Pensionskassenleiterin HFP
Pensionskassenleiter HFP
Als Pensionskassenleiterin oder Pensionskassenleiter sind Sie Fachperson im Bereich der beruflichen Vorsorge, beziehungsweise der 2. Säule, und führen eigenständig eine Vorsorgeeinrichtung. Sie verantworten sämtliche Belange der Geschäftsführung – von der Aus- und Weiterbildung des Personals, der Überwachung der Anlagestrategie und dem Risikomanagement bis hin zur Steuerung von IT-Projekten.
Aufgaben
- die Organisation und Struktur der Vorsorgeeinrichtung verantworten sowie die Buchhaltung führen
- Personal führen, ein positives Arbeitsumfeld schaffen und Weiterbildung fördern
- interne und externe Kommunikation sicherstellen
- IT-Infrastrukturen, Datenschutz und Datenarchivierung gewährleisten und kontinuierlich weiterentwickeln
- Kriterien in den Bereichen Nachhaltigkeit, Soziales und Unternehmensführung kennen und anwenden
- Organe der Stiftung unterstützen, betreuen und für die fristgerechte Umsetzung von Beschlüssen sorgen
- für qualitativ hochstehende Beratung der Versicherten sorgen
- sich in aktuellen Finanz-, Versicherungs- und Rechtsfragen auf dem Laufenden halten
- gesetzliche Vorschriften der beruflichen Vorsorge anwenden
- Kriterien, Chancen, Risiken und Kosten nachhaltiger sowie konventioneller Anlagen beurteilen und deren Umsetzung und Entwicklung überwachen
- finanzmathematische und versicherungstechnische Grundsätze im Zusammenhang mit der beruflichen Vorsorge kennen und anwenden
- die finanzielle Lage analysieren, bewerten und bei Bedarf geeignete Massnahmen zur Verbesserung einleiten
Arbeitsumgebung
Als Pensionskassenleiterin oder Pensionskassenleiter arbeiten Sie überwiegend im Büro und verfügen in der Regel über geregelte Arbeitszeiten. Gelegentlich reisen Sie für Termine mit Kundinnen und Kunden oder Behördenvertretungen.
Sie finden Beschäftigung in Vorsorgeeinrichtungen, bei Aufsichtsbehörden, Banken, Versicherungsgesellschaften, Revisionsgesellschaften, Beratungsunternehmen oder im Bereich der Sozialversicherungen.
Anforderungen und Interessen
- Analytische Fähigkeiten
- Flair für Zahlen
- Genauigkeit
- Höflichkeit und Fingerspitzengefühl
- Planungs- und Organisationsfähigkeit
- Verantwortungsbewusstsein
- Beraten
- Führen und Verantwortung übernehmen
- Informieren und sensibilisieren
- Mit Zahlen arbeiten
Ausbildung
Die Ausbildung wird in der Regel berufsbegleitend in Form von Modulen gemacht. Die Zulassungsbedingungen für die Prüfung stehen in der Prüfungsordnung des SBFI.
Weiterbildung
Kurse
- Kurse der Fachschule für Personalvorsorge
- Kurse des Schweizerischen Pensionskassenverbands (Asip)
- Kurse des Verbands der Verwaltungsfachleute für Personalvorsorge (VVP)
Höhere Fachschule
Fachhochschule
- Bachelor in Betriebswirtschaft
Je nach Fachhochschule gelten unterschiedliche Zulassungsbedingungen.
Weitere Infos
- Asip
Schweizerischer Pensionskassenverband
- Verband der Verwaltungsfachleute für Personalvorsorge (VVP)
- Gesetzliche Grundlagen