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Reguläre Grundbildung, Lehre

Erwachsene, die ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) erlangen möchten, können in einem Lehrbetrieb oder in einer Lehrwerkstätte eine reguläre Lehre absolvieren.

Definition

Die berufliche Grundbildung, die Lehre, dient dem Erlernen eines Berufs. Sie ermöglicht, berufsfachliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben und zu vertiefen: praktisches Knowhow, Verfahren, theoretisches Wissen usw. Dieser Weg eignet sich für Personen, die den Beruf wechseln, ihre Kompetenzen erweitern oder die praktischen und theoretischen Kenntnisse für die Ausübung einer Berufstätigkeit erwerben möchten.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind je nach Beruf und Schule unterschiedlich. Informationen finden sich in der Rubrik "Voraussetzung" des angestrebten Berufs auf der Seite Berufe suchen oder direkt bei den Ausbildungsbetrieben oder Lehrwerkstätten. Für eine Berufslehre gibt es keine Altersgrenze.

Es gibt Ausbildungsstätten mit Angeboten, die sich gezielt an Erwachsene richten, z.B. bei login.org.

Vorgehen

Um eine Lehre zu absolvieren, suchen die Interessierten wie die jungen Schulabgängerinnen und Schulabgänger eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb und unterzeichnen einen Lehrvertrag oder sie schreiben sich in einer Lehrwerkstätte ein. Die Ausbildungsdauer beträgt drei bis vier Jahre für ein EFZ und zwei Jahre für ein EBA. Am Ende der Ausbildung müssen die Lernenden das Qualifikationsverfahren, die Lehrabschlussprüfung, bestehen.
Erwachsene Lernende besuchen den regulären Unterricht an den Berufsfachschulen.

Beratung und Kosten

Informationen und Beratung sind bei den Berufsberatungsstellen des Wohnkantons erhältlich. Das Berufsbildungsamt erteilt Auskunft über die Ausbildungskosten. Über die Höhe der Kosten für Schulmaterial gibt die betreffende Berufsfachschule Auskunft.

Eine Lehre im Erwachsenenalter hat finanzielle Auswirkungen: Im Unternehmen erhalten die erwachsenen Lernenden in der Regel den gleichen Lehrlingslohn wie ihre jüngeren Mit-Lernenden; in Lehrwerkstätten erhalten sie keinen Lohn. Weitere Informationen: Lohn in der Lehre.

Eine genauere Beschreibung der beruflichen Grundbildung findet sich auf der Seite EFZ - drei- oder vierjährige Lehre oder auf der Seite EBA - zweijährige Lehre.



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