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Erwerbslos

Erste Anlaufstelle für alle Fragen zur Erwerbslosigkeit sind die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV). Dort wird abgeklärt, welche Ansprüche auf Versicherungsleistungen bestehen und wie Stellensuchende wieder eine Arbeit finden.

Anmeldung

Wer nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nicht gleich wieder arbeiten kann, sollte sich unverzüglich – am besten noch während der Kündigungsfrist – beim zuständigen Arbeitsamt der Gemeinde oder im Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) anmelden. Ein leicht verständlicher Ratgeber zur richtigen Vorgehensweise ist auf der Website arbeit.swiss aufgeschaltet. Weitere Hinweise finden sich auf der Seite Stellensuche.

Taggelder

Wer die Stelle verliert und vorher für einige Zeit Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (ALV) entrichtet hat, hat grundsätzlich Anspruch auf Versicherungsleistungen, so genannte Taggelder. Die Taggelder betragen je nach persönlichen Umständen zwischen 70 und 80 Prozent des versicherten Verdienstes. Der Versicherungsschutz besteht für die Dauer von rund zwei Jahren, danach erfolgt die Aussteuerung. Personen, die selber kündigen, ohne eine neue Stelle in Aussicht zu haben oder die wegen eigenem Verschulden gekündigt wurden, können ihren Anspruch auf Taggelder vorübergehend einbüssen.

Beratung

Versicherte Personen haben Anspruch auf Unterstützung durch die Personalberatenden der RAV. In persönlichen Gesprächen wird eine berufliche Situationsanalyse erstellt und nach Wegen gesucht, die zurück in den Arbeitsmarkt führen. Die Beratungspersonen verfügen über Kontakte zu Arbeitgebern und Temporärbüros. Gut die Hälfte der erwerbslosen Personen findet in den ersten sechs Monaten wieder eine Anstellung. Wer Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung hat, erfüllt auch die Bedingungen zur Teilnahme an arbeitsmarktlichen Massnahmen. Die häufigsten arbeitsmarktlichen Massnahmen sind Bewerbungs- und Sprachkurse.

Neuorientierung

Manchmal ist die Kündigung einer Arbeitsstelle der Anlass, eine berufliche Standortbestimmung vorzunehmen. Hier können Fachleute der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung unterstützend wirken.



Informationen

Informationen aus den Kantonen

Die folgenden Deutschschweizer Kantone stellen zusätzliche Inhalte zur Verfügung.

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Wappen Kanton Bern

Bern

Wappen Kanton Graubünden

Graubünden

Regionale Arbeitsvermittlungsstellen (RAV)

KIGA

Das kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit KIGA informiert zu Themen wie Arbeitsvermittlung (RAV), Arbeitsmarktliche Massnahmen, Arbeitsbedingungen und Arbeitslosenkasse.

Wappen Kanton Luzern

Luzern

Informations- und Beratungsangebote des BIZ Luzern

Wappen Kanton Thurgau

Thurgau

Amt für Wirtschaft und Arbeit

awa.tg.ch

Wappen Kanton Zürich

Zürich

(pmb) Informationen zu den Angeboten der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren im Kanton Zürich sind unter folgendem Link zu finden:  Stellensuche & Arbeitslosigkeit

Die wichtigsten Informationen zur Anmeldung in einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum und zur Vorbereitung auf einen Besuch sind im folgenden Dokument zu finden:

berufsberatung.ch