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Gefahrengutbeauftragte/r für Strasse und Schiene

Kategorien
Bildungstypen

Berufsfunktion / Spezialisierung

Berufsfelder

Verkehr, Logistik, Sicherheit

Branchen

Chemie, Pharma, Biotechnologie - Logistik - Schiene - Spedition, Aussenhandel - Strasse - Weitere Sicherheitsdienste

Swissdoc

0.617.17.0

Aktualisiert 19.10.2023

Tätigkeiten

Gefahrengutbeauftragte Strasse und Schiene sind in Unternehmung zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter. Sie sollen die Gefahren vermindern, die sich aus dem Verpacken, Einfüllen, Versenden, Laden, Befördern oder Entladen gefährlicher Güter ergeben können. Sie beraten die Unternehmung zu Fragen rund um die Beförderung dieser Güter und erstellen jährliche Berichte zuhanden der Unternehmensleitung.

Ausbildung

Übliche/r Ausbildungsweg/e

  • Abschluss Verband/Vereinigung/Branchenlabel

Gefahrengutbeauftragte müssen gemäss Gefahrengutbeauftragtenverordnung (GGBV) eine mehrtätige Ausbildung absolvieren und eine Prüfung bestehen. Für die Zulassung zur Ausbildung werden keine spezifischen Vorkenntnisse oder Berufsabschlüsse verlangt.

 

Voraussetzungen

Anforderungen

  • Äusserst zuverlässig und veranwortungsbewusst
  • Stressresistent

Bemerkungen

Firmen, die gefährliche Güter verpacken, einfüllen, versenden, laden, befördern oder entladen müssen aufgrund der Gesetze zwingend eine/n Gefahrengutbeauftragte/n ernennen. Die betreffende Person muss den zuständigen Behörden des Kantons gemeldet werden. In kleineren Betrieben kann die Funktion als Gefahrengutbeauftragte/r durch den/die Sicherheitsbeauftragte/n, Speditions- oder Logistikleiter/in oder eventuell vom Laborleiter/in zusätzlich zu den bestehenden Aufgaben übernommen werden.

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