Prüfungsexperte/-expertin in der Berufsbildung
- Bildungstypen
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Berufsfunktion / Spezialisierung
- Berufsfelder
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Bildung, Soziales
- Branchen
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Schule und Ausbildung
- Swissdoc
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Aktualisiert 13.04.2020
Tätigkeiten
Übernimmt als neutrale, externe Fachperson den Beisitz bei Prüfungen (z.B. Abschlussprüfung der beruflichen Grundbildung bzw. Lehrabschlussprüfung). Aufgaben und Pflichten von Prüfungsexperten sind:
- Mitarbeit beim Erstellen von Prüfungsaufgaben
- Ausführen der vom Chefexperten zugewiesenen Arbeiten
- Aufsicht während der Prüfungsarbeiten und Festhalten der Beobachtungen im Prüfungsprotokoll
- reglementskonforme Abnahme und Bewertung von Prüfungen in den einzelnen Fächern
- Teilnahme an Einsprache-Sitzungen
- Teilnahme an Expertenkursen und –sitzungen
Ausbildung
Übliche/r Ausbildungsweg/e
- Abschluss Verband/Vereinigung/Branchenlabel
Kostenloser Basiskurs für betriebliche Prüfungsexperten/-expertinnen:
EHB (diverse Durchführungsorte und Kurse, die meisten sind branchenneutral)
Voraussetzungen
Anforderungen
- qualifizierte fachliche Bildung, ausgewiesene Fachkenntnisse und Expertenwissen im entsprechenden Fach (i.d.R. mindestens eidgenössisches Fähigkeitszeugnis und zusätzlich Weiterbildungen)
- pädagogische und methodisch-didaktische Fähigkeiten
- Neutralität, korrektes und gerechtes Beurteilen
- mit Vorteil mehrere Jahre Erfahrung in der betrieblichen Bildung
Bemerkungen
Die Tätigkeit wird nebenamtlich ausgeführt.
Die Ernennung im Bereich der Grundbildung erfolgt gewöhlich durch den Kanton (in der Regel auf Vorschlag des Berufsverbands).