Viehhändler/in
- Bildungstypen
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Berufsfunktion / Spezialisierung
- Berufsfelder
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Natur
- Branchen
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Tierzucht und Tierpflege
- Swissdoc
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0.140.35.0
Aktualisiert 25.05.2020
Tätigkeiten
Kauft und verkauft eigenes und fremdes Nutz-, Zucht-, und Schlachtvieh. Ist oft in der Viehhaltung oder Landwirtschaft tätig. Muss über ein Viehhändlerpatent verfügen, dessen Vergabe durch Bund und kantonale Behörden des Veterinärwesens geregelt ist. Hat vertiefte Kenntnisse in der Haltung, der Zucht, in Fragen des Tierschutzes und der Vermeidung von Tierseuchen. Betreibt eine genaue Kontrolle der gekauften und verkauften Tiere. Im Rahmen von Organisationen oder auch als Einzelunternehmen gibt es Berufsleute, die den Handel zu ihrem Beruf gemacht haben.
Ausbildung
Der Einführungskurs dauert drei Tage und wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Zu den Kursen ist zugelassen, wer über die Voraussetzungen zur Erteilung des Viehhandelspatents verfügt. Das Patent wird vom Kanton ausgestellt, in dem der Viehhändler/die Viehhändlerin den Geschäftssitz hat. Verlangt werden: Guter Leumund, Handlungs- und Zahlungsfähigkeit. Die Einführungs- und Fortbildungskurse werden u. a. vom Schweizerischen Viehhändler Verband SVV ausgeschrieben und finden an landwirtschaftlichen Berufsfachschulen in den Kantonen statt.
Voraussetzungen
Anforderungen
- Interesse an Handel und Administration
- gute Kenntnisse bezüglich Tierzucht und -haltung
Weitere Informationen
Adressen
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Schwarzenburgstrasse 155
3003 Bern
Tel.: 058 463 30 33
URL: http://www.blv.admin.ch
E-Mail:
Schweizerischer Viehhändler Verband SVV
Geschäftsstelle
Kasernenstrasse 97
Postfach 660
7007 Chur
Tel.: 081 250 77 27
Fax: 081 250 77 28
URL: http://www.viehhandel-schweiz.ch
E-Mail:
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