Transportpolizist/in
- Bildungstypen
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Berufsfunktion / Spezialisierung
- Berufsfelder
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Verkehr, Logistik, Sicherheit
- Branchen
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Polizei, Justizvollzug
- Swissdoc
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0.622.16.0
Aktualisiert 04.09.2023
Tätigkeiten
Transportpolizistinnen und Transportpolizisten patrouillieren in Zügen, auf Bahnhöfen und generell auf dem Areal der Transportunternehmen. Sie sind auf dem SBB-Netz und bei den regionalen Verkehrsverbünden tätig und arbeiten eng mit Kantons- und Stadtpolizeikorps zusammen.
Sie üben folgende Tätigkeiten aus:
- bei Zuwiderhandlungen gegen die geltenden Gesetze, Betriebs- und Benutzervorschriften intervenieren
- Vandalismus verhüten
- Bahnkundinnen und -kunden vor Belästigungen schützen und ihnen unterstützend zur Seite stehen
- Eventzüge (Fussball, Eishockey) begleiten
- bei Grossanlässen (z.B. beim World Economic Forum WEF) Unterstützung bieten
- Personen befragen, kontrollieren und gegebenenfalls festnehmen
- Strafanzeigen, Befragungsprotokolle und Rapporte erstellen
Darüber hinaus üben sie teilweise auch folgende Tätigkeiten aus:
- als Hundeführerinnen und Hundeführer mit Sprengstoffhunden Gegenständen identifizieren, welche explosive Stoffe enthalten, und Erstabklärung durchführen
- als Schutzhundeführerin oder Schutzhundeführer bei Fussballspielen, Überwachungen, Kupferdiebstahl oder Graffiti-Vandalismus eingreifen
Ausbildung
Erforderliche/r Ausbildungsweg/e
- Berufsprüfung BP
Zweijährige Grundausbildung zur Polizistin oder zum Polizisten an einer der regionalen Polizeiakademien:
- nach dem ersten Ausbildungsjahr: Zwischenprüfung (z.B. Taktik, Selbstverteidigung)
- zweites Ausbildungsjahr: Durchlaufen verschiedener Dienststellen im Korps der Transportpolizei zur Vorbereitung auf die einsatztaktischen und -technischen Besonderheiten (Praxisjahr)
- nach dem zweiten Ausbildungsjahr: Berufsprüfung, Vereidigung und offizielle Aufnahme ins Korps der SBB-Transportpolizei
Voraussetzungen
Anforderungen
Absolvierte Ausbildung zum/zur Polizist/in:
- Mindestalter 21 Jahre
- Schweizer Staatsbürger:in
- Absolvierte Rekrutenschule für Militärdienstpflichtige (Nichtmilitärdienstpflichtige müssen dies begründen)
- Erfolgreich abgeschlossene Berufslehre mit eidg. Fähigkeitszeugnis oder eine gleichwertige Ausbildung (z.B. Matura)
- Führerausweis Kategorie B (zu Beginn der Rekrutierung abgeschlossen)
- Einwandfreier Leumund und geordnete finanzielle Verhältnisse
- Mindestgrösse Frauen: 160 cm, Mindestgrösse Männer: 170 cm
- Psychisch wie physisch stabil und belastbar
- Fremdsprachen- und IT-Kenntnisse von Vorteil
- Tastaturschreiben (Zehnfingersystem)
Weiterbildung
- Gruppenleiter-Stellvertreter/in und Gruppenleiter/in
- Mitarbeiter/in Notrufzentrale
- Eigenschutz-Instruktor/in
- Wechsel zu einem anderen Polizeikorps
Weitere Informationen
Gesetzliche Grundlagen
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Offizielle Dokumente des SBFI
Verordnung, Prüfungsordnung oder Rahmenlehrplan des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation
Informationen in anderen Sprachen