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Angewandtes Strafprozessrecht

CAS

Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW

Kategorien
Ausbildungsort

Winterthur (ZH)

Unterrichtssprache

Deutsch

Ausbildungstyp

Fachhochschulen FH - Weiterbildung: Lehrgänge

Zeitliche Beanspruchung

Teilzeit

Ausbildungsthemen

Recht, Rechtswissenschaften

Studienrichtungen

Rechtswissenschaft

Swissdoc

7.623.3.0

Aktualisiert 20.08.2025

Beschreibung

Beschreibung des Angebots

Certificate of Advanced Studies (CAS) ist eine Nachdiplomausbildung der Hochschulen und entspricht mindestens 10 ECTS-Punkten. Dieses CAS verlangt 12 ECTS-Punkte.

Die Teilnehmenden erweitern ihr rechtliches Wissen zum strafprozessualen Vorverfahren, um Ermittlungen gezielter und fachgerecht durchzuführen. Zudem bereitet der CAS Angewandtes Strafprozessrecht sie auf eine professionelle Zusammenarbeit mit Auftraggeber/innen aus Untersuchungs-, Verwaltungs- und Gerichtsbehörden vor.

Inhalt:

Modul 1: Grundlagen, Beteiligte, Behörden und Verfahren des Strafprozesses (6 ECTS)

  • Strafbehörden, private Verfahrensbeteiligte
  • Einvernahmen der Polizei und der Staatsanwaltschaft
  • Zusammenarbeit der Behörden
  • Gerichts- und kriminalpolizeiliches Vorgehen aus Sicht der Anwaltschaft und der Gerichte

Modul 2: Beweiserhebung und Zwangsmassnahmen (6 ECTS)

  • Beweisrecht, Beweiserhebungen der Polizei
  • Beweiserhebung der Staatsanwaltschaft
  • Aufgaben des Zwangsmassnahmengerichts
  • Offene und verdeckte Zwangsmassnahmen
  • Vorverfahren, Strafbefehlsverfahren
  • Rechtsmedizin und forensische Psychiatrie

 Präsenzunterricht: Freitag und Samstag ca. alle vier Wochen (Februar bis Mai, September bis Dezember)

Aufbau der Ausbildung

1 ECTS-Punkt entspricht einem Aufwand von 25-30 Arbeitsstunden.

Voraussetzungen

Zulassung

Zulassungsbedingungen für Personen mit Hochschulabschluss

  • Abschluss (Diplom, Lizentiat, Bachelor- oder Masterabschluss) einer staatlich anerkannten Hochschule beziehungsweise einer der Vorgängerschulen
  • Zum Zeitpunkt der Anmeldung mindestens zwei Jahre Berufserfahrung

Zulassungsbedingungen für Personen ohne Hochschulabschluss

  • Nachweis eines Tertiär B-Abschluss (Höhere Berufsbildung): Berufsprüfung BP (eidgenössischer Fachausweis) oder Höhere Fachprüfung HFP (eidgenössisches Diplom) oder Höhere Fachschule HF. Abschlussdiplom eines Bildungslehrgangs einer höheren Fachschule (HF) oder einer höheren Fachprüfung (eidg. Diplom)
  • In Ausnahmefällen können weitere Personen zugelassen werden, wenn sich deren Befähigung zur Teilnahme aus einem anderen Nachweis ergibt.
  • Zum Zeitpunkt der Anmeldung und nach Abschluss einer ersten beruflichen Grundbildung mindestens zwei Jahre Berufserfahrung
  • Bestehen eines Zulassungsgesprächs

Zielpublikum

  • Polizisten und Polizistinnen, deren Arbeit zu einem wesentlichen Teil aus gerichts- bzw. kriminalpolizeilichen Tätigkeiten besteht
  • Personen aus anderen Ermittlungs-, Untersuchungs- und Aufsichtsbehörden im weit verstandenen Sinne des Sicherheits- und Polizeibereichs, die ebenfalls mit Justizbehörden zusammenarbeiten (ohne juristischen Studienabschluss)

Kosten

CHF 7'740.-
Preis inkl. Unterrichtsunterlagen und Lehrmittel, exkl. Verpflegung

Nachprüfungen oder Wiederholungen werden mit CHF 400.- verrechnet.

Abschluss

  • Certificate of Advanced Studies CAS

Certificate of Advanced Studies ZHAW in Angewandtem Strafprozessrecht

Praktische Hinweise

Ort / Adresse

  • Winterthur (ZH)

Zeitlicher Ablauf

Beginn

Februar

Dauer

120 Lektionen (ca. 16 Tage in zweimal drei Monaten)

Zeitliche Beanspruchung

  • Teilzeit

Unterrichtssprache

  • Deutsch

Bemerkungen

Veranstalter des Angebots: Fachstelle für Wirtschaftsstrafrecht

Links

Auskünfte / Kontakt

Customer Service Weiterbildung:
Tel. +41 58 934 79 79
E-Mail: info-weiterbildung.sml@zhaw.ch

Label

  • Modell F

berufsberatung.ch