Blindenführhundeinstruktor/in (HFP)
Blindenführhundeinstruktoren und -instruktorinnen wählen für die Führung sehbehinderter und blinder Menschen geeignete Hunde aus. Sie bilden diese zu Führhunden aus, instruieren die Halter im Umgang mit den Tieren und begleiten das Blindenführhundegespann bis zur Pensionierung des Hundes.
- Bildungstypen
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Weiterbildungsberuf
- Berufsfelder
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Natur
- Branchen
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Erwachsenenbildung / Kurswesen - Tierzucht und Tierpflege
- Swissdoc
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0.140.32.0
Aktualisiert 30.09.2020
Tätigkeiten
Blindenführhundeinstruktorinnen bilden Hunde zu Blindenführhunden aus, damit die Lebensqualität sehbehinderter und blinder Menschen erhöht werden kann. Sie prüfen, welche ausgewachsenen Hunde sich für die Ausbildung zum Blindenführhund eignen. Dafür beurteilen sie die Gesundheit, den Charakter, die Belastbarkeit und die Seh- und Hörfähigkeit der Hunde.
Während der Ausbildung lehren Blindenführhundeinstruktoren die Hunde, auf eine Vielzahl von Hörzeichen zu reagieren und rechtzeitig auf Hindernisse aufmerksam zu machen oder sicher zu umgehen. Zur Ausbildung gehört, auf ein Hörzeichen hin Zebrastreifen, Treppen, Türen, Billettschalter, Sitzplätze und öffentliche Verkehrsmittel anzuzeigen. Die Fachleute bringen den Hunden Routineabläufe bei, wie das Stehenbleiben am Strassenrand oder das Erkennen von Gefahren wie Baustellen oder Pfosten. Sie pflegen die ihnen anvertrauten Hunde.
Blindenführhundeinstruktorinnen klären ab, ob sich interessierte Personen als Blindenführhundehalter eignen. Sie besuchen ihre Klienten am Wohn- und Arbeitsplatz und schulen die Sehbehinderten im Umgang mit den Hunden. Für jede Klientin suchen sie den geeigneten Hund aus. Sie machen den ausgebildeten Führhund mit seiner Halterin und dem zukünftigen Wohnort vertraut. Ist ein Gespann eingespielt, beurteilt eine IV-Expertin die Zusammenarbeit.
Auch nach der Eingewöhnungsphase des Blindenführhundegespanns bleiben Blindenführhundeinstruktoren die zentralen Ansprechpersonen für die Hundehalter. Der Klient und sein Führhund werden bis zum Ruhestand des Hundes betreut. Vor der Pensionierung des Hundes erarbeiten Blindenführhundeinstruktoren zusammen mit den Klienten Folgelösungen.
Ausbildung
Grundlage
Eidg. genehmigte Prüfungsordnung vom 19.7.2016
Prüfungsvorbereitung
Die für die Prüfung erforderlichen Qualifikationen werden in Form von Modulen erworben. Prüfungsordnung und Wegleitung sind beim Schweiz. Zentralverein für das Blindenwesen SZB erhältlich.
Bildungsangebote
In einer anerkannten Führhundeschule; der SZB erteilt Auskunft.
Dauer
Ca. 3 Jahre (inkl. Praktikum)
Module
- Tauglichkeitsabklärung Hund
- Ausbildung mehrerer Blindenführhunde
- Hundebetreuung
- Führhundezuteilung
- Klientenausbildung
- Nachbetreuung Blindenführhundegespann
- Pensionierung und Folgelösung
- Praktikum
Abschluss
"Blindenführhundeinstruktor/in mit eidg. Diplom"
Voraussetzungen
Vorbildung
- Abschluss auf Tertiärstufe (z. B. eidg. Berufs- oder Höhere Fachprüfung, höhere Fachschule, Fachhochschule oder universitäre Hochschule)
- mind. 2 Jahre Berufspraxis als angehende/r Blindenführhundeinstruktor/in
- Fahrausweis der Kategorie B
- erforderliche Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen
- gute Sprachkenntnisse sind von Vorteil
Bei Prüfungsantritt erforderlich:
zusätzliche Anforderung:
Anforderungen
- grosses Interesse an Tieren
- Geduld und Ausdauer
- Einfühlungsvermögen
- Sozialkompetenz
- gute Beobachtungsgabe
- ausgeprägte Kontaktfreude und Kommunikationsfähigkeit
- Zuverlässigkeit
Weiterbildung
Kurse
Angebote des SZB, weiterer Fachverbände und von Führhundeschulen
Berufsverhältnisse
Blindenführhundeinstruktoren und -instruktorinnen arbeiten meist in Führhundeschulen, seltener bilden sie selbstständig erwerbend Hunde für sehbehinderte Menschen aus. Mit entsprechender Berufserfahrung können sie auch als Versicherungs- oder Prüfungsexpertinnen arbeiten, beispielsweise bei der IV. In ihrem Arbeitsalltag sind sie oftmals den ganzen Tag und bei jeder Witterung unterwegs, um die Hunde zu trainieren.
Weitere Informationen
Adressen
Schweizerischer Zentralverband für das Blindenwesen SZBLIND
Geschäftsstelle
Schützengasse 4
9001 St. Gallen
Tel.: +41 71 223 36 36
URL: http://www.szb.ch
E-Mail:
Stiftung Ostschweizerische Blindenführhundeschule
Seestrasse 25
9403 Goldach
Tel.: 071 841 11 16
URL: http://www.o-b-s.ch
E-Mail:
Stiftung Schweizerische Schule für Blindenführhunde
Markstallstrasse 6
4123 Allschwil
Tel.: 061 487 95 95
URL: http://www.blindenhundeschule.ch
E-Mail:
Verein für Blindenhunde und Mobilitätshilfen VBM
Weideliweg 20
4410 Liestal
Tel.: 061 906 30 00
Fax: +41 (0)61 906 30 29
URL: http://www.blindenhund.ch
E-Mail:
Gesetzliche Grundlagen
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Offizielle Dokumente des SBFI
Verordnung, Bildungsplan oder Prüfungsordnung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
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