Spezialist/in f. Arbeitssicherheit u. Gesundheitsschutz BP
Spezialisten und Spezialistinnen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS) unterstützen Betriebe bei der gesetzmässigen Umsetzung der Anforderungen an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
- Bildungstypen
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Weiterbildungsberuf
- Berufsfelder
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Verkehr, Logistik, Sicherheit - Gebäudetechnik - Planung, Konstruktion - Chemie, Physik - Metall, Maschinen, Uhren - Bau - Nahrung
- Branchen
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Chemie, Pharma, Biotechnologie - Chemie, Pharma, Kunststoff, Papier - Kunststoff, Papier, Oberflächentechnik - Öffentliche Verwaltung - Sicherheit
- Swissdoc
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0.590.17.0
Aktualisiert 12.03.2020
Tätigkeiten
Gesetzliche Bestimmungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Betrieben müssen von Unternehmen konsequent umgesetzt werden. Spezialisten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz stellen sicher, dass diese Bestimmungen eingehalten werden. Sie erarbeiten Gefährdungsermittlungen, Sicherheits- und Gesundheitsschutzsysteme, Notfall- und Massnahmenpläne. Ausserdem überprüfen sie Arbeitsabläufe, Arbeitsplätze sowie Arbeitsumgebungen und legen allfällige Massnahmen fest.
Bei Berufsunfällen oder Gesundheitsproblemen nehmen Spezialistinnen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Abklärungen vor. Sie werten Daten zu Themen rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aus, interpretieren diese und leiten entsprechende Massnahmen daraus ab. Zudem konzipieren und planen sie Präventionskampagnen, Schulungen oder Instruktionen und setzen diese um.
Spezialisten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mit Vertiefung "Beauftragte für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz/externe Beratende" arbeiten eng mit den Mitarbeitenden des Betriebs zusammen, die für die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen verantwortlich sind. Sie setzen sich beharrlich bei den zuständigen Personen oder deren Vorgesetzten dafür ein, dass diese Bestimmungen eingehalten werden.
Spezialistinnen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mit Vertiefung "Durchführungsorgane" kontrollieren Betriebe, leisten Präventions- und Überzeugungsarbeit und verfügen bei Bedarf auch Massnahmen. Sie prägen die Präventionsarbeit massgeblich mit.
Spezialisten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz arbeiten in den spezifischen Kontexten Bau, Industrie und Gewerbe oder Dienstleistung. Ihren Arbeitsalltag organisieren sie bewusst, kleinere Projekte leiten sie effizient und bilden sich stetig weiter.
Durch Massnahmen zur Verringerung und Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten tragen Spezialistinnen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu tieferen Sozialversicherungskosten, einer höheren Produktivität der Unternehmen sowie zur nachhaltigen Entwicklung der Wirtschaft bei. Aufgrund des fachkundigen Umgangs mit gefährlichen Stoffen leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Mensch und Umwelt.
Ausbildung
Grundlage
Eidg. genehmigte Prüfungsordnung vom 7.8.2017
Prüfungsvorbereitung
Die für die Prüfung erforderlichen Qualifikationen werden in der Regel in Form von Modulen erworben. Prüfungsordnung und Wegleitung sind erhältlich beim Verein höhere Berufsbildung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ASGS.
Bildungsangebote
Der Verein höhere Berufsbildung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ASGS führt eine laufend aktualisierte Liste der verschiedenen Anbieter.
Dauer
Ca. 9 Monate, berufsbegleitend
Module
- Hauptmodule 1-3: Anwenden von Grundlagen ASGS, Erstellen und Umsetzen von Sicherheits- und Gesundheitsschutzsystemen, Durchführen von Schulungen und Prävention
- ein Vertiefungsmodul: Agieren als Beauftragte für ASGS/externe Beratende oder Agieren als Vertretung der Durchführungsorgane
- ein Wahlmodul (Umsetzen ASGS im spezifischen Kontext): Bau, Industrie/Gewerbe oder Dienstleistung
Abschluss
"Spezialist/in für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS) mit eidgenössischem Fachausweis"
Voraussetzungen
Vorbildung
- Abschluss einer beruflichen Grundbildung (EFZ) oder gleichwertiger Abschluss
- mind. 3 Jahre Berufspraxis, davon mind. 1 Jahr im Bereich ASGS
- gymnasiale Maturität, Fachmaturität, Fachmittelschulausweis oder gleichwertiger Abschluss
- mind. 5 Jahre Berufspraxis, davon mind. 1 Jahr im Bereich ASGS
- Universitäts- oder Fachhochschulabschluss
- mind. 3 Jahre Berufspraxis, davon mind. 1 Jahr im Bereich ASGS
- erforderliche Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen
Bei Prüfungsantritt erforderlich:
oder
oder
sowie
Anforderungen
- Kommunikationsfähigkeit
- ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein
- Einfühlungsvermögen
- Sinn für Qualität
Weiterbildung
Kurse
Angebote von Fach- und Berufsfachschulen sowie des Vereins ASGS
Höhere Fachprüfung (HFP)
Je nach Vorbildung: dipl. Leiter/in Human Resources, Experte/Expertin Bewegungs- und Gesundheitsförderung mit eidg. Diplom usw.
Höhere Fachschule
Z. B. dipl. Betriebswirtschafter/in HF
Fachhochschule
Studiengänge in verwandten Fachrichtungen, z. B. Bachelor of Science (FH) in Business Administration mit Vertiefung Major Human Resource Management, Bachelor of Science (FH) Gesundheitsförderung und Prävention
Nachdiplomstufe
Angebote von höheren Fachschulen und Fachhochschulen in verwandten Bereichen, z. B. CAS in Gesundheitsförderung, CAS Moderne Personal- & Organisationsentwicklung
Berufsverhältnisse
Spezialisten und Spezialistinnen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS) sind in Betrieben sämtlicher Branchen oder bei den Durchführungsorganen (Suva, SECO, kantonale Arbeitsinspektorate) tätig.
Weitere Informationen
Adressen
Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS
Fluhmattstrasse 1
Postfach
6002 Luzern
Tel.: +41 41 419 51 11
URL: http://www.ekas.ch
E-Mail:
Verein höhere Berufsbildung ASGS
Bahnhofstrasse 23
8956 Killwangen
Tel.: +41 56 500 20 70
URL: http://www.diplom-asgs.ch
E-Mail:
Gesetzliche Grundlagen
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Offizielle Dokumente des SBFI
Verordnung, Prüfungsordnung oder Rahmenlehrplan des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation
Informationen in anderen Sprachen