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Law / Rechtswissenschaft

Master UH

Universität Freiburg UNIFR

Kategorien
Ausbildungsort

Freiburg (FR)

Unterrichtssprache

Deutsch - Französisch

Ausbildungstyp

Universitäre Hochschulen UH

Zeitliche Beanspruchung

Vollzeit

Ausbildungsthemen

Recht, Rechtswissenschaften

Studienrichtungen

Rechtswissenschaft

Swissdoc

6.623.1.0

Aktualisiert 16.01.2025

Beschreibung

Beschreibung des Angebots

Der Master ist der zweite Hochschulabschluss und verlangt in der Regel 90 - 120 ECTS-Punkte.

In Freiburg ist der Master of Law vielseitig und flexibel gestaltbar. Er verlangt 90 ECTS-Punkte. Die Studierenden stellen ihr persönliches Programm aus verschiedenen Blockkursen, Semesterkursen, Seminaren sowie Spezialveranstaltungen frei zusammen und setzen individuelle Schwerpunkte.

Ab Herbst 2023 können aus den neun neu geschaffenen Schwerpunkten deren zwei gewählt werden:

  • Wirtschaft
  • Staat und Service public
  • Europa
  • Familie
  • Umwelt und Klima
  • Religion
  • Strafen
  • Streitbeilegung
  • Menschenrechte

Es können maximal 2 Schwerpunkte erlangt werden. Für den Erwerb eines Schwerpunktes sind folgende Leistungen nötig:

• 3 Kurse (Blockkurse oder frei wählbare Semesterkurse) à 5 ECTS (15 ECTS)

• 1 schriftliche Arbeit à 5 ECTS Bis zur Einschreibung in die letzte Examenssession besteht die Möglichkeit, die Wahl seiner Schwerpunkte zu ändern.

Das Diplom kann durch mehrere Zusätze ergänzt werden, unabhängig davon, ob bereits im Bachelorstudium Zusatzqualifikationen erworben worden sind:

  • Zusatz «Zweisprachiges Studium»
  • Diplom «Bilingue plus – Recht»
  • «Double diplôme de master Fribourg/Paris II»

Aufbau der Ausbildung

Rechtswissenschaft, MA (90 ECTS)

1 ECTS-Kreditpunkt entspricht einem Arbeitsaufwand von 25 bis 30 Arbeitsstunden.

Master of Law 2023  ECTS

Obligatorische Semesterkurse (IUR IV):
Jeder Semesterkurs entspricht jeweils 5 ECTS

25
  • Internationales Privatrecht
  • Schuldbetreibung und Konkurs
  • Verwaltungsverfahren
  • Zivilprozessrecht
  • Strafprozessrecht
 
Frei wählbare Semesterkurse / Blockkurse 40
  • Jeder Semester-/Blockkurs entspricht jeweils 5 ECTS. Es müssen somit 8 Semester-/Blockkurse bestanden werden. 
  • 10 ECTS können durch Seminare/Seminararbeiten oder durch eine Forschungsarbeit ersetzt werden.
 
Masterarbeit 5
Seminare 10
  • 2 Seminare à je 5 ECTS
  • Innerhalb dieser Seminare ist eine schriftliche Arbeit (=Seminararbeit) zu verfassen, welche zusammen mit einer mündlichen Leistung als Seminar zu 5 ECTS zählt.
  • Ein Seminar kann durch eine Seminararbeit ersetzt werden, die ausserhalb eines Seminars verfasst wird.
  • Beide Seminare können durch eine Forschungsarbeit (10 ECTS) ersetzt werden.
 
Spezialkredite 10
  • Tutorate, zusätzliche Seminare und Seminararbeiten, Moot Courts können als Spezialkredite gezählt werden, siehe Liste der Spezialkredite
  • Auch frei wählbare Semesterkurse + Blockkurse können als Spezialkredite validiert werden
 
Total 90

Link zum Aufbau der Ausbildung

Fächerkombination

Recht ist ein Monofach, es können keine Nebenfächer gewählt werden.

Beschreibung als Nebenfach / Minor / Teilstudium / auch ausserfakultär

Rechtswissenschaft kann auf Master-Stufe nicht als Nebenfach studiert werden.

Voraussetzungen

Zulassung

Nur wer über einen Schweizer Bachelor of Law verfügt, wird für das Studium des Master of Law zugelassen.

Passerelle zum Master of Law

Inhaber oder Inhaberinnen eines Bachelordiploms in Rechtswissenschaften einer schweizerischen Fachhochschule werden unter Auflagen zum Masterstudium zugelassen (Master of Law mit Bachelorabschluss FH ).

