Lehrer/in für die Sekundarstufe I
Lehrpersonen für die Sekundarstufe I (Master of Arts/Science) unterrichten Schülerinnen und Schüler der oberen Volksschulklassen. Sie bereiten den Stoff didaktisch auf, vermitteln fachliche Kenntnisse in verschiedenen Fächern und leiten die Jugendlichen zu selbstständigem Lernen an.
- Bildungstypen
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Hochschulberuf
- Berufsfelder
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Bildung, Soziales
- Branchen
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Unterricht auf Stufe Volksschule, Mittelschule und Berufsbildung
- Swissdoc
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0.710.14.0
Aktualisiert 01.10.2018
Tätigkeiten
Lehrerinnen und Lehrer für die Sekundarstufe I unterrichten Jugendliche der sechsten oder siebten bis neunten Klasse mit unterschiedlichem Anforderungsprofil. Meist sind sie Teil eines Teams von Lehrpersonen. Als Klassenlehrpersonen führen sie eine Klasse über jeweils drei bzw. vier Jahre. Daneben lehren sie bisweilen auch einzelne Fächer in weiteren Klassen.
In der Regel unterrichten Lehrpersonen für die Sekundarstufe I zwei bis vier Fächer wie Mathematik, Deutsch, Fremdsprachen, ein Fach aus Natur und Technik, Geografie sowie ein gestalterisches Fach oder Sport. Sie vermitteln den Jugendlichen eine breite Allgemeinbildung und bereiten sie auf die Berufsbildung oder weiterführende Schulen vor.
Bei der Stoffvermittlung richten sich Lehrpersonen für die Sekundarstufe I nach dem Lehrplan; bei der Gestaltung ihres Unterrichts haben sie hingegen weitgehend freie Hand. Je nach Aufgabenstellung, Thema und Klasse arbeiten sie mit Werkstatt- oder Frontalunterricht, Gruppenarbeiten usw. Dabei sorgen sie für ein angenehmes Lernklima und gestalten die Lektionen schülerorientiert.
Von zentraler Bedeutung ist das Anleiten der Jugendlichen zum selbstständigen Lernen. Lehrpersonen für die Sekundarstufe I vermitteln ihnen Verfahren zur Wissensaneignung und -verarbeitung. Sie unterstützen sie ausserdem in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und fördern ihre Selbst- und Sozialkompetenz. Je nach Schulform unterrichten sie Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichem Leistungsniveau.
Zum Unterrichtspensum kommen weitere, teilweise zeitintensive Aufgaben hinzu wie Vor- und Nachbereitung (Erstellen von Arbeitsmitteln, Korrigieren etc.), administrative Arbeiten, Gespräche mit den Eltern und Schulbehörden sowie Weiterbildungen.
Ausbildung
Grundlage
Reglement über die Anerkennung von Hochschuldiplomen für Lehrpersonen der Sekundarstufe I der Schweiz. Konferenz der kant. Erziehungsdirektoren (EDK) vom 26.8.1999 und Titelreglement der EDK vom 28.10.2005
Bildungsangebote
Studium an einer Pädagogischen Hochschule (PH) oder Universität. Einen Überblick über die Ausbildungsstätten findet man unter www.swissuniversities.ch. An einzelnen Institutionen ist die Kombination Sekundarstufe I und Maturitätsschule möglich.
Dauer
- Vollzeit mind. 9 Semester
- Teilzeit entsprechend länger
Ausbildungskonzept/-inhalt
Die Ausbildung ist modular aufgebaut. Die Fachausbildung wird meist für 3 bis 4 Schulfächer absolviert. In umfangreichen Praktika wird Gelerntes praktisch angewendet.
Die Module behandeln Themen wie Bildung und Erziehung, Pädagogik, Fachdidaktik, Fachausbildung (z. B. in Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen, Geschichte, Bildnerisches Gestalten, Sport u. a.).
Abschluss
Schweizerisch anerkannte Titel "dipl. Lehrer/in für die Sekundarstufe I (EDK)" sowie "Master of Arts/Science in Secondary Education"
Voraussetzungen
Vorbildung
- gymnasiale Maturität oder ein von der EDK anerkanntes Primarlehrdiplom oder Fachhochschulabschluss
- Eignungsabklärung und/oder Aufnahmeverfahren
In der Regel gilt:
sowie zum Teil zusätzlich:
Personen mit anderer Vorbildung (Berufs-, Fachmaturität, Fachmittelschulausweis oder anerkannter dreijähriger Grundbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung) werden ebenfalls zum Studium zugelassen, wenn sie mit einer Ergänzungsprüfung einen Allgemeinwissensstand auf gymnasialem Maturitätsniveau nachweisen können.
Zum Teil bieten die Pädagogischen Hochschulen Studiengänge für quereinsteigende, berufserfahrene Personen ab 30 an. Es ist empfehlenswert, sich bei den einzelnen Hochschulen frühzeitig über die detaillierten Zulassungsbedingungen zu informieren.
Anforderungen
- Durchsetzungsvermögen
- persönliche Reife und Ausgeglichenheit
- Einfühlungsvermögen
Weiterbildung
Pädagogische Hochschule / Fachhochschule
Z. B. Psychomotoriktherapeut/in (BA), Logopäde/-pädin (BA), Sonderpädagoge/-pädagogin (MA) (Vertiefungsrichtung Heilpädagogische Früherziehung oder Schulische Heilpädagogik) oder Lerntherapeut/in ILT
Universität (Master)
Master of Arts/Science in Education (Erziehungswissenschaft)
Über die Zulassungsbedingungen informiert die Universität. Diese kann Zusatzleistungen verlangen.
Nachdiplomstufe
Angebote von Pädagogischen Hochschulen, Fachhochschulen und Universitäten in Bereichen wie Pädagogik, Didaktik, Hochschuldidaktik, Schulleitung, Bildungsmanagement und -innovation, E-Learning, Interkulturelle Kompetenz etc.; z. B. Fachlehrer/in Berufswahlunterricht (Certificate of Advanced Studies CAS)
Kurse
Angebote von Pädagogischen Hochschulen, Universitäten, Fachverbänden und Lehrerfortbildungsinstitutionen
Berufsverhältnisse
Lehrer/innen für die Sekundarstufe I unterrichten je nach Kanton und Schulmodell in einer oder mehreren Klassen. In der Regel sind sie in ein Team von Lehrpersonen eingebunden. Mit der entsprechenden Weiterbildung ist auch eine Tätigkeit als Schulleiter/in oder in der Erwachsenenbildung möglich. Viele Berufsleute arbeiten Teilzeit.
Die zeitliche Belastung (oftmals auch an Abenden, Wochenenden und während der Ferienzeit) durch Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, Gespräche mit Eltern und Behörden, Schulteammitarbeit, Zusatzaufgaben an der Schule etc. kann gross sein.
Weitere Informationen
Adressen
Schweiz. Konferenz der kant. Erziehungsdirektoren (EDK)
Haus der Kantone
Speichergasse 6
Postfach 660
3000 Bern 7
Tel.: +41 31 309 51 11
URL: http://www.edk.ch
E-Mail:
Swissuniversities
Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen
Effingerstr. 15
Postfach
3001 Bern
Tel.: +41 31 335 07 40
URL: http://www.swissuniversities.ch
Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH
Zentralsekretariat
Pfingstweidstr. 16
8057 Zürich
Tel.: +41 44 315 54 54
URL: http://www.lch.ch
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