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Nach dem Vorstellungsgespräch

Soll ich mich für das Vorstellungsgespräch bedanken? Wie frage ich nach, wenn ich länger nichts höre? Wie geht es weiter, wenn sich das Unternehmen für mich entscheidet? Hier erfährst du die weiteren Schritte, die du tun solltest.


© SDBB I CSFO, Foto Dieter Seeger

© SDBB I CSFO, Foto Dieter Seeger

Bilanz ziehen

Ein Vorstellungsgespräch ist immer eine Gelegenheit, sich weiterzuentwickeln und geübter zu werden. Ziehe nach jedem Gespräch Bilanz und frage dich:

  • Was ist gut gelaufen?
  • Was ist nicht so gut gelaufen?
  • Welche Punkte kann ich bei einem nächsten Gespräch verbessern?

Sich bedanken

Wenn das Gespräch gut gelaufen ist, solltest du dich in den nächsten 24 Stunden per E-Mail bei den anwesenden Personen bedanken. Die E-Mail kann beispielsweise so lauten:

«Guten Tag Herr Meier (oder Frau Meier)
Vielen Dank für das Gespräch. Ich bin weiterhin sehr interessiert an der Lehrstelle in Ihrem Unternehmen».

Es ist wichtig, auch noch in ein bis zwei Sätzen mitzuteilen, welche Aspekte der Lehrstelle und des Unternehmens für dich besonders interessant sind.

Nachfragen

Wenn du zwei bis drei Wochen nach dem Vorstellungsgespräch noch keinen Bescheid erhalten hast, kannst du dich per E-Mail oder Telefon beim Unternehmen melden und höflich nach dem Stand des Bewerbungsverfahrens fragen.

Lehrvertrag

Der Lehrvertrag ist ein Ausbildungsvertrag und wird für die Dauer der Lehrzeit deines Berufes abgeschlossen. Er darf nicht ohne wichtige Gründe aufgelöst werden.

Du bekommst den Lehrvertrag vom Lehrbetrieb zur Unterschrift. Wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist, müssen deine Eltern mitunterschreiben. Anschliessend muss der Lehrvertrag vom zuständigen kantonalen Berufsbildungsamt genehmigt und mitunterzeichnet werden. Erst dann ist er rechtsgültig.

Weitere Unterlagen

Mit genehmigtem Lehrvertrag erhältst du noch folgende Unterlagen:

  • «Wegweiser durch die Berufslehre» mit zahlreichen Informationen über das Lehrverhältnis
  • Bildungsverordnung
  • Bildungsplan des Berufes

Berufsfachschule

Durch das Unterzeichnen des Lehrvertrags, wirst du automatisch für die Berufsfachschule angemeldet. Die wichtigen Informationen von der Berufsfachschule wie Stundenplan, Programm, Ort und Klasse erhältst du dann per Post.

Rechte und Pflichten

Die Broschüre «Ich kenne meine Rechte» enthält viele Informationen zu den Rechten und Pflichten von Lernenden. Sie ist online verfügbar unter rechte-der-lernenden.ch oder liegt in den Berufsinformationszentren BIZ auf. Bei Fragen und Problemen während der Lehrzeit ist das kantonale Berufsbildungsamt die richtige Adresse.



berufsberatung.ch