Polizist/in
Eidg. Fachausweis BP
Stadtpolizei Zürich Personaldienst
- Ausbildungsort
-
Zürich (ZH)
- Unterrichtssprache
-
Deutsch
- Ausbildungstyp
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Berufsprüfung BP, Höhere Fachprüfung HFP
- Zeitliche Beanspruchung
-
Vollzeit
- Ausbildungsthemen
-
Sicherheit, Polizei
- Swissdoc
-
7.622.9.0
Aktualisiert 21.09.2022
Beschreibung
Beschreibung des Angebots
Vorbereitung auf die eidg. Berufsprüfung.
Fächer:
- Allgemeinbildung
- Allgemeine Polizeifächer
- Recht
- Sicherheit
- Verkehr
- Kriminalistik
- Sport
- Einsatztraining
Das erste Jahr findet zusammen mit den Aspirantinnen und Aspiranten der Kantonspolizei Zürich, der Stadtpolizei Winterthur und weiterer Korps an der Zürcher Polizeischule (ZHPS) statt.
Das zweite Jahr findet innerhalb der Stadtpolizei Zürich statt und startet mit einem 8-wöchigen Theorie-Teil. Anschliessend werden das Praktikum in der Kriminalpolizei sowie das Praktikum in der Wache Seilergraben durchlaufen. Am Ende der zweijährigen Ausbildung wird die Hauptprüfung absolviert.
Voraussetzungen
Zulassung
Grundvoraussetzungen sind ein ausgeglichener Charakter, die Freude an Kontakten mit Menschen jeglicher geografischer und gesellschaftlicher Herkunft und ein vernünftiger Sinn für Gerechtigkeit. Dazu kommen folgende konkrete Anforderungen:
- Schweizerische Staatsangehörigkeit
- Schweizerdeutsch verstehen und sprechen
- Mindestalter bei der Bewerbung: 20 Jahre
- Höchstalter bei Schulbeginn: 39 Jahre
- In der Schweiz absolvierte Volksschule (mind. 5 Jahre)
- Abgeschlossene Berufslehre (EFZ) oder gleichwertige Ausbildung
- Militärdienst ist keine Voraussetzung (bei Dienstpflicht: Rekrutenschule oder die erforderliche Zivildienstzeit absolviert)
- Einwandfreier Leumund
- Keine Mindestgrösse (unter 160 cm zusätzliche Eignungsabklärungen)
- Führerausweis Kat. B (Pw mit Handschaltung muss zwingend nach dem ersten Ausbildungsjahr gefahren werden können. Wer auf einem Automaten gelernt hat, muss sich dies selber aneignen.)
- Bei politischen und religiösen Einstellungen sowie in der äusseren Erscheinung werden keine Extreme geduldet
Tätowierungen an Hals (inkl. Nacken bis hinter die Ohren), Kopf und Händen sind nicht gestattet. Alle anderen Tätowierungen sind erlaubt, wenn sie vom Motiv her mit dem Polizeiberuf und der Berufsethik der Polizei vereinbar sind. Sie müssen nicht abgedeckt werden.
Kosten
Bezahlte Ausbildung bei vollem Lohn
Es besteht eine Rückerstattungspflicht: Aufgrund der Kosten in Höhe von rund CHF 200'000.- pro Ausbildung weden Absolvierende verpflichtet, für mind. 4 ½ Jahre (inkl. 2 Jahre Ausbildung) bei der Stadtpolizei Zürich zu bleiben. Ansonsten müssen sie je nach Dauer der Anstellung einen Teil der Kosten zurückerstatten. Ausgenommen davon sind die ersten 3 Monate (Probezeit), in denen der Vertrag ohne Verpflichtung gekündigt werden kann.
Abschluss
- Eidgenössischer Fachausweis Berufsprüfung BP
Eidgenössischer Fachausweis Berufsprüfung BP
Praktische Hinweise
Ort / Adresse
- Zürich (ZH)
Zeitlicher Ablauf
Beginn
Januar, Mai und September
Dauer
2 Jahre
Zeitliche Beanspruchung
- Vollzeit
Unterrichtssprache
- Deutsch
Links
Anbieter 1
Stadtpolizei Zürich Personaldienst
Bahnhofquai 5
8000 Zürich
Tel.: 01 216 71 11
URL:
www.stadtpolizei.ch/