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Verkürzte berufliche Grundbildung

Erwachsene, die bereits über einen Ausbildungsabschluss oder berufsspezifische Vorkenntnisse verfügen, können eine verkürzte Berufslehre absolvieren, um ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) zu erlangen.

Voraussetzungen

Kandidatinnen und Kandidaten, die bereits ein eidgenössisches Berufsattest (EBA), ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ), eine gymnasiale Maturität oder einen anderen Abschluss besitzen beziehungsweise über eine gewisse Berufserfahrung verfügen, können eine Verkürzung der Ausbildungsdauer oder eine Dispensation von bestimmten Kursen beantragen. Das Berufsbildungsamt des Standortkantons des Lehrbetriebs entscheidet im Einzelfall, ob die Verkürzung gewährt wird. In der Regel wird die Ausbildungsdauer um ein Jahr verkürzt. Die Interessierten treten somit direkt ins zweite Jahr ein.

In einzelnen Berufen werden spezielle Ausbildungsgänge für Erwachsene angeboten. Oft handelt es sich um eine Zweitlehre in einem ähnlichen Berufsfeld. Die Ausbildung wird komprimiert und erhält ein spezifisches Programm. Solche Verkürzungen sind an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt, die je nach Branche variieren.

Vorgehen

In erster Linie muss eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb gefunden werden, der die Verantwortung für eine verkürzte berufliche Grundbildung übernimmt. Danach unterzeichnen die Kandidatinnen und Kandidaten einen Lehrvertrag, der vom Berufsbildungsamt des Standortkantons des Lehrbetriebs bewilligt werden muss. Damit die Verkürzung gewährt werden kann, müssen die genannten Kompetenzen oder Diplome nachgewiesen werden. Wie die übrigen Lernenden absolvieren sie die im Lehrvertrag festgelegte Ausbildungsdauer. Sie besuchen den Berufsschulunterricht und die überbetrieblichen Kurse und durchlaufen das Qualifikationsverfahren.

Beratung, Kosten und Lohn

Das Eingangsportal Ihres Wohnkantons gibt Auskunft über dieses Verfahren. Das Berufsbildungsamt des Standortkantons Ihres Lehrbetriebs ~ entscheidet über die Verkürzung der Ausbildungszeit und genehmigt den Lehrvertrag.

Als erwachsene Person mit bereits einem anderen Ausbildungsabschluss oder Praxiserfahrung im Berufsfeld haben Sie allenfalls die Möglichkeit, einen höheren Lohn während der Ausbildung zu erhalten als die jungen Lernenden. Ob die Kosten für das Schulmaterial vom Lehrbetrieb übernommen wird oder nicht, wird ebenfalls im Lehrvertrag festgelegt.



Informationen

Informationen aus den Kantonen

Die folgenden Deutschschweizer Kantone stellen zusätzliche Inhalte zur Verfügung.

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Wappen Kanton Bern

Bern

Informationen zur verkürzten Beruflichen Grundbildung im Kanton Bern

Wappen Kanton Graubünden

Graubünden

Verkürzte Lehre für Erwachsene

Die Berufslehre ist der klassische Weg, einen Berufsabschluss zu erlangen. Die Lehrzeit entspricht der Verordnung des entsprechenden Lehrberufes. Wer eine Vorbildung mitbringt, kann eine Lehrzeitverkürzung beantragen.

Weitere Informationen erteilt die Lehraufsicht Graubünden.

Wappen Kanton Thurgau

Thurgau

Verkürzte Lehre für Erwachsene TG

Weitere Informationen zur verkürzten Lehre für Erwachsene im Thurgau auf der Website des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung: abb.tg.ch

Wappen Kanton Zürich

Zürich

(pmb) Über die verkürzte Lehre informiert die Webseite des Kanton Zürichs.

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berufsberatung.ch