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Studienorganisation

Das ECTS-Punkte-System erlaubt flexibles und mobiles Studieren. Je nach Hochschule und Studienrichtung können eigene Studienpläne erstellt werden, die auch ein Teilzeit-Studium ermöglichen.

Lehre an Hochschulen

European Credit Transfer System - ECTS

ECTS ist das Europäische Kredit-Transfer-System zur Anrechnung von Studienleistungen. Sämtliche Studieneinheiten (Vorlesungen, Übungen, Studienarbeiten, Semesterprüfungen etc.) werden mit Kreditpunkten verrechnet. Die Leistungen werden an den meisten Hochschulen nicht in grossen Zwischen- und Schlussprüfungen, sondern studienbegleitend im Laufe und am Ende eines Semesters gemessen. Studierende, welche eine entsprechende Einheit absolviert haben, können sich diese Punkte anrechnen lassen:

  • 1 Kreditpunkt entspricht einem studentischen Arbeitsaufwand von 25 – 30 Stunden.
  • 60 Kreditpunkte werden für ein Studienjahr vergeben (1800 Arbeitsstunden).
  • 180 Kreditpunkte sind für den Erwerb des Bachelordiploms nötig.
  • 90 – 120 Kreditpunkte sind für den Erwerb des Masterdiploms nötig.
    Ausnahmen: Master der (Human-)Medizin, Master in Chiropraktik: 180 ECTS.

Dank des ECTS-Credit-Systems und der standardisierten Studienstruktur (Bachelor/Master) ist ein Wechsel von Fach oder Hochschulen grundsätzlich möglich: bereits erworbene Credits werden anerkannt, je nachdem wie verwandt die beiden Studienrichtungen miteinander sind.

Besondere Bestimmungen gelten für den Wechsel des Hochschultyps nach einem Bachelorabschluss: Innerhalb einer vergleichbaren oder entsprechenden Studienrichtung gibt die Konkordanzliste von swissuniversities.ch Auskunft, welche Übertritte mit Auflagen bis maximal 60 ECTS möglich sind.

Mobilität in der Schweiz

Wer ein oder zwei Semester an einer anderen Hochschule der Schweiz studieren möchte, bleibt während dieser Zeit (im sog. Mobilitätssemester) an der Heimatuniversität immatrikuliert, wo auch weiterhin die Studiengebühren zu zahlen sind.

Studierende können ein bestimmtes Fach auch an einer anderen Universität studieren, während sie an ihrer Heimathochschule eingeschrieben bleiben. Letztere erkennt die an der Gastuniversität erworbenen Leistungsnachweise an.

Informationen zur Mobilität ins Ausland: Studieren an einer ausländischen Hochschule.

In Zahlen: 73 Prozent der Studierenden sind erwerbstätig

Zahlen aus dem Jahr 2020 zum Profil, zur Beschäftigung, zu den Ressourcen, den Lebensbedingungen und der Herkunft der Studierenden
Infografik Studierende an den Hochschulen. © BFS/OFS/UST/FSO

Die Infografik bildet die wichtigsten Zahlen zu den Studierenden aller Richtungen und Hochschultypen ab.

Studiendauer

Das Studienjahr ist in ein Herbstsemester und ein Sommersemester unterteilt. Die Prüfungen finden in der Regel im Winter und Sommer statt. Der Bachelor dauert sechs Semester (180 ECTS-Credits) und der Master drei bis vier Semester (90-120 ECTS-Credits) mit der Möglichkeit der Verlängerung. Es wird empfohlen, sich bei der jeweiligen Hochschule über die Vorgehensweise zu erkundigen.

Beurlaubung

Die Studierenden können für höchstens zwei Semester beurlaubt werden. Aus triftigen Gründen (Studienaufenthalte, obligatorische Praktika im Rahmen des Studiums, Militärdienst, Krankheit, Schwanger- oder Elternschaft etc.) kann die Dauer darüber hinaus für weitere Semester verlängert werden. Die Bestimmungen sind je nach Hochschule unterschiedlich.

Erworbenen Kreditpunkte verfallen nach einer bestimmten Zeit (dies gilt nicht für die Uni Basel). Definitive Bestimmungen sind in den Studienreglementen der Hochschulen oder Fakultäten/Abteilungen enthalten.

Vollzeit oder Teilzeit studieren

Ob ein Studiengang eher in Vollzeit oder in Teilzeit absolviert werden kann, ist von der Fachrichtung und der anbietenden Hochschule abhängig. Insbesondere die Fachhochschulen bieten viele Studiengänge berufsbegleitend an, z.B. in Form von Abend- und Blockkursen. Bei einem Teilzeit- resp. berufsbegleitenden Studium verlängert sich die Studiendauer in der Regel.

An den Universitäten, insbesondere in den Geistes- und Sozialwissenschaften, kann das Studium flexibler gestaltet werden, damit Teilzeitarbeit möglich wird.

