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Rechtsanwalt/-anwältin

Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen vertreten die Interessen von Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen. Sie beurteilen die Rechtslage, beraten ihre Klienten und Klientinnen, vertreten sie vor Gerichten und Behörden und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf.

Kategorien
Bildungstypen

Hochschulberuf

Berufsfelder

Wirtschaft, Verwaltung, Tourismus

Branchen

Rechtspflege

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Aktualisiert 06.08.2018

Dossiers bearbeiten

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Rechtsanwälte und Juristinnen verbringen einen grossen Teil ihrer Zeit mit Büroarbeiten.

Copyright SDBB | CSFO, Thierry Porchet

Dossiers bearbeiten
Sich organisieren

Sich organisieren

Um mehrere schwierige Dossiers gleichzeitig bearbeiten zu können, braucht es eine gute Organisation.

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Sich organisieren
Referenztexte studieren

Referenztexte studieren

Das Fachwissen von Rechtsanwältinnen und Juristen stützt sich auf wissenschaftliche Fachtexte.

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Referenztexte studieren
Vertrauensbeziehungen aufbauen

Vertrauensbeziehungen aufbauen

Um Mandantinnen und Mandanten zu vertreten, ist eine Vertrauensbeziehung unabdingbar.

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Vertrauensbeziehungen aufbauen
Plädoyers vorbereiten

Plädoyers vorbereiten

Kommt ein Fall vor Gericht, muss das Dossier für die Verhandlung bis ins kleinste Detail vorbereitet werden.

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Plädoyers vorbereiten
Dossiers archivieren

Dossiers archivieren

Korrespondenz, Akten und Entscheidungen werden sorgfältig abgelegt und aufbewahrt.

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Dossiers archivieren
Sprachen beherrschen

Sprachen beherrschen

Sehr gute Französisch- und Englischkenntnisse sind für Juristen in der Schweiz essenziell.

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Sprachen beherrschen

Tätigkeiten

Rechtsanwälte helfen, juristische Probleme zwischen verschiedenen Parteien zu regeln. Dazu gehören zum Beispiel Personen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen oder Institutionen. Sie beraten und vertreten Mandanten bei Scheidungen, Firmengründungen, Hauskäufen oder Erbschaften, arbeiten Verträge oder Statuten für Vereine und Unternehmen aus, überprüfen die Rechtsgültigkeit von Dokumenten oder vertreten Personen bei Straffällen oder bei Konflikten beispielsweise mit Arbeitgebern, Versicherungen oder Vermietern vor Gericht.

Nach Möglichkeit suchen Rechtsanwältinnen nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klientinnen ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über deren Rechte und gesetzlichen Mitteln, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mittels Gesprächen eine Einigung zu erreichen.

Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Rechtsanwälte ihre Mandanten nötigenfalls vor Gericht. Je nach Fall reichen sie eine Klage oder Beschwerde ein oder verteidigen ihre Klienten als Angeklagte bzw. Opfer bei der Verhandlung. Im Vorfeld prüfen sie den Sachverhalt, klären ab, auf welche Gesetze sie sich im Interesse ihrer Klienten berufen können und ob ähnliche Fälle vorliegen. Sie bestimmen ihre Strategie und bereiten die Mandanten auf die einzelnen Verhandlungsschritte vor. Sie stellen Beweise und Prozessakten mit der Darstellung der Sach- und Rechtslage zusammen und unterbreiten diese den Richtern.

Die meisten Rechtsanwältinnen übernehmen Mandate in verschiedenen Rechtsgebieten. Viele spezialisieren sich auch, z. B. auf Arbeits-, Steuer-, Versicherungs-, Strassenverkehrs-, Handels-, Straf- oder Familienrecht. Um ihre Mandantinnen vor Gericht vertreten zu können, müssen sie unabhängig, d. h. in der Regel freiberuflich tätig sein. Teilweise vertreten sie auch als Angestellte eines Unternehmens dessen Rechtsansprüche. In Verwaltungen arbeiten sie beispielsweise Gesetzestexte aus oder verfassen juristische Gutachten.

Rechtsanwälte unterstehen dem Anwaltsgeheimnis. Vertrauliche Informationen, die sie erhalten, dürfen sie nicht weitergeben, auch nicht an Gerichte oder Behörden.

