Türsteher/in
- Bildungstypen
-
Berufsfunktion / Spezialisierung
- Berufsfelder
-
Verkehr, Logistik, Sicherheit
- Branchen
-
Weitere Sicherheitsdienste
- Swissdoc
-
0.622.22.0
Aktualisiert 11.09.2023
Tätigkeiten
Überwacht den Eingang eines Objekts oder Anlasses. Führt Zutrittskontrollen durch und weist aufgrund der Anordnungen der Verantwortlichen einzelne Personen zurück. Greift ein, wenn innerhalb des Gebäudes oder der Veranstaltung Unruhe oder eine gewalttätige Auseinandersetzung ausbricht.
Ausbildung
Die Ausbildung der Türsteher/innen liegt im Ermessen der Arbeitgeber. In der Regel: Sammlung von Erfahrungen in anderen Tätigkeiten der Sicherheitsbranche oder Training "on the job".
Voraussetzungen
Anforderungen
Sind vor allem abhängig von den Erwartungen des Arbeitgebers. In der Regel gilt:
- Gute Kondition, Kenntnisse von Selbstverteidigungstechniken
- Sicheres Auftreten, Durchsetzungsvermögen
- Gute Umgangsformen
- Ausdauer
- Bereitschaft zu unregelmässigem und langem Dienst, vor allem abends und in der Nacht.
Je nach Arbeitgeber gelten noch weitere Anforderungen wie z.B. Fachausbildung und Erfahrung im Bereich Sicherheit, Minimalalter, Fremdsprachenkenntnisse.
Weiterbildung
Wechsel in eine andere Spezialisierung als Sicherheitsmitarbeiter/in, z.B. Empfangsdienst, Objekt- und Revierbewachung oder Intervention.
Berufsprüfungen als Fachmman für Sicherheit und Bewachung oder Personen- und Objektschutz
Bemerkungen
Da es sich nicht um eine eidg. reglementierte Ausbildung oder Berufstätigkeit handelt, gibt es keine einheitliche Bezeichnung und Tätigkeitsdefinition. Folgende Begriffe werden auch benützt: Doorman, Security-Mann/Frau usw. Auf Wunsch des Arbeitgebers muss die Tätigkeit uniformiert oder im dunklen Anzug ausgeübt werden. Sehr häufig handelt es sich um Teilzeit-Anstellungen, die als Nebenerwerb oder in Kombination mit anderen Sicherheitsaufgaben ausgeübt wird.