Sicherheitsmitarbeiter/in
- Bildungstypen
-
Berufsfunktion / Spezialisierung
- Berufsfelder
-
Verkehr, Logistik, Sicherheit
- Branchen
-
Weitere Sicherheitsdienste
- Swissdoc
-
0.622.17.0
Aktualisiert 19.12.2023
Tätigkeiten
Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeiter überwachen je nach Auftrag oder Spezialisierung Objekte oder Areale, sorgen für möglichst störungsfreie Anlässe, regeln den Verkehr, führen Zutrittskontrollen durch, koordinieren die Alarmmeldungen in der Sicherheitszentrale oder klären mittels Intervention deren Ursachen ab und begleiten Werttransporte. Sie sind entweder stationär tätig (z.B. Empfang/Logendienst, Alarmzentrale) oder patrouillieren zu Fuss oder mit dem Fahrzeug, allein oder zu zweit, gegebenenfalls auch mit ausgebildetem Hund.
Ausbildung
Die Ausbildung der Sicherheitsmitarbeiter/innen liegt im Ermessen der Arbeitgeber und hängt zum Teil von der spezifischen Tätigkeit ab.
In der Regel: Praktische Einführung in die Tätigkeit durch erfahrene Berufsleute. Es gibt auch betriebsinterne oder -externe Kurse, die vom Arbeitgeber vorgeschrieben werden können.
Es gibt zudem Privatschulen, die zur Verbesserung der Einstiegschancen in die Sicherheitsbranche Einführungskurse anbieten (unterschiedliche Anzahl Ausbildungstage; mit oder ohne Waffenausbildung; Abschluss mit schuleigenem Diplom).
Es besteht auch die Möglichkeit, zuerst den Theorie-Lehrgang zur Vorbereitung auf den eidg. Fachausweis zu besuchen und die Prüfung erst später, wenn die geforderten Praxisjahre vorliegen, zu absolvieren.
Der VSSU führt eine Mitgliederliste mit den dem Verband angeschlossenen Sicherheitsdiensten. Viele dieser Mitglieder bieten betriebsinterne Ausildungen an.
Voraussetzungen
Anforderungen
- Abschluss einer beruflichen Grundausbildung oder Bewährung in einer beruflichen Tätigkeit
- einwandfreier Leumund
- geordnete finanzielle Verhältnisse
- gute Kenntnisse der deutschen Sprache
- Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit
- Selbständigkeit
- gute Gesundheit
- gute Umgangsformen
- in der Regel Bereitschaft zu unregelmässigem Dienst, zum Teil auch Bereitschaft für Arbeit auf Abruf
Je nach Arbeitgeber gelten noch weitere Anforderungen wie z.B. Minimalalter, Fremdsprachenkenntnisse oder Ausweis einer Fachausbildung im Bereich Sicherheit
Weiterbildung
Abschluss der betriebsinternen Ausbildung (sofern vorhanden) und/oder Abschluss des eidg. Fachausweises Sicherheitsfachfrau/-mann (Fachrichtungen: Bewachung, Personenschutz, Anlässe, Zentralendienste)