Die Auflage (Passerelle) besteht aus 30 ECTS-Kreditpunkten und ist wie folgt zu erfüllen:

  • 30 ECTS-Kreditpunkte müssen in den Fächern aus dem Bachelor of Law erworben werden, wobei
  • mindestens eine der Prüfungen «Römisches Recht», «Rechtsgeschichte» oder «Rechtsphilosophie» bestanden werden muss


Die zusätzlichen Studienleistungen können parallel zu den Studienleistungen des Masterstudiengangs erbracht werden und müssen nicht vorgängig validiert werden.

Link zur Zulassung

Anmeldung

Anmeldefristen der Universität Freiburg

  • Herbstsemester: 30. April
  • Frühlingssemester: 30. November

Kosten

Programm "Bilingue plus" Zusätzlich zu den Semestergebühren müssen die Studierenden für das Programm "Bilingue plus" eine Kostenbeteiligung von CHF 540.- pro Semester bezahlen.

Universität Freiburg UNIFR > Rechtswissenschaftliche Fakultät

Semestergebühren

Einschreibe- und Grundgebühren pro Semester:

  • Fr. 835.- für Schweizer/innen und Ausländer/innen, deren Eltern in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein Wohnsitz haben, sowie Ausländer/innen mit Aufenthaltsbewilligung C;
  • Fr. 985.- für Ausländer/innen.

Abschluss

  • Master Universitäre Hochschule UH

Master of Law, Universität Freiburg

Mehrere Optionen und spezielle Zusätze werden angeboten:
- Ausbildung «bilingue plus»
- «Double diplôme de master Fribourg/Paris II»
- Koordinierte Masterabschlüsse mit Heidelberg, Lissabon und Hongkong

Perspektiven

Weitere Abschlussmöglichkeiten

Das Anwalts- und das Notariatspatent.

Nachdiplomstudien / MAS

Die Rechtsfakultät der Universität Freiburg bietet in Zusammenarbeit mit anderen Schweizer Universitäten oder Instituten Nachdiplom-Studiengänge an.

Nähere Informationen unter: Nachdiplomstudien

Doktorat / PhD

Zum Doktorat wird nur zugelassen, wer im Masterdiplom eine Mindest-Durchschnittsnote von 4,75 erzielt hat.

Lehrdiplom für die Sekundarstufe II

Das Lehrdiplom für Maturitätsschulen wird nach dem Masterabschluss absolviert. Die fachwissenschaftliche Ausbildung "Wirtschaft und Recht" des LDM besteht im Abschluss eines Master of Law und einer Zusatzausbildung in Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre. Weitere Informationen: Lehrdiplom für Maturitätsschulen (LDM) in Wirtschaft und Recht

Berufsperspektiven

Als Juristin oder Jurist stehen den Studierenden nach Abschluss die Türen zu spannenden Berufen offen:

  • sie führen als Staatsanwältin oder Staatsanwalt Anklage, vertreten als Anwältin oder Anwalt Mandanten vor Gericht oder fällen als Richterin oder Richter das Urteil.
  • in Unternehmen, in der Verwaltung oder in internationalen Organisationen arbeiten sie in zentralen Positionen. Oder sie geben als Juristin oder als Jurist Ihr Wissen in Lehre und Forschung weiter.

Praktische Hinweise

Ort / Adresse

  • Freiburg (FR)

Zeitlicher Ablauf

Beginn

Herbstsemester oder Frühlingssemester

Dauer

2 bis 3 Semester (keine Studienzeitbeschränkung)

Zeitliche Beanspruchung

  • Vollzeit

Unterrichtssprache

  • Deutsch
  • Französisch

Deutsch und/oder Französisch

Mention «bilingue»
Der Master of Law kann mit dem Zusatz «bilingue» erworben werden. Wer diesen Zusatz zum Master erlangen möchte, muss
• 35 ECTS in der Zweitsprache leisten und
• eine der drei schriftlichen Arbeiten in der Zweitsprache verfassen. Diese Arbeit
wird in den 35 verlangten ECTS mitgezählt.
Wer seinen Bachelor of Law bereits mit dem Zusatz «bilingue» erworben hat, ist
von der schriftlichen Arbeit in der Zweitsprache befreit, muss aber dennoch 35
ECTS in der Zweitsprache erlangen.)

Als Ergänzung zu dieser Ausbildung bietet die Universität Freiburg das Programm "bilingue plus" an.

Bemerkungen

Universität Freiburg UNIFR > Rechtswissenschaftliche Fakultät

Reglemente der Fakultät

Die Studienreglemente sind abrufbar unter: Reglemente und Gesetze

Links

Auskünfte / Kontakt

Rachele Tiziani Tanner, Studienberaterin und Studienkoordinatorin: racheletizianitanner@unifr.ch

berufsberatung.ch