Ausbildung

Grundlage

Reglemente der Universitäts­fakultäten sowie kantonale Be­stimmungen über die Anwalts­prüfungen

Ausbildungsweg

  • Studium der Rechtswissenschaften (Master-Abschluss einer Universität)
  • Anwaltspraktikum bei einem Gericht, einem/r Rechtsanwalt/einer Rechts­anwältin oder einer Behörde
  • Anwaltsprüfung und Eintrag ins Anwaltsregister

Hinweis: Die Anwaltspraktika und Anwaltsprüfungen sind kantonal geregelt.

Bildungsangebote

Universitäten Basel, Bern, Freiburg, Genf, Lausanne, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Zürich

Dauer

  • Vollzeitstudium: 3 Jahre Bachelor- und 1½ Jahre Master­studium
  • Anwaltspraktikum: je nach Kanton ca. 1 bis 2 Jahre
     

Studieninhalte

Privatrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht, Zivilprozessrecht, Rechtsgeschichte u. a.

Die Universitäten bieten unterschiedliche Vertiefungsrichtungen an. Das Studium besteht aus Vorlesungen, Übungen und Fallstudien.

Abschluss

"Master of Law" bzw. kantonales Anwaltspatent

Voraussetzungen

Vorbildung

    Für die Zulassung zum Bachelorstudium gilt in der Regel:

  • eidg. oder eidg. anerkannte Maturität oder Hochschulabschluss (FH, Uni, ETH) bzw. Berufsmaturität und Ergänzungsprüfung der Schweiz. Maturitäts­kommission (Passerelle)
  • Detaillierte Auskünfte erteilen die Zulassungsstellen der einzelnen Hochschulen. Die Universitäten entscheiden selbstständig über die Anerkennung von Ausweisen. Eine Übersicht bietet die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS).

    Für die Zulassung zur Anwaltsprüfung wird in der Regel verlangt:

  • abgeschlossenes universitäres Master-Studium in Rechts­wissenschaften
  • Anwaltspraktikum (gemäss kantonalen Bestimmungen)
  • Handlungsfähigkeitszeugnis, Strafregister- und Betrei­bungsregisterauszug
  • in gewissen Kantonen: Schweizer Staatsbürgerschaft
  • Über Details informieren die zuständigen kantonalen Anwalts­prüfungskommissionen.

Anforderungen

  • analytische Fähigkeiten
  • Einfühlungsvermögen
  • mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen

Weiterbildung

Kurse

Angebote von Hochschulen, von kantonalen Berufsverbänden und vom Schweizerischen Anwaltsverband SAV

Spezialisierung

Fachanwalt SAV in den Gebieten: Arbeitsrecht, Bau- und Immobilienrecht, Erbrecht, Familienrecht, Haftpflicht- und Ver­sicherungsrecht

Höhere Fachprüfung (HFP)

Z. B. dipl. Treuhandexperte/-expertin, dipl. Steuerexperte/-expertin

Weitere juristische Berufe

Bezirks-, Ober- oder Bundes­richter/in

Doktorat (Dr. iur.)

in Rechtswissenschaften

Nachdiplomstufe

  • Angebote von Fachhochschulen und Universitäten, z. B. in Europarecht, Internationalem Recht, Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht, Kriminologie usw.
  • Lehrtätigkeit z. B. an Gymnasien: "Lehrer/in für Maturitätsschulen (EDK)"

Berufsverhältnisse

Rechtsanwälte arbeiten in Anwaltskanzleien. Teilweise spezialisieren sie sich auf ein bestimmtes Gebiet wie Wirtschafts-, Straf-, Familien- oder Steuerrecht. Möglich ist auch eine Tätigkeit in Treuhandfirmen, in der öffentlichen Verwaltung, in Unternehmen, Verbänden und Gewerkschaften. Um Klientinnen vor Gericht vertreten zu können, müssen sich Rechtsanwältinnen im Kanton, in dem sie ihren Geschäftssitz haben, ins Anwaltsregister eintragen lassen. Der Eintrag berechtigt sie dazu, in der ganzen Schweiz Prozesse zu führen.

Weitere Informationen

Adressen

Schweizerischer Anwaltsverband SAV
Marktgasse 4
Postfach
3001 Bern
Tel.: +41 31 313 06 06
URL: https://www.sav-fsa.ch
E-Mail:

Swissuniversities
Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen
Effingerstr. 15
Postfach
3001 Bern
Tel.: +41 31 335 07 40
URL: http://www.swissuniversities.ch

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