Definition
Erwachsene können unter bestimmten Voraussetzungen eine verkürzte berufliche Grundbildung (Lehre) absolvieren. Dabei wird die Ausbildungsdauer reduziert. Für diesen Weg muss ein Lehrvertrag abgeschlossen werden.
Es gibt zwei Formen der verkürzten Grundbildung:
- individuelle Verkürzungen
- branchenspezifische Verkürzungen.
In beiden Fällen wird die Verkürzung gewährt, weil die Person entweder bereits einen Abschluss besitzt oder weil sie über Erfahrung im Berufsfeld verfügt. Damit die Verkürzung gewährt werden kann, müssen die genannten Kompetenzen oder Diplome nachgewiesen werden. Ausserdem braucht es die Unterstützung durch den Arbeitgeber. Dieser muss das Kompetenzniveau der Kandidatin oder des Kandidaten bestätigen.
Individuelle Verkürzung
Kandidatinnen und Kandidaten, die bereits ein eidgenössisches Berufsattest EBA, ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ, eine gymnasiale Maturität oder einen anderen Abschluss besitzen beziehungsweise über eine gewisse Berufserfahrung verfügen, können eine Verkürzung der Ausbildungsdauer oder eine Dispensation von bestimmten Kursen beantragen. Das Berufsbildungsamt des Wohnkantons entscheidet im Einzelfall, ob die Verkürzung gewährt wird. In der Regel wird die Ausbildungsdauer um ein Jahr verkürzt. Die Interessierten treten somit direkt ins zweite Jahr ein.
Branchenspezifische Verkürzung
In einzelnen Berufen werden spezielle Ausbildungsgänge für Erwachsene angeboten. Oft handelt es sich um eine Zweitlehre in einem ähnlichen Berufsfeld. Die Ausbildung wird komprimiert und erhält ein spezifisches Programm. Solche Verkürzungen sind an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt, die je nach Branche variieren.
Voraussetzungen
Grundsätzlich wird ein Abschluss (beispielsweise ein EFZ oder eine gymnasiale Maturität) oder der Nachweis einer gewissen Berufserfahrung vorausgesetzt. Das Berufsbildungsamt des Wohnkantons prüft die Fälle im Einzelnen.
Vorgehen
In erster Linie muss eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb gefunden werden, der die Verantwortung für eine verkürzte Ausbildungszeit übernimmt. Danach unterzeichnen die Kandidatinnen und Kandidaten einen Lehrvertrag, der vom Berufsbildungsamt des Wohnkantons bewilligt werden muss. Wie die übrigen Lernenden absolvieren sie die vom Berufsbildungsamt festgelegte Ausbildungsdauer. Sie besuchen den Berufsschulunterricht und legen die Lehrabschlussprüfung ab.
Beratung und Kosten
Die Berufsberatungsstelle des Wohnkantons gibt Auskunft über dieses Verfahren. Das Berufsbildungsamt legt die Dauer der Lehrzeit bzw. der Verkürzung fest.
- Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung der Schweiz
- Adressen der Berufsbildungsämter: berufsbildung.ch
Grundsätzlich fallen lediglich die Kosten für das Schulmaterial an. Über deren Höhe gibt die betreffende Berufsfachschule Auskunft. Lernende erhalten einen Lohn. Bei einer verkürzten Lehre besteht Verhandlungsspielraum über den Lohn, da der oder die Lernende bereits über einen anderen Ausbildungsabschluss oder Praxiserfahrung im Berufsfeld verfügt.