Ausbildung im Überblick
- AusbildungstypUniversität
- AbschlussMaster Master of Medicine, Universität Bern Eidgenössisches Diplom in Humanmedizin
- UnterrichtsspracheDeutsch
- Zeitliche BeanspruchungVollzeit
- Dauer
Regelstudienzeit: 6 Semester
So sieht die Ausbildung aus
Das Studium der Humanmedizin ist eine strukturierte universitäre Ausbildung, die sich über sechs Jahre erstreckt. Es beginnt mit einem Bachelorstudium und wird mit einem Masterstudium fortgesetzt. Die Studienziele sind im Medizinalberufegesetz festgelegt. Die Inhalte basieren auf einem gesamtschweizerischen Lernzielkatalog, der kontinuierlich an wissenschaftliche Fortschritte und Veränderungen im Gesundheitssystem angepasst wird. Nach dem Masterstudium folgt die Eidgenössische Prüfung Humanmedizin, die Voraussetzung für die obligatorische Weiterbildung in Spitälern und Arztpraxen ist. Diese Weiterbildung endet mit einem Facharztexamen, nach dem Ärztinnen und Ärzte eigenverantwortlich arbeiten können. Die Fortbildung wird von medizinischen Fachgesellschaften überwacht. Das Studium ist praxisnah und problemorientiert gestaltet. Es erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Universitätsspitälern, öffentlichen Spitälern und praktizierenden Ärztinnen und Ärzten. Der Fokus liegt auf der klinisch-praktischen Arbeit mit Patientinnen und Patienten. Das Studienprogramm kombiniert klinische Vorlesungen mit Praktika. Zu Beginn steht ein 14-wöchiger Einführungskurs Praktika (EKP), das auf die klinischen Blockpraktika vorbereitet. Zwei längere Schlusskurse dienen als Wissensblöcke und Repetitionsveranstaltungen im praktischen Wahlstudienjahr (WSJ). Während des Masterstudiums verfassen die Studierenden eine Masterarbeit zu einem medizinrelevanten Thema. Schriftliche Prüfungen finden im ersten und zweiten Studienjahr statt, ergänzt durch eine klinisch-praktische Prüfung im zweiten Jahr. Nach Abschluss der drei Studienjahre wird der Titel Master of Medicine verliehen, der zur Anmeldung zur Eidgenössischen Prüfung berechtigt.
Zulassung
Folgende Studienausweise berechtigen zur Zulassung zum Masterstudiengang Humanmedizin:
- Bachelorabschluss in Humanmedizin der Medizinischen Fakultät der Universität Bern
- entsprechender Studienabschluss einer in- oder ausländischen medizinischen Fakultät, der generell oder im Einzelfall als gleichwertig anerkannt worden ist.
Liegt der Bachelor-Abschluss mehr als fünf Jahre zurück, besteht kein Anspruch auf Zulassung zum Masterstudiengang. Die Dekanin / der Dekan kann jedoch „sur dossier“ über die Zulassung sowie über die nötigenfalls damit verbundenen Auflagen entscheiden.
Die Zahl der Studienplätze ist beschränkt. Eine Zulassung ist nur möglich, wenn alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind und ein Studienplatz vorhanden ist.
Anspruch auf einen Studienplatz im Masterstudiengang mit Zulassungsbeschränkung hat, wer
- im vorangehenden Semester das Bachelorstudium in Bern erfolgreich abgeschlossen hat
- im Vorjahr im Masterstudiengang an der Universität Bern studiert hat, jedoch wegen mangelnder Leistungen nicht alle für das entsprechende Studienjahr gemäss Studienplan vorgesehenen Leistungen erfüllen konnte (Repetenten).
- aufgrund von Vereinbarungen mit anderen Schweizer Hochschulen übernommen werden muss.
- das Studienjahr unterbrochen oder abgebrochen hat oder wer sich hat beurlauben lassen und über eine Wiederaufnahmegarantie der Fakultät verfügt.
Weitere freie Studienplätze werden mit absteigender Priorität vergeben an:
- An Personen mit einem Bachelorabschluss der Universität Bern, welche das Masterstudium nicht direkt im Anschluss an den Bachelorabschluss begonnen haben oder während des Masterstudiums unterbrochen haben und über keine Wiederaufnahmegarantie verfügen.
- An Personen mit einem Bachelorabschluss einer anderen Schweizer Universität, welche das Studium direkt nach dem Bachelorabschluss fortsetzen, den Studienort aber wechseln wollen. Ein gleichzeitiger Wechsel der Studienrichtung ist nicht möglich.
- An Personen mit einem Bachelorabschluss einer anderen Schweizer Universität, welche nicht direkt im Anschluss an den Bachelorabschluss das Studium im Master fortgesetzt haben.
- An Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung (auf Stufe Master) einer ausländischen Universität, welche den Inländerstatus erfüllen, über einen MEBEKO-Entscheid verfügen und noch Studienleistungen in einem Masterstudiengang erbringen müssen, um zur eidgenössischen Prüfung zugelassen zu werden
- An Personen mit einem Bachelorabschluss einer anerkannten ausländischen Universität, welche den Inländerstatus erfüllen
Bewerbende mit einem ausländischen, nicht deutschsprachigen Studienausweis müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 nachweisen.
Für weitere Informationen zur Zulassung siehe Website des Anbieters.
Kosten
Studiengebühr: CHF 850.- pro Semester. Für weitere Informationen zu den Kosten siehe Website des Anbieters.