Zum Titel springen

Suche

Gerichtsschreiber/in

Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber unterstützen die Richterinnen und Richter bei ihrer Arbeit. Sie verfassen Entwürfe für Urteile und Beschlüsse, führen Protokoll bei Verhandlungen und setzen gerichtliche Entscheide um – immer unter Anleitung und Verantwortung der entscheidenden Richterinnen und Richter.

Kategorien
Bildungstypen

Hochschulberuf

Berufsfelder

Wirtschaft, Verwaltung, Tourismus

Branchen

Öffentliche Verwaltung, Rechtspflege

Swissdoc

0.623.7.0

Aktualisiert 03.07.2025

Tätigkeiten

Sie üben folgende Tätigkeiten aus:

Vorbereitung gerichtlicher Entscheidungen

  • rechtliche Grundlagen in Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahren aufbereiten
  • bei der Untersuchung eines Falls mitarbeiten, den Ablauf der Ereignisse dokumentieren und relevante Rechtsnormen zusammenstellen
  • Gesetze, Verordnungen und Rechtsprechung recherchieren
  • Gesetzgebungsunterlagen prüfen und auswerten, zum Beispiel Botschaften des Bundesrates, um die Absichten des Gesetzgebers zu verstehen
  • Fristen überwachen und einhalten
  • rechtliche Bewertungen vornehmen und Entscheidungsentwürfe erstellen
  • Instrumente und Hilfsmittel zur Entscheidungsfindung mitentwickeln, zum Beispiel Checklisten für die Beurteilung von Haftbedingungen

Protokollführung

  • an Gerichtsverhandlungen teilnehmen und das Protokoll führen
  • Notizen während Richterberatungen machen und beim Verfassen des Urteils mitwirken

Administrative Aufgaben

  • Aktenführung und juristische Korrespondenz erledigen
  • Urteile formatieren und für die Veröffentlichung vorbereiten
  • Auszüge aus Urteilen oder Protokollen erstellen
  • Betreuung von Mitarbeitenden, Rechtspraktikantinnen und Notaren übernehmen
  • finanzielle Abläufe der Geschäftsstelle im Blick behalten
  • Anfragen von Öffentlichkeit und Medien beantworten

Ausbildung

Der Beruf setzt ein abgeschlossenes Studium an einer Universitären Hochschule voraus.

Bildungsweg

Es gibt keine spezifische Ausbildung. In der Regel besitzen Gerichtsschreiber/innen einen Masterabschluss in Rechtswissenschaft oder Law. Für viele Stellen ist ausserdem der Besitz eines Anwaltspatents von Vorteil.

Informationen zu Studienorten und Studieninhalten: berufsberatung.ch/rechtswissenschaft

Dauer

  • Bachelor: mindestens 3 Jahre Vollzeit
  • Master: mindestens 2 Jahre Vollzeit

Voraussetzungen

Vorbildung

    Zulassung zum Studiengang:

  • gymnasiale Maturität
  • oder Berufsmaturität mit Ergänzungsprüfung
  • oder Fachmaturität mit Ergänzungsprüfung

Anforderungen

  • ausgeprägtes schriftliches Ausdrucksvermögen
  • Verschwiegenheit
  • Unparteilichkeit
  • ausgeprägte Teamfähigkeit
  • analytische Fähigkeiten
  • vernetztes Denken und Handeln
  • sorgfältige Arbeitsweise
  • Einfühlungsvermögen

Weiterbildung

Nach dem Studium

Viele Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber erwerben vor oder nach dieser Tätigkeit das Anwaltspatent. Nach ersten Berufsjahren am Gericht bestehen verschiedene Möglichkeiten zur Weiterentwicklung: der Verbleib in der Justiz – etwa mit dem Ziel einer Funktion als Richterin oder Richter –, der Übertritt in eine Anwaltskanzlei oder der Wechsel in andere juristische Tätigkeitsfelder, beispielsweise in Unternehmen, Verbänden oder der öffentlichen Verwaltung.

Berufsverhältnisse

Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber arbeiten in der Regel in einem Büro, allein oder in kleinen Teams. Die Arbeitszeiten sind grundsätzlich regelmässig, können jedoch je nach Umfang und Dringlichkeit der bearbeiteten Akten unterschiedlich sein. Aufgrund der Vertraulichkeit der ihnen anvertrauten Informationen unterstehen Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber der beruflichen Schweigepflicht.

Die Tätigkeit als Gerichtsschreiberin oder Gerichtsschreiber ist für viele Juristinnen und Juristen eine zeitlich begrenzte Etappe in der juristischen Laufbahn. Sie dient dazu, die gerichtliche Praxis vertieft kennenzulernen und juristische Entscheidungsprozesse aus nächster Nähe zu erfahren. Praxis und Erfahrung spielen in diesem Beruf eine wichtige Rolle. So können die Berufsleute auf verschiedenen Ebenen aufsteigen, vom erstinstanzlichen Gericht zum zweitinstanzlichen Gericht oder zum Bundesgericht. Nach mehreren Jahren Berufserfahrung können sie auch Richterin, Gerichtspräsident oder Staatsanwältin werden.

berufsberatung.ch