Notarzt/-ärztin
- Bildungstypen
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Hochschulberuf
- Berufsfelder
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Gesundheit
- Branchen
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Ärztliche und wissenschaftliche Funktionen
- Swissdoc
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0.724.8.0
Aktualisiert 30.09.2019
Tätigkeiten
Notärzte und -ärztinnen sind zuständig für die adäquate medizinische Versorgung von Notfallpatienten - d. h. unmittelbar vom Tod oder von schwerer gesundheitlicher Schädigung bedrohte Verletzte und Erkrankte - bereits am Notfallort und auf dem Transport bis ins Zielspital. Zu ihren primären Aufgaben gehören notfallmedizinische und intensiv-therapeutische Massnahmen, wie Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen und die Vermeidung resp. Verminderung von Sekundärschäden. Sie beherrschen die gesamte Notfallmedizin, insbesondere bei lebensbedrohlichen Situationen und unter erschwerten Bedingungen (begrenzte diagnostische und therapeutische Möglichkeiten, begrenztes Personal, kurze Entscheidungszeit, widrige Umstände).
Des weiteren verfügen Notärzte und -ärztinnen über Kenntnisse der Physiologie und Pathophysiologie der Vitalfunktionen (Zentralnervensystem, Atmung und Beatmung, Herz-Kreislaufsystem) sowie über Kenntnisse zu den Gebieten Trauma, Metabolismus und Endokrinologie, Verdauungsorgane, Psychiatrie, Rechtsmedizin, Analgesie und Sedation, Sekundärtransport von Notfall- und Intensivpflegepatienten und organisatorische Fähigkeiten wie Leitung der Bergung.
Ausbildung
Erforderliche/r Ausbildungsweg/e
- Master Universitäre Hochschule
- Abschluss Verband/Vereinigung/Branchenlabel
Der Erwerb des eidgenössischen Arztdiploms (eidgenössische Prüfung Humanmedizin) nach dem Masterstudium befähigt zur unselbstständigen Tätigkeit in einem Spital oder einer Arztpraxis. Das Diplom ermöglicht zudem die Aufnahme der ärztlichen Weiterbildung, welche mit einem eidgenössischen Weiterbildungstitel abschliesst: Die mindestens 5- oder 6-jährige Ausbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt (bzw. die 3-jährige Ausbildung zum praktischen Arzt oder zur praktischen Ärztin) ist Voraussetzung für die selbstständige Berufsausübung.
Der Titel "Notzarzt SGNOR (Schweizerische Gesellschaft für Notfall- und Rettungsmedizin)" ist keine Facharzttitel, sondern wird nach erfolgreichem Bestehen des entsprechenden Fähigkeitsprogramms verliehen. Die Ausbildung setzt ein anerkanntes Arztdiplom sowie die Mitgliedschaft bei der FMH voraus.
Weitere Informationen
Verwandte Berufe
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