Leiter/in Personalberatungsfirma
- Bildungstypen
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Berufsfunktion / Spezialisierung
- Berufsfelder
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Wirtschaft, Verwaltung, Tourismus
- Branchen
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Personalwesen und betriebliche Ausbildung
- Swissdoc
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0.616.6.1
Aktualisiert 07.12.2020
Tätigkeiten
Führt eine Personalberatungs- oder Vermittlungsfirma oder eine entsprechende Niederlassung. Ist insbesondere für die kaufmännische Leitung und die Kundenakquisition verantwortlich, daneben aber meistens auch in der eigentlichen Personal- oder Unternehmensberatung tätig, vor allem in der Rekrutierung von Personal auf Mandatsbasis oder für temporäre Einsätze.
Ausbildung
Übliche/r Ausbildungsweg/e
- Berufsprüfung BP
- Höhere Fachprüfung HFP
- Höhere Fachschule (HF)
- Bachelor Fachhochschule FH
Berufsprüfung als HR-Fachmann/-frau oder verwandte Ausbildung im Personalwesen, Organisations- und Unternehmensberatung, mit min. 3 Jahren Berufserfahrung
Das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) regelt die private Arbeitsvermittlung und den Personalverleih:
- Wer regelmässig und gegen Entgelt Arbeit vermittelt benötigt eine Vermittlungsbewilligung.
- Wer Arbeitnehmer anstellt und sie gewerbsmässig Kunden für Arbeitseinsätze zur Verfügung stellt (Temporärarbeit), benötigt eine Verleihbewilligung.
- Die Bewilligungserteilung ist von der Erfüllung verschiedener Voraussetzungen abhängig und an verschiedene Auflagen gebunden.
Die Vermittlungs- und Verleihtätigkeit innerhalb der Schweiz erfordert eine kantonale Bewilligung, die durch den Sitzkanton des Vermittlungs- oder Verleihbetriebs erteilt wird.
Das SECO führt zusammen mit den Kantonen ein elektronisches Verzeichnis der bewilligten Vermittlungs- und Verleihbetriebe. Gegenwärtig (Stand 2018) gibt es über 5400 solcher Betriebe.
Weitere Informationen zur Erteilung von Bewilligungen für die private Arbeitsvermittlung und den Personalverleih finden sich auf der Seite www.arbeit.swiss. Die Adressen der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörden sind ebenfalls auf dieser Seite verfügbar.
Voraussetzungen
Anforderungen
Kontaktfreude, Führungseigenschaften, kaufmännisches Flair, verkäuferische und akquisitorische Begabung
Bemerkungen
Die Arbeitsvermittlung und der Personalverleih sind an gesetzliche Grundlagen gebunden, und eine entsprechende Tätigkeit ist bewilligungspflichtig. Ein Verleihbetrieb muss zudem bei der Bewilligungsbehörde eine Kaution hinterlegen, die je nach Geschäftstätigkeit zwischen Fr. 50000.– und Fr. 150000.– liegt. Bei den kantonalen Industrie-, Gewerbe- und Arbeitsämtern sind Merkblätter über die gesetzlichen Bestimmungen erhältlich.