An den Pädagogischen Hochschulen kann die Dauer des Studiums verlängert und mit einer beruflichen Tätigkeit kombiniert werden. Auskunft erteilt die jeweilige Hochschule.

Studiengestaltung

Die Gestaltungsmöglichkeiten des Stundenplans, die Anzahl Wochenstunden und damit auch die Lern- und Arbeitstechniken sind je nach Studienrichtung sehr unterschiedlich.

Der Unterricht an den Fachhochschulen und in den stark strukturierten Studienrichtungen der Universitären Hochschulen (z.B. Medizin, Naturwissenschaften, Technische Wissenschaften) erfolgt in der Regel in einem Jahrgangs- bzw. Klassenverband. Die Studienprogramme für die einzelnen Semester sind weitgehend vorgegeben. Im Masterstudiengang können die Gestaltungsmöglichkeiten grösser sein.

Insbesondere bei den geistes- und sozialwissenschaftlichen Studienrichtungen an den Universitäten ist das Studium weniger strukturiert und lässt einen Gestaltungsspielraum zu.

Mehr zu den Unterschieden zwischen den verschiedenen Hochschultypen: Vergleich der Hochschulen

Modularisiertes Studium

Module (Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodule) sind inhaltlich und thematisch abgeschlossene Studieneinheiten. Sie werden in Vorlesungen, Seminaren, Übungen usw. als Kontaktstudium wie auch im Selbststudium (individuell und begleitet) absolviert. Module werden in zeitlichen Blöcken oder laufend während des Semesters angeboten und in der Regel innerhalb eines Semesters abgeschlossen.

Pflichtmodule sind obligatorisch, Wahlpflichtmodule sind aus einem vorgegebenen Angebot frei wählbar und Wahlmodule können von Studierenden nach ihren Interessen ausgesucht werden.
Ein Modul ist qualitativ (Inhalte) und quantitativ (ECTS-Kreditpunkte) definiert und schliesst mit Prüfungen oder anderen Leistungsnachweisen ab.

Lehr- und Lernformen

Selbststudium

In fast allen Studienrichtungen nimmt das Selbststudium einen wichtigen Platz ein. Dabei erfordern die Lektüre, das Verfassen von Arbeiten und die Vorbereitung von Präsentationen  viel Zeit.

E-Learning

An allen Hochschulen bestehen verschiedene Formen von E-Learning als Unterstützung des Präsenzunterrichts und im Rahmen des Selbststudiums.
Für die Dozierenden und Studierenden steht eine gut ausgebaute Infrastruktur mit entsprechenden Dienstleistungen (Beratung, Weiterbildung, technischer Support usw.) bereit.

Praktika

Verschiedene Studiengänge beinhalten obligatorische oder empfohlene Praktika von unterschiedlicher Dauer. Praxiserfahrungen dienen der Anwendung und Vertiefung des in der Theorie Gelernten. Zudem ermöglichen Praktika einen Einblick in ein konkretes Berufsfeld und bieten Vernetzungsmöglichkeiten.


Studieren als Gasthörer/in

Wer die Aufnahmebedingungen für ein Universitätsstudium nicht erfüllt oder sich nicht immatrikulieren will, kann als Hörer/in (Gasthörer/in oder Auditor/in) Vorlesungen besuchen.

Diese Möglichkeit besteht vor allem an den Universitäten. In der Regel sind je nach belegter Stundenzahl mehr oder weniger hohe Gebühren zu entrichten. Anmeldungen sind laufend möglich und erfolgen direkt bei den Immatrikulationsstellen der Universitäten. Zulassungsbeschränkungen bei Platzmangel sind möglich.

Als Hörer/innen zugelassene Studierende sind nicht berechtigt, Prüfungen zu absolvieren, erhalten aber auf Wunsch eine Bestätigung der besuchten Veranstaltungen.

Prüfungen

An den meisten Hochschulen werden die Leistungen der Studierenden während des gesamten Studiums und nicht nur z.B. während einer Abschlussprüfung bewertet. Die Bewertung der einzelnen Module erfolgt auf unterschiedliche Weise. Sie findet entweder während der Prüfungszeiten im Winter und Sommer in Form mündlicher, schriftlicher oder praktischer Prüfungen oder während des Semesters als schriftliche Arbeiten, Präsentationen usw. statt.

Wiederholen von Prüfungen

Prüfungen können in der Regel einmal wiederholt werden. Bei Nichtbestehen der wiederholten Prüfung wird der/die Studierende von diesem Fach ausgeschlossen.

Wer vom Weiterstudium an einer schweizerischen universitären Hochschule definitiv ausgeschlossen worden ist, wird an keiner anderen schweizerischen universitären Hochschule in der gleichen Studienrichtung zugelassen, von der er/sie ausgeschlossen wurde. Im Zweifelsfall entscheidet die Hochschule, an die gewechselt werden will.



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