Ladendetektiv/in
- Bildungstypen
-
Berufsfunktion / Spezialisierung
- Berufsfelder
-
Verkauf, Einkauf
- Branchen
-
Weitere Sicherheitsdienste
- Swissdoc
-
0.622.22.0
Aktualisiert 06.11.2017
Tätigkeiten
Beobachtet das Verhalten der Kundschaft und zirkuliert dafür inkognito zwischen den Ladengestellen oder überwacht Bildschirme. Bittet bei Diebstahlverdacht die betreffende(n) Person(en) in einen Raum, um sie zu befragen und die Waren zu untersuchen. Spricht bei bestätigtem Diebstahl eine Verwarnung oder ein Hausverbot aus, kassiert eine Entschädigung ein oder avisiert die Polizei (je nach Anweisung des Betriebes oder nach Verhalten des Diebes/der Diebin). Füllt auch die nötigen Rapporte aus.
In grossen Kaufhäusern wird zum Teil im Team gearbeitet (eine Person im Laden und eine Person am Bildschirm). Manchmal gehört auch die gezielte Kontrolle von verdächtigten Mitarbeitenden an der Kasse oder im Verkauf zum Aufgabenkreis. In Einzelfällen ist es nötig, an einer Gerichtsverhandlung teilzunehmen.
Ausbildung
Es gibt noch keine schweizweit organisierte Ausbildung, sondern betriebsinterne Einführungen, überbetriebliche Kurse oder Kurse von privaten Schulungsinstitutionen.
Einzelne Arbeitgeber der Branche verlangen keine spezifische Ausbildung.
Voraussetzungen
Anforderungen
Konzentration auch bei monotoner Arbeit
Gute Beobachtungsgabe
Durchsetzungsvermögen und Kommunikationsgeschick
Einwandfreier Leumund
Bestimmte Arbeitgeber verlangen auch Erfahrung im Verkauf und/oder Bereitschaft, einen Einführungskurs zu absolvieren.
Weiterbildung
- Übernahme von administrativen Aufgaben wie die Einsatzplanung (z.B. bei Grossverteilern mit mehreren angestellten Ladenüberwacher/innen).
- In Einzelfällen ist auch ein Übertritt in den allgemeinen Sicherheitsdienst des Arbeitgebers möglich.
Bemerkungen
Diese Tätigkeit ist auch unter dem Namen Ladendetektiv/in bekannt. Ladenüberwacher/innen dürfen keine Waffe tragen. Anstellungsmöglichkeiten gibt es in grossen Verkaufsgeschäften oder Ladenketten, bei Grossverteilern oder bei Firmen für Sicherheits- und Bewachungsdienste. Häufig wird diese Tätigkeit teilzeitlich (z.B. 40-60%) ausgeübt, manchmal auch über eine sehr lange Zeitperiode (z.B. von Haus- und Familienfrauen oder von Personen, die noch andere Aufgaben im Bereich der Sicherheit wahrnehmen).