Facharzt/-ärztin für Neurochirurgie
- Bildungstypen
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Hochschulberuf
- Berufsfelder
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Gesundheit
- Branchen
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Ärztliche und wissenschaftliche Funktionen
- Swissdoc
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0.724.10.12
Aktualisiert 23.12.2019
Tätigkeiten
Neurochirurgen und -chirurginnen führen neurologische Untersuchungen durch und müssen die Indikationsstellung und Interpretation der neuroradiologischen Untersuchungsmethoden beherrschen. Beim Operieren wenden sie modernste technische Hilfsmittel an.
Zu ihren Aufgaben gehört auch die prä- und postoperative Therapie, insbesondere die konservative Behandlung der Traumata (Verletzungen durch äussere Gewalteinwirkung) von Schädel und Hirn und der Läsionen (übermässige Verletzungen) von Wirbeln und Rückenmark.
Ausbildung
Erforderliche/r Ausbildungsweg/e
- Master Universitäre Hochschule
Der Erwerb des eidgenössischen Arztdiploms (eidgenössische Prüfung Humanmedizin) nach dem Masterstudium befähigt zur unselbstständigen Tätigkeit in einem Spital oder einer Arztpraxis. Das Diplom ermöglicht zudem die Aufnahme der ärztlichen Weiterbildung, welche mit einem eidgenössischen Weiterbildungstitel abschliesst: Die mindestens 5- oder 6-jährige Ausbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt (bzw. die 3-jährige Ausbildung zum praktischen Arzt oder zur praktischen Ärztin) ist Voraussetzung für die selbstständige Berufsausübung.