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Zulassung Pädagogische Hochschulen PH

Je nach angestrebter Unterrichtsstufe erfordert die Zulassung zu den Pädagogischen Hochschulen unterschiedliche Vorbildungsausweise. Ein Quereinstieg in die Unterrichtsberufe ist möglich.

In der Ausbildung von Lehrkräften existieren sprachregionale Unterschiede. Interessierte wechseln auf die französisch- oder italienischsprachige Version dieser Seite.

Vorschul- und Primarstufe

Für das Unterrichten auf der Vorschul- und Primarstufe ist ein Bachelorabschluss einer PH erforderlich.

Gymnasiale Maturität

Inhaberinnen und Inhaber einer schweizerisch anerkannten gymnasialen Maturität sind ohne Zusatzauflagen zum Bachelorstudium für das Unterrichten auf Vorschul- und Primarstufe zugelassen.
Weitere Informationen sind zu finden unter Gymnasiale Maturität sowie Gymnasiale Maturität für Erwachsene.

Berufsmaturität mit Ergänzungsprüfung Passerelle

Inhaberinnen und Inhaber einer Berufsmaturität mit bestandener Ergänzungsprüfung Passerelle sind ohne Zusatzauflagen zum Bachelorstudium für das Unterrichten auf Vorschul- und Primarstufe zugelassen. Die Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung kann in Kursen, die von öffentlichen und privaten Schulen angeboten werden, oder autodidaktisch erfolgen.
Weitere Informationen: Ergänzungsprüfung Passerelle.

Fachmaturität Pädagogik oder Fachmaturität mit Ergänzungsprüfung Passerelle

Inhaberinnen und Inhaber einer Fachmaturität Pädagogik oder einer Fachmaturität mit bestandener Ergänzungsprüfung Passerelle sind ohne Zusatzauflagen zum Bachelorstudium für das Unterrichten auf Vorschul- und Primarstufe zugelassen. Die Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung kann in Kursen, die von öffentlichen und privaten Schulen angeboten werden, oder autodidaktisch erfolgen.
Weitere Informationen: Ergänzungsprüfung Passerelle.

Zulassung mit weiteren Abschlüssen

Inhaberinnen und Inhaber folgender Abschlüsse sind ebenfalls ohne Zusatzauflagen zum Bachelorstudium für das Unterrichten auf Vorschul- und Primarstufe zugelassen:

  • von der EDK anerkanntes Lehrdiplom
  • schweizerisch anerkannter Hochschulabschluss (mindestens Bachelor)
  • als gleichwertig anerkannter ausländischer Vorbildungsausweis

Verkürzter Weg für Lehrpersonen Sek I und Sek II

Inhaberinnen und Inhaber eines EDK-anerkannten Lehrdiploms für eine andere Unterrichtsstufe haben in der Regel die Möglichkeit, Anrechnungen ihrer bisherigen Studienleistungen zu erhalten. Dadurch kann sich der Bachelorstudiengang für die Vorschulstufe und Primarstufe deutlich verkürzen: Je nach Pädagogischer Hochschule und abhängig von den bereits besuchten Veranstaltungen und absolvierten Praktika kann die Anrechnung bis 120 ECTS-Punkte umfassen.

Zulassung mit einer Aufnahmeprüfung

Nach Bestehen einer Aufnahmeprüfung können Personen mit einer der folgenden Vorbildungen zum Bachelorstudium für das Unterrichten auf Vorschul- und Primarstufe zugelassen werden:

  • Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis mit Berufserfahrung
  • Berufsmaturität
  • Fachmittelschulausweis oder Fachmaturität anderer Ausrichtung als Pädagogik
  • Handelsmittelschule bzw. Wirtschaftsmittelschule
  • als gleichwertig anerkannter ausländischer Vorbildungsausweis

Die Prüfungsfächer und das Niveau der Aufnahmeprüfung orientieren sich an den Anforderungen der Fachmaturität Pädagogik. Zur Aufarbeitung des erforderlichen Kenntnisstandes bieten die Pädagogischen Hochschulen Vorbereitungskurse an.

Die Pädagogische Hochschule Bern führt einen Studiengang, zu welchem Personen mit Berufsmaturität prüfungsfrei zugelassen werden. Absolventinnen und Absolventen erhalten ein Lehrdiplom, welches nur im Kanton Bern gültig ist (keine EDK-Anerkennung).

Verbindliche Informationen über die akzeptierten Zulassungsausweise geben die Pädagogischen Hochschulen.

Die meisten Pädagogischen Hochschulen prüfen die Eignung für den Lehrberuf im Rahmen der studienintegrierten Praktika. An der PH der Fachhochschule Nordwestschweiz hingegen absolvieren alle Studieninteressierten spätestens vor dem ersten Praktikum ein Assessment zur Berufseignung. Dieses entscheidet über die definitive Aufnahme.

