Einreise in die Schweiz
Um in die Schweiz einzureisen und sich hier auszubilden, wird unter anderem Folgendes benötigt:
- ein gültiges und in der Schweiz anerkanntes Reisedokument (Pass, Identitätskarte, etc.)
- je nach Staatsangehörigkeit ein Visum: siehe Website des Staatssekretariats für Migration SEM, sem.admin.ch
- genügend finanzielle Mittel, um den Lebensunterhalt in der Schweiz zu bestreiten
- Kranken- und Unfallversicherung, die alle Risiken abdeckt
- eine Aufenthaltsbewilligung
- Einschreibebestätigung einer anerkannten Schweizer Bildungseinrichtung
Bedingungen je nach Nationalität
Für die Aufenthaltsbewilligungen macht die Schweiz eine Unterscheidung zwischen den Staatsangehörigen der EU/EFTA-Staaten und den Staatsangehörigen aus Drittstaaten.
Aufenthaltsbewilligung
Wenn der Aufenthalt weniger als drei Monate dauert und während dieser Zeit keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausgeübt wird, ist keine Aufenthaltsbewilligung nötig. Andernfalls ist es nötig, eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten. Der Antrag muss in jenem Kanton gestellt werden, in dem sich die/der Einreisende niederlässt. Eine Liste der kantonalen Migrationsbehörden ist verfügbar auf der Website des Staatssekretariats für Migration SEM, sem.admin.ch.
Für Studierende ist die ausgestellte Aufenthaltsbewilligung für die Dauer ihrer Ausbildung gültig, sofern diese weniger als ein Jahr beträgt, oder für ein Jahr mit jährlicher Verlängerung bis zum Ende des Studiums. Weitere Informationen: PDF-Dokument "Aufenthalt in der Schweiz ohne Erwerbstätigkeit" vom Staatssekretariat für Migration SEM [PDF, 31 KB].
Sonderfall: Nebenwerbstätigkeit
Ausländischen Studierenden kann eine Nebenerwerbstätigkeit bewilligt werden, wenn die Ausbildung der Hauptzweck des Aufenthaltes bleibt. Während des Semesters darf die Erwerbstätigkeit nicht mehr als 15 Wochenstunden umfassen. Allenfalls ist der Nebenerwerb erst ab einer Wartefrist von sechs Monaten möglich.
Zulassung zur Ausbildung
Unter welchen Voraussetzungen jemand für die Ausbildung zugelassen wird, entscheidet jede Bildungseinrichtung autonom. Es ist ratsam, sich direkt bei den Institutionen zu erkunden.
Es gibt keine Möglichkeit, ausländische Vorbildungsausweise (Maturitätszeugnisse, Reifezeugnisse) auf Bundesebene anerkennen zu lassen.
Ausländische Staatsangehörige, die in der Schweiz eine berufliche Grundbildung (Lehre) absolvieren wollen, finden weitere Informationen im Merkblatt "Migration" von berufsbildung.ch [PDF, 513 KB] sowie auf der Seite Arbeiten in der Schweiz.
Weitere Informationen für ausländische Staatsangehörige, die ein Studium in der Schweiz beabsichtigen:
- Zulassungsvoraussetzungen der Hochschulen für ausländische Bewerberinnen und Bewerber siehe Hochschul-Zulassung mit ausländischem Vorbildungsausweis
- Studienkosten in der Schweiz siehe Ausbildung und Weiterbildung finanzieren
Auslandsschweizerinnen und -schweizer
Auslandsschweizerinnen und -schweizer sowie Personen, die an einer Schweizer Schule im Ausland ausgebildet wurden und eine Ausbildung in der Schweiz absolvieren möchten, können von Fernberatungen mit Fachleuten der Berufsberatung profitieren. Weitere Informationen: educationsuisse, educationsuisse.ch.
Berufliche Grundbildung in der Schweiz absolvieren
Dank der Abkommen zwischen der EU und der Schweiz können Bürgerinnen und Bürger aus EU- / EFTA-Ländern eine berufliche Grundbildung (Lehre) in der Schweiz absolvieren. Lernende erhalten jeden Monat einen Lohn und benötigen eine Aufenthalts- und/oder Arbeitsbewilligung. Generell ist in der Schweiz auch eine Krankenversicherung erforderlich: Dies gilt auch für Auszubildende, die abends oder am Wochenende ins Ausland zurückkehren. Weitere Informationen zur Krankenversicherung: Bundesamt für Gesundheit BAG, bag.admin.ch.
Weitere Informationen zur Absolvierung der beruflichen Grundbildung in der Schweiz gibt es in den FAQ Eine Lehre in der Schweiz absolvieren und beim Staatssekretariat für Migration SEM, sem.admin.ch.
Integrationsvorlehre
Die Integrationsvorlehre will die berufliche Integration anerkannter Flüchtlinge und vorläufig aufgenommener Personen nachhaltig verbessern. In einer einjährigen vorbereitenden Ausbildung sollen praktische und schulische Kompetenzen im gewählten Berufsfeld erworben werden. Damit soll der Übertritt in eine berufliche Grundbildung erleichtert werden. Jugendliche und junge Erwachsene aus EU/EFTA- sowie Drittstaaten, die über keine Berufsausbildung auf Stufe Sek II verfügen, können seit 2021 eine Integrationsvorlehre im Rahmen von "INVOL+" absolvieren.
Die Umsetzung der Integrationsvorlehre ist Sache der Kantone und kann von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein.
Weitere Informationen: Staatssekretariat für Migration SEM, sem.admin.ch.