Berufsbildung
Menschen mit Behinderung können eine Berufsbildung antreten, wenn sie die kognitiven und technischen Anforderungen des gewünschten Berufs erfüllen. Sie haben das Recht auf spezifische Einrichtungen am Arbeitsplatz und in der Berufsschule.
Vorgehen
Um von Nachteilsausgleichsmassnahmen zu profitieren, kann beim kantonalen Amt für Berufsbildung zu Beginn der Ausbildung ein Antrag gestellt werden: adressen.sdbb.ch. Die Kosten der getroffenen Massnahmen werden von der Invalidenversicherung (IV) übernommen. Fragen zu den Leistungen und der Antrag für die Kostenübernahme werden an die zuständige kantonale IV-Stellen gestellt: ahv-iv.ch > Eingliederungsmassnahmen.
ahv-iv.ch > Adressen
Behinderung
Von Behinderung ist die Rede, wenn eine körperliche, psychische oder kognitive Beeinträchtigung die betroffene Person in der Bewältigung alltäglicher und beruflicher Tätigkeiten hindert oder bei deren Ausführung ein Unbehagen hervorruft.
Beispiele von Behinderungen:
- Sehbehinderung und Blindheit
- Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit
- Legasthenie und Dyskalkulie
- Dyspraxie
- Querschnittlähmung
- Psychische Behinderung
- Autismus-Spektrum-Störungen
- Aufmerksamkeitsdefizit mit oder ohne Hyperaktivitätsstörung AD(H)S
Agile.ch, die Organisation von Menschen mit Behinderung, führt eine Liste ihrer Mitglieder, die im Behindertenwesen aktiv sind.
enableme.ch > Themen hat eine Vielzahl von Tipps und Hilfestellungen, zum Beispiel zu Bewerbung, berufliche Integration, usw.
Siehe dazu auch inclusion-handicap.ch.
Ausgleichsmassnahmen
Der Nachteilsausgleich von Menschen mit Behinderung ist gesetzlich festgeschrieben. Die Bildungsverantwortlichen sind verpflichtet, in der Ausbildung und am Arbeitsplatz gewisse Einrichtungen für die Betroffenen bereitzustellen. Die Nachteilsausgleichsmassnahmen können unterschiedliche Formen annehmen wie z.B spezifische Arbeitsbedingungen oder die Anbringung von Hilfsmitteln und Stützen. Sie müssen jedem individuellen Fall angepasst werden und der betroffenen Person trotz gewisser Einschränkungen die Ausübung der Tätigkeiten ermöglichen.
Beispiele von Massnahmen für die Erleichterung des Lernens oder des Prüfungsablaufs:
- Gewährung von zusätzlicher Zeit
- Anpassung der Aufgaben
- Technische Hilfsmittel
- Individuelle Unterstützung
- Organisation des Arbeitsplatzes
- Bedienung des Computers
Detaillierte Informationen zu den Massnahmen, die je nach Beeinträchtigung zur Verfügung gestellt werden können, sind in der Broschüre Nachteilausgleich für Menschen mit Behinderung in der Berufsbildung aufgeführt.
Weitere mögliche Ausbildungen
- insieme Schweiz, die Dachorganisation der Elternvereine für Menschen mit einer geistigen Behinderung, bietet Arbeitsintegrationsmassnahmen mit spezifischer Begleitung: insieme.ch.
- In allen Kantonen werden Brückenangebote für Jugendliche in Schwierigkeiten beim Übergang zur Ausbildung auf sekundärer Bildungsstufe angeboten. Siehe dazu die Seite Brückenangebote.
- Die Stiftung MyHandicap führt ein eigenes Lehrstellenportal für Jugendliche mit Handicap: enableme.ch.
Schulische Ausbildung
Menschen mit Behinderung, die eine Lehre an einer Schule absolvieren oder an einer Hochschule studieren möchten, haben das Recht auf spezifische Massnahmen, welche die Auswirkungen ihrer Beeinträchtigungen mildern. Beispiele dafür sind rollstuhl-gängige Klassenzimmer oder Bestimmungen für einen vereinfachten Prüfungsablauf (Nutzung eines angepassten Computers, Begleitung durch einen Interpreten, Verlängerung der Prüfungszeit).
Zurzeit gibt es noch zahlreiche Hindernisse. In den meisten Einrichtungen werden jedoch im Lauf der Zeit Lösungen eingeführt. Die beeinträchtigten Menschen müssen die Initiative ergreifen und die Verantwortlichen über ihre Bedürfnisse informieren, um die nötigen Massnahmen zu bekommen.
Vorgehen
Vorbedingung: Die Behinderung muss anerkannt und durch ein ärztliches Zeugnis bescheinigt sein.
Vor Ausbildungsbeginn:
- Mit der verantwortlichen Person oder mit dem Dekanat Kontakt aufnehmen sobald der Studiengang gewählt wurde.
- Die Lösungen besprechen, die für die entsprechenden Einrichtungen und für die Absolvierung in besten Bedingungen des Studiengangs notwendig sind.
- Je nach vorgeschlagene Unterstützung kann es auch hilfreich sein, die Professoren, Assistenten und Bibliotheksverantwortlichen zu kontaktieren.
Einige Bildungsinstitutionen stellen spezifische Dienstleistungen zur Verfügung oder bestimmen eine Kontaktperson für die Beratung von Schülern und Studierenden mit einer Behinderung.
Massnahmen
Öffentliche Einrichtungen sind verpflichtet, Vorkehrungen zur Milderung der Auswirkungen von Behinderungen und zum Ausgleich der Nachteile zu treffen. Jede Massnahme muss den Bedürfnissen der betroffenen Person angepasst werden.
Einrichtungsbeispiele:
- Anpassung des Studiengangs
- Gestaltung des Stundenplans
- Anwendung von Hilfsmitteln
- Begleitung durch einen Interpreten
- Anpassung der Ausbildungsdauer
- Anpassung des Prüfungsablaufs
- Erleichterung des Zugangs zur Dokumentation
Wenn die beeinträchtigte Person Schwierigkeiten hat, ihre Rechte geltend zu machen, kann sie bei der Rechtsberatung Inclusion Handicap Unterstützung finden, um zusammen mit dem Anbieter Lösungen zu finden.
Barrierefreies Studieren
Fast alle Hochschulen führen eine Abteilung, die Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit informiert und berät. Diese Abteilungen sind oft auch unter dem Stichwort "Chancengleichheit" oder "Diversity"zu finden.
Siehe dazu auch Barrierefreies Studieren.