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Sicherheitsfachmann/-frau BP

Sicherheitsfachleute schützen Personen und Objekte. Sie arbeiten allein oder in kleinen Gruppen und erfüllen ihre Aufgaben komplementär zu den Behörden. Sie spezialisieren sich auf eine der vier Fachrichtungen Bewachung, Personenschutz, Zentralendienste oder Anlässe.

Kategorien
Bildungstypen

Weiterbildungsberuf

Berufsfelder

Verkehr, Logistik, Sicherheit

Branchen

Weitere Sicherheitsdienste

Swissdoc

0.622.3.0

Aktualisiert 21.01.2020

Tätigkeiten

Sicherheitsfachleute arbeiten in privaten Sicherheitsdienstleistungsunternehmen, die für die Interessen von Privatpersonen und der Privatwirtschaft tätig sind. Zusätzlich zu diesen Aufgaben unterstützen sie Behörden, Blaulichtorganisationen und weitere Kundenkreise.

Sicherheitsfachleute spezialisieren sich auf einen der folgenden vier Fachbereiche: Bewachung, Personenschutz, Zentralendienste oder Anlässe. Sie agieren nach der Rechtsordnung und den wichtigsten Gesetzen aus den Bereichen des Zivil-, Straf- und Arbeitsgesetzes sowie der Strafprozessordnung.

Sicherheitsfachleute Bewachung stellen die Bewachung oder Überwachung von Gebäuden sicher. Sie werden bei Kassen-, Verkehrs-, Aufsichts-, Baustellen- und Ordnungsdiensten ebenso eingesetzt wie bei Sportveranstaltungen oder Patrouillen in Einkaufszentren, Bahnhofsarealen, Parks und Parkhäusern. Sie können sowohl Personen als auch Gegenstände und Gepäckstücke kontrollieren. In der Regel sind sie unbewaffnet.

Der Schutz von Personen ist die Hauptaufgabe von Sicherheitsfachleuten Personenschutz. Sie arbeiten alleine oder in kleinen Gruppen. Bei der Durchführung der Schutzdienste sind sie teilweise bewaffnet.

Die Aufgaben von Sicherheitsfachleuten Zentralendienste umfassen im Wesentlichen den Empfang von Signalen wie Alarme, Notrufen und Störungen sowie Videoüberwachung und das Bearbeiten und Auswerten der Signale anhand bestehender Weisungen.

Sicherheitsfachleute Anlässe verrichten ihre Arbeit vorwiegend an Konzerten, Open-Air-Veranstaltungen, Sportanlässen, Festen und weiteren Anlässen mit Ordnungs- und Sicherheitsbedarf. Sie kontrollieren den Zutritt, leiten die Besucherströme, geben Auskünfte und sorgen für Ruhe und Ordnung.

Sicherheitsfachleute in allen vier Fachbereichen zeichnen sich durch hohe Sozial- und Kommunikationskompetenz aus. Sie erkennen Bedrohungen und wissen, welche Massnahmen sie ergreifen müssen. Dabei beachten sie stets den Eigenschutz und das Gebot der Verhältnismässigkeit. Falls nötig leisten sie Erste Hilfe. Sie bedienen die relevanten Sicherheitsinstallationen und Kommunikationsgeräte. Zu ihren Aufgaben gehört neben dem Schutz von Menschen und Einrichtungen auch der Natur- und Umweltschutz.

Ausbildung

Grundlage

Eidg. genehmigte Prüfungs­ordnung vom 7.11.2017 mit Änderung vom 18.12.2019

Prüfungsvorbereitung

Die für die Prüfung erforderlichen Qualifikationen werden in der Regel in Form von Kursen erworben. Prüfungsordnung und Wegleitung sind auf der Website des Verbands Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen VSSU abrufbar.

Bildungsangebote

Vorbereitungskurse werden in diversen Städten angeboten. Der VSSU erteilt Auskunft über die Anbieter.

Dauer

unterschiedlich lang, je nach Ausbildungsanbieter

Fachrichtungen

  • Bewachung
  • Personenschutz
  • Zentralendienste
  • Anlässe

Geprüfte Fächer

Branchenkunde, Recht, Sozialkompetenz sowie Fachkunde und praktische Prüfung je nach Fachrichtung

Abschluss

"Sicherheitsfachmann/-frau mit eidg. Fachausweis" mit Angabe der jeweiligen Fachrichtung (Bewachung, Personenschutz, Zentralendienste, Anlässe)

Voraussetzungen

Vorbildung

    Bei Prüfungsantritt erforderlich:

  • Mindestalter: 22 Jahre
  • einwandfreier Auszug aus dem Strafregister (bei der Anmeldefrist nicht älter als drei Monate)
  • EFZ oder gleichwertiger Ausweis sowie 2 Jahre Berufspraxis und 3200 Arbeitsstunden mit Arbeitszeugnissen in der Sicherheitsdienstbranche
  • EBA sowie 4 Jahre Berufspraxis und 6400 Arbeitsstunden mit Arbeitszeugnissen in der angemeldeten Fachrichtung
  • ohne Abschluss einer beruflichen Grundbildung: 6 Jahre Berufspraxis und 6400 Arbeitsstunden mit Arbeitszeugnissen in der angemeldeten Fachrichtung
  • für die Fachrichtung Personenschutz zusätzlich: 200 Arbeitsstunden im bewaffneten Personenschutz, Führerausweis Kat. B, BLS-AED-Ausweis, vom VSR anerkannte Fahrweiterbildung, gültige Waffentragbewilligung für Faustfeuerwaffen

Anforderungen

  • hohes Verantwortungsbewusstsein
  • Bereitschaft zu unregelmässigen Arbeitszeiten
  • physische und psychische Belastbarkeit
  • gute Beobachtungsgabe
  • Zuverlässigkeit

Weiterbildung

Kurse

Je nach Unternehmen interne Weiterbildungsangebote.

Berufsprüfung (BP)

Eidg. Fachausweis in anderen Sicherheitsberufen wie z.B. Polizist/in oder Grenzwächter/in

Berufsverhältnisse

Sicherheitsfachleute arbeiten in Unternehmen und Organisationen des Sicherheitsdienstes oder in grossen Unternehmen mit eigener Sicherheitsabteilung. Sie sind in kleinen Gruppen tätig. Die Arbeitszeiten sind manchmal unregelmässig (nachts und an Wochenenden). Die Ausbildung bietet bei entsprechender Eignung und Weiterbildung die Möglichkeit, eine Spezialisten- oder Kaderfunktion einzunehmen. Für die Branche besteht ein Gesamtarbeits­vertrag.

Weitere Informationen

Adressen

VSSU Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen
Kirchlindachstrasse 98
3052 Zollikofen
Tel.: +41 31 915 10 10
URL: http://www.vssu.org
E-Mail:

berufsberatung.ch