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Reha-Experte/-Expertin sehbeh./blinde Menschen HFP

Rehabilitationsexperten und -expertinnen für sehbehinderte und blinde Menschen unterstützen sehbehinderte, blinde und hörsehbehinderte Menschen mit und ohne Mehrfachbehinderungen dabei, ein eigenständiges Leben zu führen. Sie beraten sie bezüglich Hilfsmittel, fördern ihre Sinne und schulen sie in der Fortbewegung sowie Alltagsbewältigung.

Kategorien
Bildungstypen

Weiterbildungsberuf

Berufsfelder

Bildung, Soziales

Branchen

Beratung - Pflege, Betreuung - Unterricht auf Tertiärstufe, Erwachsenenbildung, Kurswesen

Swissdoc

0.731.43.0

Aktualisiert 25.10.2018

Tätigkeiten

Das Hauptziel von Rehabilitationsexperten für sehbehinderte und blinde Menschen ist es, ihren Klienten zu einem möglichst selbstständigen Leben zu verhelfen. Sie beraten und unterstützen sie in unterschiedlichen Lebensbereichen. Gemeinsam analysieren sie ihre Bedürfnisse und planen unterstützende Aktivitäten und Hilfsmittel. Sie führen Trainings durch und evaluieren sie. Das berufliche, schulische und private Umfeld der betroffenen Personen beziehen sie in ihre Arbeit mit ein. Sie spezialisieren sich auf einen der drei Fachbereiche:

Auf Low Vision spezialisierte Fachpersonen unterstützen Sehbeeinträchtigte dabei, ihr Sehvermögen optimal zu nutzen. Gemäss ärztlichen Gutachten und Low-Vision-Abklärungen stimulieren und fördern sie mit geeigneten Trainings und Massnahmen die visuelle Wahrnehmung. Je nach Sehbeeinträchtigung wählen sie passende Sehhilfen sowie nicht-optische Hilfsmittel aus. Sie zeigen den sehbeeinträchtigten Personen, wie sie sie im Alltag einsetzen, und üben gemeinsam deren Handhabung. Die Expertinnen betreuen Betroffene umfassend über eine längere Zeit hinweg, beraten sie und informieren sie über Versicherungsleistungen.

Expertinnen im Gebiet Lebenspraktische Fähigkeiten unterstützen sehbeeinträchtigte und blinde Menschen darin, ihren Alltag zu vereinfachen. Sie bringen ihnen Methoden und Strategien zur Alltagsbewältigung bei. Je nach Wünschen, Erfahrungen und Fähigkeiten ihrer Klienten stellen sie ein individuelles Programm zusammen und schulen sie in Bereichen wie Kochen, Essen, Haushalt sowie Körperpflege. Sie vermitteln ihnen Kommunikationstechniken, erproben den Umgang mit Hilfsmitteln und richten gemeinsam Arbeitsplätze ein.

Im Bereich Orientierung und Mobilität tätige Experten schulen sehbeeinträchtigte und blinde Menschen in einer möglichst sicheren und selbstständigen Fortbewegung. Im Einzelunterricht fördern sie gezielt die vorhandenen Sinne und das Orientierungsvermögen der Betroffenen und beraten sie zum Hilfsmitteleinsatz.

Rehabilitationsexperten von sehbehinderten und blinden Menschen arbeiten eng mit Fachpersonen aus den Bereichen Medizin und Therapie, Pädagogik und Soziales sowie mit Ämtern und Behörden zusammen.

Ausbildung

Grundlage

Eidg. genehmigte Prüfungs­ordnung vom 23.7.2018

Prüfungsvorbereitung

Die für die Prüfung erforderlichen Qualifikationen werden in Form von Modulen erworben. Prüfungsordnung und Wegleitung sind beim Schweiz. Zentralverein für das Blindenwesen SZBLIND erhältlich.

Bildungsangebote

Der SZBLIND bietet einen Lehrgang der Fachrichtung "Low Vision" an. In Deutschland und Österreich werden die Fachrichtungen "Lebenspraktische Fähigkeiten" sowie "Orientierung und Mobilität" angeboten.

Dauer

2 ½ bis 3 Jahre, berufs­begleitend

Fachrichtungen und Module

  • Low Vision: Grundlagen, Fachpersonen und Umfeld schulen, LV-Abklärungen, LV-Trainings, Beleuchtungsberatung usw.
  • Lebenspraktische Fähigkeiten: Lebenspraktische Fähigkeiten, elektronische Hilfs- und Kommunikationsmittel usw.
  • Orientierung und Mobilität: Grundlagen, Fachpersonen und Umfeld schulen, O+M-Strategien/O+M-Techniken, Beratung bei Bau- und Verkehrs­planungsfragen usw.

Abschluss

"Rehabilitationsexperte/-expertin für sehbehinderte und blinde Menschen mit eidg. Diplom"

Voraussetzungen

Vorbildung

    Bei Prüfungsantritt erforderlich:

  • eidg. Fähigkeitszeugnis in den Berufsfeldern Gesundheit, Bildung oder Soziales und mind. 5 Jahre einschlägige Berufspraxis mit einem Pensum von mind. 60%
  • oder

  • Abschluss auf Tertiärstufe (z. B. eidg. Berufs- oder höhere Fachprüfung, höhere Fachschule, Fachhochschule oder universitäre Hochschule) in den Berufsfeldern Gesundheit, Bildung oder Soziales und mind. 2 Jahre einschlägige Berufspraxis mit einem Pensum von mind. 60%
  • sowie

  • Nachweis über die erforderlichen Praktika
  • Nachweis über die erforderlichen Hospitationen
  • erforderliche Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestäti­gungen
  • Über Details informiert der Schweiz. Zentralverein für das Blindenwesen SZBLIND.

Anforderungen

  • Kontaktfreudigkeit und Kommunikationsfähigkeit
  • Einfühlungsvermögen
  • Geduld und Ausdauer

Weiterbildung

Kurse

Angebote des Schweizerischen Zentralvereins für das Blindenwesen SZBLIND bzw. der Kooperationspartner in Deutschland (Marburg und Ham­burg) und Österreich (Graz) und weiterer Fachverbände

Höhere Fachprüfung (HFP) / Zusatzausbildung

Nach Bestehen der Module einer weiteren Fachrichtung können Rehabilitationsexperten und -expertinnen für sehbehinderte und blinde Menschen ein zusätzliches eidg. Diplom erwerben.

Berufsverhältnisse

Rehabilitationsexperten und Rehabilitationsexpertinnen für sehbehinderte und blinde Menschen arbeiten in Sehbehindertenorganisationen, Altersheimen oder Schulen, vereinzelt sind sie auch selbstständigerwerbend. In ihrem beruflichen Alltag sind sie oftmals unterwegs und arbeiten bei den betroffenen Personen zu Hause.

Weitere Informationen

Adressen

Schweizerischer Zentralverband für das Blindenwesen SZBLIND
Geschäftsstelle
Schützengasse 4
9001 St. Gallen
Tel.: +41 71 223 36 36
URL: http://www.szb.ch
E-Mail:

berufsberatung.ch