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Polizist/in Flughafenpolizei

Kategorien
Bildungstypen

Berufsfunktion / Spezialisierung

Berufsfelder

Verkehr, Logistik, Sicherheit

Branchen

Polizei, Justizvollzug

Swissdoc

0.622.5.0

Aktualisiert 19.12.2023

Tätigkeiten

Polizistinnen und Polizisten Flughafenpolizei gehören zu einer besonderen Einheit innerhalb der Zürcher Kantonspolizei. Ihre Arbeitsgebiete umfassen die Bereiche Sicherheit (Patrouillen mit und ohne Fahrzeug, Personen- und Fahrzeugkontrollen, Überwachungen usw.) und grenzpolizeiliche Aufgaben (Grenzkontrolle bei Ein- und Ausreisen, Fahndungen, Transitvisa, Asylgesuche usw.) sowie verkehrspolizeiliche Aufgaben in der näheren Umgebung des Flughafens.
 

Ausbildung

Nach der Polizeischule absolvieren die Aspirantinnen und Aspiranten den praktischen Teil ihrer zweijährigen Grundausbildung bei der Flughafenpolizei. Nach erfolgreichem Abschluss der eidgenössischen Berufsprüfung arbeiten die frisch vereidigten Polizistinnen und Polizisten dort rund ein Jahr weiter. Im Anschluss ist es möglich, am Polizeiposten Flughafen die ersten Anzeigen zu bearbeiten.

Voraussetzungen

Anforderungen

  • abgeschlossene Ausbildung als Polizist/in mit eidgenössischem Fachausweis (BP).

Bemerkungen

Die Arbeitszeit von Flughafenpolizisten und -polizistinnen ist unregelmässig (auch an Wochenenden und Feiertagen).

Die Polizisten und Polizistinnen der Flughafenpolizei dürfen nicht mit den Sicherheitsbeauftragten der Flughafenpolizei verwechselt werden. Diese gehören zum sogenannten Sicherheitsassistenzdienst, und ihre Ausbildung ist wesentlich kürzer.

Weitere Informationen

berufsberatung.ch