Sozialinspektor/in
- Bildungstypen
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Berufsfunktion / Spezialisierung
- Berufsfelder
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Bildung, Soziales
- Branchen
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Begleitung und Betreuung
- Swissdoc
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0.620.1.0
Aktualisiert 23.11.2020
Tätigkeiten
Überprüft im Auftrag einer Gemeinde oder eines öffentlichen Sozialdienstes die Rechtmässigkeit der Verwendung von Sozialhilfegeldern mit dem Ziel, Missbräuche zu verhindern. Klärt bei Verdacht auf Missbrauch ab, ob die von den Sozialhilfebezügern und -bezügerinnen gemachten Angaben korrekt sind und ob die ausgerichteten Leistungen rechtmässig eingesetzt werden.
Kann zu diesem Zweck Dossiers prüfen, Sozialhilfebezüger und bezügerinnen überwachen sowie deren Haushalte kontrollieren. Arbeitet mit den Sozialdiensten zusammen und pflegt Kontakte zu anderen Institutionen wie z.B. Invalidenversicherung, Krankenkasse, Arbeitsamt oder Regionale Arbeitsvermittlung RAV.
Ausbildung
Es gibt keine eigenössich anerkannte Ausbildung für Sozialinspektorinnen und -inspektoren. In der Regel wird eine abgeschlossene Ausbildung im Sozial- oder Sicherheitsbereich bzw. eine polizeiliche Ausbildung verlangt.
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