Sekundarstufe I

Für das Unterrichten auf der Sekundarstufe I ist ein Masterabschluss erforderlich. Üblicher Zugang zum Masterstudium für die Sekundarstufe I ist ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium für den Unterricht auf der Sekundarstufe I.

Gymnasiale Maturität

Inhaberinnen und Inhaber einer schweizerisch anerkannten gymnasialen Maturität sind ohne Zusatzauflagen zum Bachelorstudium für das Unterrichten auf Sekundarstufe I zugelassen.
Weitere Informationen sind zu finden unter Gymnasiale Maturität sowie Gymnasiale Maturität für Erwachsene.

Berufsmaturität mit Ergänzungsprüfung Passerelle

Inhaberinnen und Inhaber einer Berufsmaturität mit bestandener Ergänzungsprüfung Passerelle sind ohne Zusatzauflagen zum Bachelorstudium für das Unterrichten auf Sekundarstufe I zugelassen. Die Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung kann in Kursen, die von öffentlichen und privaten Schulen angeboten werden, oder autodidaktisch erfolgen.
Weitere Informationen: Ergänzungsprüfung Passerelle.

Fachmaturität mit Ergänzungsprüfung Passerelle

Inhaberinnen und Inhaber einer Fachmaturität mit bestandener Ergänzungsprüfung Passerelle sind ohne Zusatzauflagen zum Bachelorstudium für das Unterrichten auf Sekundarstufe I zugelassen. Die Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung kann in Kursen, die von öffentlichen und privaten Schulen angeboten werden, oder autodidaktisch erfolgen.
Weitere Informationen: Ergänzungsprüfung Passerelle.

Zulassung mit weiteren Abschlüssen

Inhaberinnen und Inhaber folgender Abschlüsse sind ebenfalls ohne Zusatzauflagen zum Bachelorstudium für das Unterrichten auf Sekundarstufe I zugelassen:

  • von der EDK anerkanntes Lehrdiplom
  • schweizerisch anerkannter Hochschulabschluss (mindestens Bachelor)
  • als gleichwertig anerkannter ausländischer Vorbildungsausweis

Verkürzter Weg für Primarlehrpersonen

Primarlehrer/innen können im Rahmen eines schweizerisch anerkannten zweijährigen Masterstudiengangs ein Lehrdiplom für die Sekundarstufe I erwerben. Vorausgesetzt ist ein von der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren EDK anerkanntes Lehrdiplom für die Vorschul- und Primarstufe oder für die Primarstufe. Inhaberinnen und Inhaber eines seminaristischen Lehrdiploms müssen über mindestens drei Jahre Unterrichtserfahrung verfügen.

Bachelor-Abschluss einer Universität oder Fachhochschule in ein bis zwei Unterrichtsfächern

Für Personen mit einem Bachelor einer Universität oder Fachhochschule in ein bis zwei Unterrichtsfächern bieten die meisten Pädagogischen Hochschulen sowie das Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung der Universität Freiburg einen sogenannt konsekutiven Masterstudiengang an.

Zulassung mit einer Aufnahmeprüfung

Nach Bestehen einer Aufnahmeprüfung können Personen mit einer der folgenden Vorbildungen zum Bachelorstudium für das Unterrichten auf Sekundarstufe I zugelassen werden:

  • Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis mit Berufserfahrung
  • Berufsmaturität
  • Fachmittelschulausweis oder Fachmaturität (inkl. Fachmaturität Pädagogik)
  • Handelsmittelschule
  • als gleichwertig anerkannter ausländischer Vorbildungsausweis

Die Prüfungsfächer und das Niveau der Aufnahmeprüfung orientieren sich an den Anforderungen der Ergänzungsprüfung gemäss Passerellenreglement. Zur Aufarbeitung des erforderlichen Kenntnisstandes bieten die Pädagogischen Hochschulen Vorbereitungskurse an.

Verbindliche Informationen über die akzeptierten Zulassungsausweise geben die Pädagogischen Hochschulen.

Die meisten Pädagogischen Hochschulen prüfen die Eignung für den Lehrberuf im Rahmen der studienintegrierten Praktika. An der PH der Fachhochschule Nordwestschweiz hingegen absolvieren alle Studieninteressierten spätestens vor dem ersten Praktikum ein Assessment zur Berufseignung. Dieses entscheidet über die definitive Aufnahme.

Sekundarstufe II

Lehrdiplom für Maturitätsschulen

Voraussetzung für den Erwerb eines Lehrdiploms für Maturitätsschulen ist ein universitärer Masterabschluss in einem oder zwei Fächern, die an Maturitätsschulen unterrichtet werden, bzw. für die Fächer Bildnerisches Gestalten und Musik ein Masterabschluss einer Fachhochschule.

