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Türsteher/in

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Berufsfunktion / Spezialisierung

Berufsfelder

Verkehr, Logistik, Sicherheit

Branchen

Weitere Sicherheitsdienste

Swissdoc

0.622.22.0

Aktualisiert 26.09.2023

Tätigkeiten

Türsteherinnen und Türsteher überwachen den Eingang eines Objektes oder Anlasses. Sie führen Zutrittskontrollen durch und weisen aufgrund der Anordnungen der Verantwortlichen einzelne Personen zurück. Wenn innerhalb des Gebäudes oder der Veranstaltung Unruhe oder eine gewalttätige Auseinandersetzung ausbricht, greifen Sie ein.

Ausbildung

Die Ausbildung der Türsteher/innen liegt im Ermessen der Arbeitgeber. In der Regel: Sammlung von Erfahrungen in anderen Tätigkeiten der Sicherheitsbranche oder Training "on the job".

Voraussetzungen

Anforderungen

Sind vor allem abhängig von den Erwartungen des Arbeitgebers. In der Regel gilt:
- Gute Kondition, Kenntnisse von Selbstverteidigungstechniken
- Sicheres Auftreten, Durchsetzungsvermögen
- Gute Umgangsformen
- Ausdauer
- Bereitschaft zu unregelmässigem und langem Dienst, vor allem abends und in der Nacht.
Je nach Arbeitgeber gelten noch weitere Anforderungen wie z.B. Fachausbildung und Erfahrung im Bereich Sicherheit, Minimalalter, Fremdsprachenkenntnisse.

Weiterbildung

Wechsel in eine andere Spezialisierung als Sicherheitsmitarbeiter/in, z.B. Empfangsdienst, Objekt- und Revierbewachung oder Intervention.
Berufsprüfungen als Fachmman für Sicherheit und Bewachung oder Personen- und Objektschutz
 

Bemerkungen

Da es sich nicht um eine eidg. reglementierte Ausbildung oder Berufstätigkeit handelt, gibt es keine einheitliche Bezeichnung und Tätigkeitsdefinition. Folgende Begriffe werden auch benützt: Doorman, Security-Mann/Frau usw. Auf Wunsch des Arbeitgebers muss die Tätigkeit uniformiert oder im dunklen Anzug ausgeübt werden. Sehr häufig handelt es sich um Teilzeit-Anstellungen, die als Nebenerwerb oder in Kombination mit anderen Sicherheitsaufgaben ausgeübt wird.

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