Sozialversicherungs-Fachmann/-frau (BP)
Der Sozialversicherungs-Fachleute verfügen über vertiefte Kenntnisse in allen Sozialversicherungsfragen. Sie sind kompetente Ansprechpersonen für Versicherte, Arbeitgebende, Behörden und weitere Institutionen.
- Bildungstypen
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Weiterbildungsberuf
- Berufsfelder
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Wirtschaft, Verwaltung, Tourismus
- Branchen
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Personalwesen und betriebliche Ausbildung - Versicherungen - Versicherungen: Sozialversicherungen - Verwaltung
- Swissdoc
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Aktualisiert 28.03.2017
Tätigkeiten
Sozialversicherungsfachleute werden täglich mit einem breiten Spektrum von Fragen zu folgenden Bereichen des Sozialversicherungssystems konfrontiert: Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Berufliche Vorsorge, Ergänzungsleistungen, Erwerbsersatzordnung, Mutterschaftsentschädigung und Familienzulagenordnungen, Soziale Krankenversicherung, Militärversicherung, Privatversicherung sowie obligatorische Unfallversicherung.
In den vorgenannten Bereichen wenden Sozialversicherungsfachleute ihr Wissen in alltäglichen Situationen an und lösen auftretende Probleme, die für die einzelne, anspruchsberechtigte Person oft von existenzieller Tragweite sein können.
Rund um die ganze Palette dieser Versicherungen klären Sozialversicherungsfachleute vielschichtige Fragen zu Verwandten der versicherten Personen, über Beitragswesen, Leistungen und deren Bemessung sowie zur gesamten Finanzierung ab. Reicht zum Beispiel die AHV-Rente wegen Krankheit - oder wenn infolgedessen Mehrkosten für Hilfsmittel entstehen - nicht aus, informieren sie die Ratsuchenden und klären deren Anspruch auf Ergänzungsleistungen ab. Zudem prüfen sie die Bezugsberechtigung von Leistungen bei Militärdienst, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Tod. Auch für Personen, die um Sozialhilfe bitten, muss geprüft werden, ob Unterhaltspflichten durch Verwandte bestehen bzw. gewährt werden können. Sozialversicherungsfachleute kennen die Grundzüge der Sozialversicherungsabkommen, welche die Schweiz mit einzelnen Staaten oder mit der EU und innerhalb der EFTA abgeschlossen hat.
Bei jedem Versicherungsfall müssen Sozialversicherungsfachleute Fristen hinsichtlich Prämienzahlung bzw. Verjährung einhalten und zusätzlich die entsprechenden Gesetze und Verordnungen beachten. Dabei müssen auch Verfahren und die Rechtspflege zu einzelnen Beschwerde-, Klage-, Straf- und Regressverfahren miteinbezogen werden. Zur Vermeidung von Leistungskumulation arbeiten Sozialversicherungsfachleute eng mit Fachpersonen aus anderen Sparten des Sozialversicherungssystems zusammen und kennen die Koordinationsregeln zwischen den Sozialversicherungszweigen.
Ausbildung
Grundlage
Eidg. genehmigte Prüfungsordnung vom 21.7.2015
Prüfungsvorbereitung
Die für die Prüfung erforderlichen Qualifikationen werden in Kursen erworben. Prüfungsordnung und Wegleitung sind auf der Website des Schweizerischen Verbands der Sozialversicherungsfachleute SVS publiziert.
Bildungsangebote
Vorbereitungskurse in Aarau, Baden, Basel, Bern, Brig, Chur, Luzern, Reinach BL, St. Gallen, Solothurn, Winterthur und Zürich. Der SVS gibt Auskunft.
Dauer
Je nach Anbieter 2 bis 4 Semester, berufsbegleitend
Geprüfte Fächer
Soziale Sicherheit, Recht, Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung (AIV), Berufliche Vorsorge (BV), Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL), Sozialhilfe und Opferhilfe (SH/OH), Erwerbsersatzordnung (EO), Mutterschaftsentschädigung (MSE) und Familienzulagenordnungen (FZ), Invalidenversicherung (IV), Soziale Krankenversicherung (KV), Militärversicherung (MV), Obligatorische Unfallversicherung (UV) und Koordination
Abschluss
"Sozialversicherungs-Fachmann/-frau mit eidg. Fachausweis"
Voraussetzungen
Vorbildung
- Abschluss einer mindestens 3-jährigen beruflichen Grundbildung (EFZ) oder Maturität sowie mindestens 3 Jahre Berufspraxis im Sozialversicherungsbereich
- Abschluss einer 2-jährigen beruflichen Grundbildung (EBA) und mindestens 5 Jahre Berufspraxis im Sozialversicherungsbereich
Bei Prüfungsantritt erforderlich:
oder
Weiterbildung
Kurse
Angebote des Schweizerischen Verbands der Sozialversicherungsfachleute SVS, von kaufmännischen Weiterbildungszentren und privaten Institutionen
Höhere Fachprüfung (HFP)
Dipl. Sozialversicherungs-Experte/-Expertin, dipl. Krankenversicherungs-Experte/-Expertin, dipl. Spitalexperte/-expertin
Höhere Fachschule
Dipl. Betriebswirtschafter/in HF, dipl. Versicherungswirtschafter/in HF
Fachhochschule
Bachelor of Science (FH) in Betriebsökonomie
Nachdiplomstufe
Angebote an höheren Fachschulen und Fachhochschulen, z. B. Master of Arts (MAS) in Social Insurance Management
Berufsverhältnisse
Sozialversicherungs-Fachleute arbeiten in Sozialversicherungen und Sozialdiensten aller Art, in Unternehmen der Privatwirtschaft und öffentlichen Verwaltungen (Versicherungen, Personaldienste, Pensionskassen, sozialen Institutionen, Gewerkschaften oder im Treuhandbereich). In der Regel spezialisieren sie sich auf einen Teilbereich des Sozialversicherungssystems. Der Arbeitsmarkt für Sozialversicherungsfachleute ist intakt, jedoch auch den Schwankungen der Konjunktur unterworfen.
Weitere Informationen
Adressen
Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute SVS
Geschäftsstelle Prüfungen
c/o Kaufmännischer Verband Schweiz
Hans-Huber-Strasse 4
Postfach 1853
8027 Zürich
Tel.: 044 283 45 37
URL: http://www.svs-feas-fias.ch
E-Mail:
Gesetzliche Grundlagen
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Offizielle Dokumente des SBFI
Verordnung, Bildungsplan oder Prüfungsordnung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
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