Sozialbegleiter/in (BP)
Sozialbegleitende unterstützen Menschen in kritischen Lebenssituationen im Alltag und in der Freizeit. Sie fördern deren Ressourcen und unterstützen sie auf dem Weg in ein selbstbestimmtes Leben.
- Bildungstypen
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Weiterbildungsberuf
- Berufsfelder
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Bildung, Soziales
- Branchen
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Begleitung und Betreuung
- Swissdoc
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Aktualisiert 26.06.2020
Tätigkeiten
Als professionelle Bezugspersonen helfen Sozialbegleitende Einzelpersonen, Gruppen und Familien, die aufgrund erschwerter Lebenslagen überfordert sind oder den Alltag nicht mehr alleine bewältigen können. Sie leisten kurzfristige Unterstützung in Krisensituationen oder längerfristigen Beistand in der Alltagsbewältigung. Betroffen sein können Personen in Armut oder in sozialer Isolation, Menschen mit körperlicher oder psychischer Beeinträchtigung oder mit Migrationshintergrund sowie Suchtmittelabhängige und Erwerbslose.
Gemeinsam mit den begleiteten Personen suchen sie Lösungen, um deren Lebensumstände zu verbessern. Sozialbegleitende stärken Betroffene in ihrem Selbstvertrauen und unterstützen sie dabei, ihr Leben möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu führen. In Gesprächen erfassen sie ihre Lebenssituation und suchen nach Wegen, um die vorhandenen Fähigkeiten und Grenzen zu erkennen, Abhängigkeiten und Hilflosigkeit zu überwinden sowie Selbsthilfekräfte zu entwickeln.
Bei ihrer Arbeit knüpfen Sozialbegleitende möglichst nahe an der Lebenswelt der Betroffenen an. Neben Gesprächen sind auch andere Formen der Unterstützung und Förderung wichtig. Sie entwickeln zum Beispiel gemeinsam mit den Betroffenen stützende Routinen und Strategien der Alltagsbewältigung. Unterstützung bieten sie zum Beispiel im Umgang mit Ämtern und Institutionen. Sie setzen Methoden zur Stressbewältigung ein oder eröffnen neue Erlebnismöglichkeiten durch kreative Tätigkeiten. In Absprache mit den begleiteten Personen ziehen sie auch deren soziales Umfeld mit ein.
Oft arbeiten Sozialbegleitende nicht nur mit den näheren Bezugspersonen zusammen, sondern auch mit sozialen Diensten und Fachleuten. Sie nehmen an interdisziplinären Sitzungen teil und vernetzen sich mit verschiedenen Institutionen.
Ihre Arbeit planen, dokumentieren und evaluieren sie. Dazu gehören das Führen der Klientendossiers, das Schreiben von Berichten und das Auswerten von abgeschlossenen Begleitprozessen. Sozialbegleitende begegnen den Betroffenen mit Respekt und Einfühlungsvermögen, müssen sich aber auch abgrenzen können.
Ausbildung
Grundlage
Eidg. genehmigte Prüfungsordnung vom 5.5.2010 mit Änderungen vom 14.4.2014 und 14.2.2018
Prüfungsvorbereitung
Die für die Prüfung erforderlichen Qualifikationen werden in der Regel in Form eines Lehrgangs erworben. Prüfungsordnung und Wegleitung sind erhältlich beim Prüfungssekretariat Sozialbegleitung Berufsprüfung.
Bildungsangebote
- Schule für Sozialbegleitung, Zürich
- Helidux Academy, Zürich
Dauer
1½ bis 3 Jahre, berufsbegleitend
Ausbildungskonzept/-inhalte
Die Ausbildung beinhaltet Themen wie Persönlichkeitsentwicklung, Sozialisation, Interaktion/Kommunikation, Sucht, Beeinträchtigung, Stressbewältigung etc. Es werden relevante Modelle und Methoden des Begleitens vermittelt wie Gesprächsführung und Konfliktbewältigung. Während der Ausbildung werden diese Begleitansätze in der Praxis vertieft. Bezogen auf ihr Arbeitsfeld konzipieren die Studierenden zudem eine Projektarbeit.