Die berufsbezogene Ausbildung zur Lehrperson kann entweder im Anschluss an das fachwissenschaftliche Masterstudium oder parallel dazu erfolgen.

Lehrdiplom für Berufsmaturitätsschulen

Verlangt werden in der Regel ein Studienabschluss auf Masterstufe im Unterrichtsfach sowie mindestens sechs Monate betriebliche Berufserfahrung. Teilweise werden zusätzliche Anforderungen gestellt, beispielsweise Unterrichtspraxis im Bereich der fachlichen Qualifikation, die Empfehlung einer Berufsfachschule oder/und es wird ein Zulassungsverfahren durchgeführt.

Lehrdiplom für Berufsfachschulen

Berufsfachschullehrperson für allgemeinbildenden Unterricht ABU: Voraussetzung ist eine EDK-anerkannte Lehrbefähigung oder ein Abschluss einer Universität, ETH oder Fachhochschule, mit Vorteil in einem dem Fächerkomplex ABU nahestehenden Gebiet. Weiter müssen mindestens 6 Monate betriebliche Erfahrung nachgewiesen werden. Zusätzliche Voraussetzungen variieren je nach Bildungsinstitution.

Berufsfachschullehrperson für Berufskunde BKU: Vorausgesetzt wird in der Regel ein Abschluss der höheren Berufsbildung, wie Berufsprüfung, Höhere Fachprüfung, Höhere Fachschule, oder einer universitären Hochschule oder einer Fachhochschule im entsprechenden Lehrgebiet. Weiter werden mindestens 6 Monate betriebliche Berufspraxis verlangt. Teilweise stellen die Bildungsinstitute zusätzliche Anforderungen.

Schulische Heilpädagogik

Für die Zulassung zu den Masterstudiengängen in Schulischer Heilpädagogik berechtigen

  • ein EDK-anerkanntes Lehrdiplom für die obligatorische Schule
  • mit Zusatzleistungen: ein Bachelor-Abschluss in Logopädie, Psychomotoriktherapie, Erziehungswissenschaft, Sozialpädagogik, Psychologie, Ergotherapie, u.ä. oder ein Bachelor-Abschluss eines Studiengangs für das Lehrdiplom Sek I

Quereinstieg

Primarstufe und Sekundarstufe I

Als Quereinsteigende gelten berufserfahrene Personen, welche mindestens 27 Jahre alt sind und über wenigstens drei Jahre Berufserfahrung verfügen. Einige Pädagogische Hochschulen setzen das Alter bei mindestens 30 Jahren fest.

Für Quereinsteigende bieten die meisten Pädagogischen Hochschulen spezifische Aufnahmeverfahren an. In diesen stehen die grundlegende Studierfähigkeit sowie die Berufseignung im Zentrum.

Bei erfolgter Zulassung können auf Gesuch hin bereits erbrachte Ausbildungsleistungen mit Bezug zum Berufsfeld "Erziehung, Bildung, Unterricht" sowie – an einigen Hochschulen – nichtformal erworbene Kompetenzen angerechnet werden. Dadurch kann sich die Studienzeit etwas verkürzen. Ein auf individuelle Bedürfnisse angepasstes, teilzeitliches oder berufsbegleitendes Studieren ist möglich.

Validierung von Erfahrungslernen

Wer über mehr als 5 Jahre Unterrichtserfahrung in einem Pensum von durchschnittlich mindestens 50% verfügt, kann das Validierungsverfahren für einen der Diplomstudiengänge "Lehrperson für den berufskundlichen Unterricht", "Lehrperson für den Allgemeinbildenden Unterricht", "Dozent/Dozentin HF" oder "Lehrperson an Berufsmaturitätsschulen" anstreben. Weitere Informationen auf der Website der EHB: ehb.swiss.



Informationen

Informationen aus den Kantonen

Die folgenden Deutschschweizer Kantone stellen zusätzliche Inhalte zur Verfügung.

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Wappen Kanton Graubünden

Graubünden

Die Zulassungsbedingungen für die Pädagogische Hochschule Graubünden sind unter phgr.ch zu finden.

Im Auftrag des Kantons Graubünden führt die Evangelische Mittelschule in Schiers den allgemeinbildenden Vorkurs für die Zulassung zum Studium an der Pädagogischen Hochschule Graubünden durch.

Wappen Kanton Zürich

Zürich

(cho) Die Zulassungsbedingungen für die Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH) sowie für das Institut Unterstrass können dem Merkblatt Mit einer gymnasialen Maturität an die Zürcher Fachhochschulen [PDF, 84 KB] entnommen werden.

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