Fachpsychologe/Fachpsychologin für Rechtspsychologie FSP
Abschluss Verband
Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP)
- Ausbildungsort
-
Bern (BE)
- Unterrichtssprache
-
Deutsch
- Ausbildungstyp
-
Weiterbildung: Lehrgänge
- Zeitliche Beanspruchung
-
Berufsbegleitend
- Ausbildungsthemen
-
Psychologie, psychologische Kompetenzen
- Studienrichtungen
- Swissdoc
-
7.734.11.0
Aktualisiert 10.12.2021
Beschreibung
Beschreibung des Angebots
Der FSP-Fachtitel bescheinigt die Kompetenz zur eigenverantwortlichen Tätigkeit im Gebiet des Fachtitels. FSP-Fachtitel sind privatrechtlich geschützt und dienen dem Publikum als Qualitätssiegel.
Zur Erlangung des Fachtitels muss u.a. eine FSP-anerkannte Weiterbildung absolviert werden. Für die Rechtspsychologie ist dies die postgraduale Weiterbildung der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtspsychologie SGRP/SSPL.
Die postgraduale Weiterbildung enthält sieben obligatorische und neun fakultative Themenkreise, die verschiedenen Spezialisierungen Rechnung tragen.
Obligatorische Themenkreise:
- Psychologische (psychiatrische) Begutachtung
- Psychotherapiemethoden mit Opfern oder Tätern
- Einführungen ins Recht
- Kriminalistik und Kriminologie
- Kriminal-Psychopathologie und Psychotraumatologie
- Psychologische Forschung über Delinquenz, Viktimisierung, Zeugen- & Aussagenpsychologie, sowie neue rechtspsychologische Methoden
- Berufsspezifische Richtlinien und Ethik, Prozessvorschriften
Fakultative Themenkreise:
- Mediation
- Notfallpsychologie
- Militärpsychologie
- Polizeipsychologie und investigative Psychologie
- eigene Forschungsarbeiten
- Opferpsychologie
- Forschungsmethoden der Rechtspsychologie
- Kinder- und Jugendforensik
Hinzu kommt Supervision im Einzelsetting sowie Falldokumentationen der eigenen praktischen Tätigkeit.
Lernziel
Die Weiterbildung in Rechtspsychologie der SGRP/SSPL soll die Qualität der klinischen und gutachterlichen Tätigkeit sichern. Die Ausbildung soll Rechtspsychologinnen und -psychologen befähigen, selbständig alle Tätigkeiten im Bereich der klinischen und gutachterlichen Rechtspsychologie zu planen und durchzufuhren sowie an Forschung in Planung, Durchführung und Auswertung aktiv teilzunehmen. Die Weiterbildung ist auf das gesamte Praxisfeld der Rechtspsychologie ausgerichtet und kann individuell gestaltet werden.
Voraussetzungen
Zulassung
- Hochschulabschluss in Psychologie auf Masterstufe; abgeschlossen und dokumentiert bei Einreichung der Anmeldung.
Für die Anerkennung von Studienabschlüssen ausländischer Universitäten gelten die Äquivalenzkriterien, die am Institut für Psychologie der Universität Bern gültig sind. - Rechtspsychologische Praxis, die spätestens im zweiten Jahr der Weiterbildung beginnt, sei es in fester Anstellung, in einem postgraduierten Praktikum oder einem vorübergehenden Beschäftigungsprogramm
Voraussetzung für den Erwerb eines FSP-Fachtitels ist ein abgeschlossenes Psychologiestudium, eine abgeschlossene Weiterbildung und die FSP-Mitgliedschaft.
Zielpublikum
Psychologinnen und Psychologen, die im Berufsfeld der Rechtspsychologie tätig sind.
Kosten
ca. CHF 30'000.- bis CHF 75'000.-
Abschluss
- Abschluss Verband / Vereinigung / Branche
Fachpsychologin/Fachpsychologe in Rechtspsychologie FSP
Praktische Hinweise
Ort / Adresse
- Bern (BE)
diverse Orte
Zeitlicher Ablauf
Beginn
laufend
Dauer
mind. 5 Jahre
Zeitliche Beanspruchung
- Berufsbegleitend
Unterrichtssprache
- Deutsch
Links
- psychologie.ch > Postgraduale Weiterbildung in Rechtspsychologie (SGRP)
- rechtspsychologie.ch > Fachtitel
Auskünfte / Kontakt
Sekretariat der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtspsychologie SGRP:
E-Mail:sekretariat@rechtspsychologie.ch
Tel.: +41 44 364 40 67
Anbieter 1
Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP)
Effingerstrasse 15
3008 Bern
Tel.: +41 31 388 88 00
E-Mail:
URL:
www.psychologie.ch/