Berufliche Anerkennung
In der Schweiz existieren reglementierte und nicht-reglementierte Berufe. Für die berufliche Anerkennung ausländischer Abschlüsse ist diese Unterscheidung wichtig. Die Reglementierung der Berufsausübung ist aber nicht mit der Reglementierung der Berufsausbildung zu verwechseln. Während erstere die Voraussetzungen für eine Berufstätigkeit bestimmt, legt letztere die Inhalte und den Ablauf einer Ausbildung fest.
Reglementierte Berufe
Bestimmte Berufe sind in der Schweiz reglementiert, sodass für ihre Ausübung ein offiziell anerkanntes Diplom erforderlich ist. Zu den reglementierten Berufen zählen beispielsweise Arzt/Ärztin, Bauingenieur/in, Fachmann/frau Gesundheit, Lehrer/in, Psychologe/Psychologin, Rechtsanwalt/-anwältin oder Taxifahrer/in.
Für reglementierte Berufe muss ein Anerkennungsverfahren beantragt werden. Dieses entscheidet über die Gleichwertigkeit des ausländischen mit dem schweizerischen Diplom bzw. Ausweis. Falls wesentliche Unterschiede in der Ausbildung bestehen, können Anpassungsleistungen verlangt werden. Bei erfolgreichem Abschluss stellt die Behörde eine Gleichwertigkeit aus. Sie vergibt aber keine schweizerischen Ausweise oder Diplome.
Je nach Beruf erfolgt die berufliche Anerkennung durch eine nationale oder kantonale Amtsstelle. Das SBFI führt eine Liste, für welchen Beruf welche Behörde zuständig ist: Reglementierte Berufe und Tätigkeiten in der Schweiz [PDF, 976.16 KB].
Die wichtigsten reglementierten Berufsbereiche und die entsprechenden Amtsstellen:
Gesundheit
Nicht-universitäre Gesundheitsberufe
Für ausländische Abschlüsse in Krankenpflege, Physiotherapie, Ernährungsberatung, Osteopathie usw. ist das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) zuständig: redcross.ch.
Medizinalberufe
Die Anerkennung von Diplomen und Weiterbildungstiteln in Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin, Pharmazie und Chiropraktik prüft die Medizinalberufekommission (MEBEKO) im Bundesamt für Gesundheit: www.bag.admin.ch.
Pädagogik/Unterricht
Lehrberufe, Sonderpädagogik, Logopädie, Psychomotorik
Für die Anerkennung ausländischer Berufsdiplome und Hochschulabschlüsse ist die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) zuständig: www.edk.ch.
Lehrpersonen für Berufsfachschulen/Höhere Berufsschulen
Die Anerkennungsgesuche sind an das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zu richten: www.sbfi.admin.ch.
Staatlich anerkannte Erzieher/innen
Die Anerkennung obliegt ebenfalls dem SBFI (siehe oben).
Psychologie
Für die Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse und Weiterbildungstitel ist die Psychologieberufekommission (PsyKo), Bundesamt für Gesundheit, zuständig: www.bag.admin.ch.
Recht
Rechtsanwalt/-anwältin
Die Anerkennung ausländischer Diplome obliegt dem jeweiligen Kantonsgericht bzw. kantonalen Obergericht. Das Bundesgericht führt eine Liste: www.bger.ch.
Sozialarbeit
Für die Anerkennung der Berufsabschlüsse in diesem Bereich ist das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zuständig: www.sbfi.admin.ch.
Technik, Elektrizität
Architekt/in, Bauingenieur/in und weitere Ingenieur-Berufe
Die Anerkennung ausländischer Diplome obliegt dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI): www.sbfi.admin.ch.
Elektriker/in, Elektro-Installateur/in, Elektro-Kontrolleur/in
Für die Anerkennung dieser Berufsabschlüsse ist das eidgenössisches Starkstrominspektorat (ESTI) zuständig: www.esti.admin.ch.
Ingenieur-Geometer/in
Das Anerkennungsgesuch ist an die eidgenössische Kommission für Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer zu richten: www.cadastre.ch.
EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger
Dienstleistungserbringende aus diesen Staaten können das Anerkennungsverfahren umgehen, wenn sie höchstens 90 Tage pro Jahr in der Schweiz arbeiten. Stattdessen registrieren sie sich für das beschleunigte Meldeverfahren. Weitere Informationen: www.sbfi.admin.ch.
Nicht-reglementierte Berufe
Für die Ausübung von nicht-reglementierten Berufen ist grundsätzlich keine Anerkennung durch eine Amtsstelle nötig. Die Arbeitgeber entscheidet allein über die Gleichwertigkeit eines ausländischen Abschlusses. Als nicht-reglementierte Berufe gelten beispielsweise
Chemiker/in, Designer/in, Hôtelier/-ière-Restaurateur/-trice, Journalist/in, Kaufmann/frau oder Schauspieler/in.
Einstufung
Anstelle einer Anerkennung können Stellensuchende eine Niveaubestätigung bzw. eine Gleichwertigkeitsempfehlung beantragen. In beiden Fällen erfolgt eine Einstufung des ausländischen Abschlusses im schweizerischen Bildungssystem. Diese Einstufung kann Stellensuchenden helfen, sich auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt klarer zu positionieren und ihre Berufschancen zu erhöhen. Je nach Abschluss sind unterschiedliche Stellen zuständig:
Abschlüsse Berufsbildung
Für ausländische Diplome und Ausweise im Bereich der beruflichen Grundbildung oder höheren Berufsbildung kann beim SBFI eine Niveaubestätigung beantragt werden: www.sbfi.admin.ch.
Abschlüsse Hochschule
Für ausländische Hochschulabschlüsse, die in einen nicht-reglementierten Beruf führen, kann das Swiss ENIC Anerkennungsempfehlungen ausstellen. Die Anerkennungsempfehlung ist aber keine Empfehlung für die Zulassung zum Studium (siehe akademische Anerkennung): swissuniversities.ch.
Akademische Anerkennung
Die akademische Anerkennung regelt den Zugang zu einer Ausbildung oder Weiterbildung – an einer Schule oder Hochschule. In diesem Fall entscheidet der Bildungsanbieter, inwieweit ein ausländischer Abschluss den Anforderungen der Ausbildung bzw. Weiterbildung entspricht. Die akademische Anerkennung erfolgt somit im Rahmen des Anmelde- und Aufnahmeverfahrens.