Berufsbildner/in (alle Branchen)
- Bildungstypen
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Berufsfunktion / Spezialisierung
- Berufsfelder
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Bildung, Soziales
- Branchen
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Bildung, Unterricht - Unterricht auf Stufe Volksschule, Mittelschule und Berufsbildung
- Swissdoc
-
0.710.49.0
Aktualisiert 01.05.2022
Tätigkeiten
Berufsbildner und Berufsbildnerinnen sind zuständig für die praktische Ausbildung der Lernenden im Lehrbetrieb. Sie führen die Lernenden in den Betriebs-, Berufs- und Arbeitsalltag ein, definieren Lernziele, begleiten, unterstützen und fördern die Lernenden in der praktischen Arbeit und beurteilen die Lernergebnisse. In grösseren Betrieben wird die Ausbildung oft auf mehrere Personen verteilt.
Sie üben folgende Tätigkeiten aus:
- Vermitteln des praktischen Teils der beruflichen Grundbildung, gestützt auf den Bildungsplan der jeweiligen Bildungsverordnung
- Planen von Lerneinheiten
- Anleiten, Vorzeigen und Erläutern von Arbeitsabläufen und Tätigkeiten
- Gespräche/Kontakte mit Eltern und Berufsfachschulen
- Auswahl und Beurteilung von Lernenden
- bei Bedarf ergreifen sie geeignete Fördermassnahmen
Ausbildung
Übliche/r Ausbildungsweg/e
- Kursbestätigung / Kurszertifikat
Dauer
Es gibt zwei Varianten:
- Kurs für Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben (KBB) im Umfang von 40 Kursstunden (5 Tage à 8 Stunden) mit eidgenössisch anerkanntem Ausweis
- Bildung für Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben (BBB) im Umfang von 100 Lernstunden; dieser Kurs schliesst an den fünftägigen Kurs (KBB) an und erweitert die Kompetenzen als Berufsbildner/in. Der Kurs dauert 6-8 Monate und führt zu einem eidgenössisch anerkannten Diplom.
Ausbildungsangebote
siehe www.berufsberatung.ch/weiterbildung und www.berufsbildner.ch
Zulassungsbedingungen
Grundsätzlich können alle Personen den Berufsbildnerkurs absolvieren. Es bestehen keine gesetzlichen Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.
Damit ein Betrieb die Ausbildungsbewilligung für Lernende vom kantonalen Berufsbildungsamt erhält, muss jedoch mindestens eine Person im Betrieb folgende Voraussetzungen erfüllen:
- eine bestimmte Anzahl Jahre beruflicher Praxis im Ausbildungsberuf (die genaue Zahl ist in der Bildungsverordnung des entsprechenden Berufes festgelegt) und
- ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eine höhere Ausbildung im Lehrgebiet
- besuchter Berufsbildnerkurs mit Abschluss mindestens eidgenössisch anerkannter Berufsbildnerausweis
Weiterbildung
Bemerkungen
Der Kurs ist für Berufsbildner/innen gemäss Berufsbildungsgesetz obligatorisch. In jedem Betrieb, welcher Lernende ausbildet, muss mindestens eine Person den Kurs für Berufsbildner/innen oder eine gleichwertige Ausbildung absolvieren.
Weitere Informationen
Adressen
Schweiz Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK
Speichergasse 6
3000 Bern 7 Bärenplatz
Tel.: 031 309 51 57
URL: http://www.sbbk.ch
URL: http://www.edk.ch/it/specialisti-fp
E-Mail: