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Finanzierung der beruflichen Grundbildung ausserhalb des Wohnkantons

Mein Sohn könnte den schulischen Teil seiner Lehre an einer Schule im Ausland machen, die Ausbildung aber in einem Unternehmen in der Schweiz absolvieren. Wer ist in diesem Fall für die Finanzierung der Ausbildung verantwortlich?

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Aktualisiert 17.08.2020

Die Finanzierung der beruflichen Grundbildung ist in verschiedenen Vereinbarungen zwischen den Kantonen geregelt. Auf berufsbildung.ch und edk.ch finden sich zusätzliche Informationen. Grundsätzlich wird keine Unterstützung für eine Ausbildung ausserhalb des Wohnkantons gewährt, wenn eine gleiche Ausbildung im Wohnkanton existiert. Die Finanzierung ist daher abhängig von der betreffenden Ausbildung, dem Herkunftskanton, bestehenden Abkommen usw. Diese Massnahmen sind zwischen den Kantonen streng, mit dem Ausland sind sie es noch mehr.

Im Allgemeinen ist es einfacher, wenn immer möglich die gesamte Ausbildung (Betrieb und Schule) im gleichen Kanton oder auch im gleichen Land zu absolvieren.

Die Berufsbildungsbehörden Ihres Kantons können Ihnen sagen, welche interkantonalen oder internationalen Vereinbarungen existieren. Die Adressen finden sich unter: adressen.sdbb.ch.

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) bietet ebenfalls Informationen zur Berufsbildung an: www.sbfi.admin.ch.

Neben finanziellen Aspekten muss auch die Anerkennung ausländischer Diplome in der Schweiz abgeklärt werden. Weitere Informationen: www.sbfi.admin.ch

berufsberatung.ch