Werkjahrlehrer/in
- Bildungstypen
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Berufsfunktion / Spezialisierung
- Berufsfelder
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Bildung, Soziales
- Branchen
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Bildung, Unterricht - Unterricht auf Stufe Volksschule, Mittelschule und Berufsbildung
- Swissdoc
-
0.710.14.0 - 0.710.34.3 - 0.710.35.0 - 0.710.4.1
Aktualisiert 06.05.2022
Tätigkeiten
Werkjahrlehrer und Werkjahrlehrerinnen unterrichten Jugendliche in einem Werkjahr oder Berufseinführungsjahr.
Sie üben folgende Tätigkeiten aus:
- Vermitteln von Allgemeinbildung auf werktätiger Grundlage
- Unterrichten von Schulwissen wie auch Vermitteln berufspraktischer Fertigkeiten
- individuelles Fördern und Begleiten der Jugendlichen, mit dem Ziel, sie zum erfolgreichen Einstieg in die Berufswelt zu befähigen
- Coachen der Jugendlichen in Bezug auf die Berufswahl und die Lehrstellensuche
Das Werkjahr kann als obligatorisches neuntes oder freiwilliges zehntes Schuljahr zum Abschluss der Volksschulbildung und zur Berufsfindung dienen.
Ausbildung
Übliche/r Ausbildungsweg/e
- Master Pädagogische Hochschule PH
- Certificate of Advanced Studies (CAS) Pädagogische Hochschule PH
- Abschluss Verband/Vereinigung/Branchenlabel
- Berufsprüfung BP
- Höhere Fachprüfung HFP
- Höhere Fachschule (HF)
Es besteht keine reglementierte Ausbildung. Die aufgeführten Weiterbildungen können für eine Anstellung hilfreich sein, sind aber nicht zwingend. Bildungsvoraussetzungen für eine Anstellung siehe Rubrik "Anforderungen".
Ausbildungsanbieter Nachdiplomstudien Berufswahl
- CAS "Von der Schule in den Beruf" an der Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW
- CAS "Berufswahlcoach" respektive "Fachlehrer/in Berufswahlunterricht" an der Pädagogischen Hochschule Thurgau oder Zürich
- CAS "Jugendliche im Berufswahlprozess begleiten" an der Pädagogischen Hochschule Bern
Dauer Nachdiplomstudien Berufswahl
- 8-16 Monate berufsbegleitend
Ausbildungsanbieter "Berufsbildner/in überbetriebliche Kurse und Lehrwerkstätten"
https://www.berufsberatung.ch/dyn/show/2879
Voraussetzungen
Anforderungen
- Fähigkeit, Berufsrealität zu vermitteln und Aktivitäten in diesem Bereich anzuregen
Für den handwerklich-technischen Unterricht wird vorausgesetzt:
- ausgewiesene Fachkenntnisse (i.d.R. höhere Fachausbildung im erlernten Beruf und Berufserfahrung)
- evtl. zusätzlich Ausbildung "Berufsbildner/in überbetriebliche Kurse (üK) und Lehrwerkstätten"
Für den allgemeinbildenden Unterricht wird vorausgesetzt:
- EDK-anerkanntes Lehrdiplom für die Sekundarstufe I oder II (zwingend)
- evtl. zusätzlich eine Nachdiplomausbildung für die Begleitung der Berufswahl
Bemerkungen
Werkjahre/Berufseinführungsjahre bestehen nicht in allen Kantonen.
Eng verwandte Funktionen sind Lehrer/in an einem 10. Schuljahr respektive in einem Brückenangebot oder Berufsfindungsjahr oder Berufswahljahr (unterschiedliche Benennung je nach Kanton)
und Lehrer/in in einem Motivationssemester (Programm der Arbeitslosenversicherung für jugendliche Schulabgänger/innen ohne Anschlusslösung).
Die Anforderungen/Voraussetzungen und Ausbildungen für diese Funktionen sind zu denen des Werkjahrlehrers, der Werkjahrlehrerin, identisch.
Weitere Informationen
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