetzungen der Inhaber oder die Inhaberin eines ausländischen Diploms zum Studium zugelassen wird. Deshalb müssen sich ausländische Bewerberinnen und Bewerber direkt an die gewünschte Hochschule wenden.

Fachhochschulen FH

Die Zulassung zu den Fachhochschulen hängt wesentlich von den Vorbildungsausweisen und den Sprachkenntnissen der Bewerberinnen und Bewerber ab. Aufnahmen erfolgen in der Regel "sur dossier". Dazu werden die Vorbildungsausweise und Sprachzertifikate von Zulassungskommissionen geprüft und bewertet. Der Zulassungsentscheid wird anschliessend schriftlich, gegebenenfalls mit Zusatzauflagen, mitgeteilt. Weitere Informationen: swissuniversities.ch.
Es wird dringend empfohlen, vor Einreichen eines Bewerbungsdossiers mit der gewählten Fachhochschule Kontakt aufzunehmen.
Weitere Informationen: Zulassung Fachhochschulen FH.

Pädagogische Hochschulen PH

Die Zulassung zu den Pädagogischen Hochschulen hängt wesentlich von den Vorbildungsausweisen und den Sprachkenntnissen der Bewerberinnen und Bewerber ab. Vorausgesetzt wird das Beherrschen der Unterrichtssprache, d. h. der Sprache, in der die künftige Lehrperson unterrichten wird.
Für Studierende mit ausländischen Maturitätsausweisen gelten die Informationen auf swissuniversities.ch.
Ausländischen Studieninteressierten, die sich an einer schweizerischen Pädagogischen Hochschule einschreiben wollen, wird empfohlen, die gewählte Institution direkt zu kontaktieren, wenn möglich bereits ein Jahr vor dem vorgesehenen Studienbeginn.
Weitere Informationen: Zulassung Pädagogische Hochschulen PH.

Universitäre Hochschulen UH

In den Universitären Hochschulen hängt die Zulassung wesentlich von folgenden Voraussetzungen ab: genügende Vorbildung und Sprachkenntnisse sowie genügend freie Studienplätze im betreffenden Studienfach. Informationen dazu finden sich auf swissuniversities.ch.
Weitere Informationen: Zulassung Universitäre Hochschulen UH.

  • Bei ungenügender Vorbildung kann die Zulassung vom Bestehen einer Aufnahmeprüfung abhängig gemacht werden.
  • Ein ausländischer Abschluss wird in der Regel nicht anerkannt, wenn er nicht von einer in der Datenbank "World Higher Education Database", whed.net, aufgeführten Hochschule ausgestellt ist.
  • Für die Zulassung zum Medizinstudium gilt ein besonderes Verfahren: swissuniversities.ch.
    Weitere Informationen zur Anmeldung: swissuniversities.ch.
  • Ausländische Studieninteressierte mit einem anerkannten ausländischen Vorbildungsausweis, der einem schweizerischen Maturitätsniveau nicht entspricht, können, nach Prüfung des Aufnahmegesuchs, durch die betreffende Universität zur zentralen Ergänzungsprüfung der schweizerischen Hochschulen (ECUS) angemeldet werden. Zudem führen die Universitäten eigene Aufnahmeprüfungen durch, deren Anforderungen zum Teil unterschiedlich sind. Die Universitäten in der Romandie führen für Bewerberinnen und Bewerber, deren Sprachkenntnisse nicht validiert sind, Französischprüfungen durch. Weitere Informationen sind direkt bei den Universitäten erhältlich.
  • Die Universität St. Gallen nimmt nur eine begrenzte Anzahl ausländischer Bewerberinnen und Bewerber auf. Alle ausländischen Studienanwärterinnen und -anwärter müssen eine Aufnahmeprüfung ablegen. Für Inhaberinnen und Inhaber eines von der Universität St. Gallen anerkannten ausländischen Maturitätsausweises findet die Prüfung in St. Gallen statt. Bewerberinnen und Bewerber mit nur bedingt anerkannten Zeugnissen nehmen an der zentralen Ergänzungsprüfung der schweizerischen Hochschulen (ECUS) teil. Weitere Informationen: Universität St. Gallen, unisg.ch.

Studienkosten

Die Studiengebühren an Schweizer Hochschulen belaufen sich auf 500 bis 2000 Franken pro Semester. Für ausländische Studierende werden an bestimmten Hochschulen höhere Gebühren erhoben. Hinzu kommen die Kosten für die Unfallversicherung und den Lehrbetrieb (Bücher, Sport usw.). Pro Jahr muss in der Schweiz mit Lebens- und Studienkosten zwischen 21'000 und 31'000 Franken gerechnet werden. In der Regel ist keine finanzielle Unterstützung für Bachelor- und Master-Studien ausländischer Studierender durch die Schweiz möglich. Sie sollte im Heimatland beantragt werden.
Weitere Informationen: Ausbildung und Weiterbildung finanzieren, swissuniversities.ch.

Kantonale Stipendien für Personen mit Ausweis B, F Flüchtling und F Ausländer/in

Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge mit "Ausweis F Flüchtling" und anerkannte Flüchtlinge mit "Ausweis B" sind stipendienberechtigt und können kantonale Stipendien beantragen. Für vorläufig aufgenommene Personen mit "Ausweis F Ausländer/in" ist die Situation je nach Kanton unterschiedlich: in einigen Kantonen gibt es beispielsweise Wartefristen.

Kantonale Stipendienstellen: edk.ch.

Förderangebote für Geflüchtete

An der Mehrzahl der Schweizer Hochschulen gibt es Projekte, die geflüchtete Personen mit Aufenthaltsstatus N, F, B oder Schutzstatus S auf ein reguläres Studium vorbereiten. Bestandteil der Programme sind meist intensive Sprachkurse, die Teilnahme an akademischen Veranstaltungen als Hörer/in, Mentoring durch andere Studierende sowie Unterstützung beim Immatrikulationsprozess. Die Teilnahme ist in der Regel kostenlos.

Auf der Informationsplattform Perspektiven – Studium findet sich eine Übersicht der Förderangebote, Informationen zu den einzelnen Projekten und die Kontaktangaben: perspektiven-studium.ch.

Unterstützung durch Stiftungen

Personen mit Aufenthaltsstatus N, F, B oder Schutzstatus S können sich auch bei Stiftungen um Fördergelder bewerben.

Stiftungsverzeichnis: edi.admin.ch.



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