Abschluss
"Sozialbegleiter/in mit eidg. Fachausweis"
Voraussetzungen
Vorbildung
- eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Fachmann/-frau Betreuung, Fachmann/-frau Gesundheit oder gleichwertiger Ausweis im Sozial- oder Gesundheitsbereich
- nach Abschluss der Grundbildung mind. 2-jährige Berufserfahrung* zu 50% in der Betreuung und Begleitung im Sozialbereich (bei reduziertem Pensum entsprechende Verlängerung der Berufspraxis)
- Abschluss auf Sekundarstufe II (z. B. Fachmaturität, gymnasiale Maturität, Grundbildung in einem anderen Beruf)
- nach dem Abschluss mind. 3-jährige Berufserfahrung* zu 50% in der Betreuung und Begleitung im Sozialbereich (bei reduziertem Pensum entsprechende Verlängerung der Berufspraxis)
Bei Prüfungsantritt erforderlich:
oder
Interessenten/-innen ohne Sek II Abschluss können bei der Prüfungskommission ein Gesuch um Äquivalenzanerkennung sur Dossier einreichen.
* Die erforderliche Berufspraxis darf zu max. 25% in der dokumentierten Freiwilligenarbeit erbracht werden und muss innert 5 Jahren vor der Prüfungsanmeldung geleistet worden sein.
Weiterbildung
Kurse
Angebote von Lehrgangsanbietern, höheren Fachschulen und Fachhochschulen
Höhere Fachprüfung (HFP)
Z. B. dipl. Institutionsleiter/in im sozialen und sozialmedizinischen Bereich, dipl. Arbeitsagoge oder Berater/in im psychosozialen Bereich mit eidg. Diplom
Höhere Fachschule
Z. B. dipl. Sozialpädagoge/-pädagogin HF
Berufsverhältnisse
Sozialbegleitende arbeiten für öffentliche, kirchliche und private Institutionen und Organisationen im Sozial- und Gesundheitswesen, beispielsweise für soziale Dienste, Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden oder Gesundheitsligen. Meist sind sie im ambulanten Sozialbereich tätig. Zudem begleiten sie Menschen im Alltag auch in stationären Einrichtungen wie Wohnheimen, Obdachlosen- oder Durchgangsheimen. Der Bedarf an Fachleuten im sozialen Bereich ist gross.
Die Arbeitszeit ist oftmals unregelmässig und erfordert grosse Flexibilität. Zur Berufsausübung sollten Sozialbegleitende zudem kontakt- und konfliktfähig sowie belastbar und psychisch stabil sein.
Weitere Informationen
Adressen
Prüfungssekretariat
Sozialbegleitung Berufsprüfung
c/o BfB Büro für Bildungsfragen AG
Bahnhofstr. 20
8800 Thalwil
Tel.: +41 43 388 34 00
URL: http://www.sozialbegleitung-berufspruefung.ch
E-Mail:
Schule für Sozialbegleitung
Ausstellungsstr. 36
8005 Zürich
Tel.: +41 44 361 88 81
Fax: 044 361 88 58
URL: http://www.sozialbegleitung.ch
E-Mail:
Helidux Academy
Alderstr. 40
8008 Zürich
Tel.: +41 43 497 90 81
URL: http://www.soz-begleitung.ch
E-Mail:
Schweiz. Berufsverband Sozialbegleitung SBSB
Geschäftsstelle
8000 Zürich
URL: http://www.sbsb.ch
E-Mail:
INSOS Schweiz
Soziale Institutionen für Menschen mit Behinderung Schweiz
Zieglerstr. 53
Postfach 1010
3000 Bern 14
Tel.: +41 31 385 33 00
URL: http://www.insos.ch
E-Mail:
Gesetzliche Grundlagen
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Offizielle Dokumente des SBFI
Verordnung, Bildungsplan oder Prüfungsordnung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI