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Anerkennung von Schweizer Diplomen im Ausland

Es gibt zwei Arten der Anerkennung: akademische und berufliche Anerkennung. Die Anerkennung eines Schweizer Diploms kann für die Ausübung eines reglementierten Berufes oder für die Zulassung zu einer Ausbildung im Ausland nötig sein.

Ziel

Im Zusammenhang mit Diplomanerkennungen gilt es zwischen der akademischen und der beruflichen Ebene zu unterscheiden:

  • Die akademische Diplomanerkennung ermöglicht den Zugang zu Aus- und Weiterbildungsgängen.
  • Die Anerkennung von Berufsqualifikationen erlaubt die Ausübung eines bestimmten Berufs.

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bietet weitere Informationen zur Anerkennung von Schweizer Diplomen und Abschlüssen im Ausland. Siehe www.eda.admin.ch > Diplomanerkennung.

Anerkennung akademischer Diplome

Das Netzwerk ENIC-NARIC (European Network of Information Centres und National Academic Recognition Information Centres) stellt Informationen zur Diplomanerkennung und den dazugehörigen Verfahren sowie zu ausländischen Bildungssystemen bereit. Weitere Informationen: enic-naric.net.

Berufliche Anerkennung

Ob ein Beruf reglementiert ist, ist länderabhängig. Bei der beruflichen Anerkennung ist immer zu unterscheiden, ob es sich um eine reglementierte oder eine nicht reglementierte berufliche Tätigkeit handelt.

Das Netzwerk ENIC-NARIC (European Network of Information Centres und National Academic Recognition Information Centres) informiert über Diplomanerkennung, die dazugehörigen Verfahren sowie die ausländischen Bildungssysteme. Weitere Informationen: enic-naric.net.

Reglementierte Berufe

Für die Ausübung eines reglementierten Berufs braucht es ein entsprechendes Diplom und eine staatliche Bewilligung. Deshalb ist für reglementierte Berufe eine Diplomanerkennung im Zielland nötig.
Bei nicht reglementierten Berufen gibt es keine rechtlichen Hürden für eine Anstellung.

Regeln zur Anerkennung von Diplomen

Damit ein Diplom oder Abschluss im Zielland anerkannt wird, müssen Inhalt und Dauer der Ausbildung vergleichbar sein.

Das Zielland hat das Recht zu prüfen, ob Ausbildung und Berufserfahrung seinen eigenen Anforderungen entsprechen, und kann die Diplomanerkennung auch ablehnen.

Beschreibende Zeugniserläuterungen und Diplomzusätze

Die Zeugniserläuterungen ergänzen die Abschlüsse der beruflichen Grundbildung. Sie sind für ausländische Firmen bestimmt und geben die Berufskenntnisse der Inhaberinnen und Inhaber der Abschlüsse Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ und Eidgenössisches Berufsattest EBA an.

Die Diplomzusätze erläutern die Kompetenzen der Inhaberinnen und Inhaber der Abschlüsse in der höheren Berufsbildung und machen sie mit ausländischen Abschlüssen vergleichbar. Die Diplomzusätze ergänzen Berufsprüfung, höhere Fachprüfung sowie die Diplome der höheren Fachschulen.

Innerhalb der EU/EFTA

Im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU wurde die gegenseitige Anerkennung von Diplomen geregelt, um den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Das Abkommen regelt jedoch nur die berufliche Anerkennung.

Berufsausübungsbewilligung

In jedem EU-Mitgliedstaat ist die Bewilligung zur Berufsausübung anders geregelt. Das bedeutet, dass Schweizer Bürgerinnen und Bürger zuerst abklären müssen, ob der Beruf, den sie ausüben wollen, im Gastland reglementiert ist.

Ist ein Beruf nicht reglementiert, muss die Gleichwertigkeit eines Diploms nicht überprüft werden. In diesem Fall müssen Schweizer Bürgerinnen und Bürger lediglich eine Arbeitsbewilligung im Zielland beantragen. Bei nicht reglementierten Berufen entscheidet der Arbeitgeber, ob er Schweizer Diplome oder Abschlüsse anerkennt oder nicht.

Ist ein Beruf im Zielland reglementiert, in der Schweiz aber nicht, dann müssen Bewerberinnen und Bewerber belegen, dass sie über eine entsprechende Ausbildung und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung verfügen.

Ausländerinnen und Ausländer aus einem Nicht-EU/EFTA-Staat, die über ein Schweizer Diplom verfügen und eine Arbeit im entsprechenden Tätigkeitsbereich suchen, sind im Personenfreizügigkeitsabkommen nicht eingeschlossen.

ECVET und EUROPASS

Das European Credit System for Vocational Education and Training (ECVET) und die Europass-Dokumente sind zwei Instrumente, welche die EU entwickelt hat, um die Mobilität im europäischen Arbeitsmarkt zu fördern.
Weitere Informationen: cedefop.europa.eu und europa.eu.



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