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Podologe/Podologin (Nachholbildung Art. 32 BBV)

Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ

Podologie Bümpliz

Kategorien
Ausbildungsort

Bern (BE)

Unterrichtssprache

Deutsch

Ausbildungstyp

Berufsabschluss für Erwachsene

Zeitliche Beanspruchung

Teilzeit

Ausbildungsthemen

Berufsabschluss für Erwachsene - Gesundheit, Pflege, Medizin

Swissdoc

5.000.17.0 - 5.723.7.0

Aktualisiert 21.12.2020

Beschreibung

Beschreibung des Angebots

Das Qualifikationsverfahren erfolgt wie bei der Normallehre und umfasst grundsätzlich alle Prüfungsfächer, sofern die Zulassungsverfügung zum Qualifikationsverfahren keine Dispensationen enthält.

Lernziel

Vorbereitung auf das nachträgliche Qualifikationsverfahren Podologe/Podologin EFZ

Voraussetzungen

Zulassung

  • Von der Berufserfahrung von 5 Jahren, die nach Art. 32 BBV für die Zulassung zu einem Qualifikationsverfahren verlangt ist, müssen Berufskenntnisse mindestens 2 Jahre im Berufsfeld Fusspflege EFZ erworben worden sein.
  • Es muss glaubhaft gemacht werden, den Anforderungen der Abschlussprüfung gewachsen zu sein.
  • Berufskenntnisse, die in der regulären beruflichen Grundbildung vermittelt werden, müssen vorhanden sein, bzw. bis zur Prüfung Berufskenntnisse erworben sein.
  • Über die Dauer entscheidet z.B. im Kanton Bern einzig das Mittelschul- und Berufsbildungsamt Bern, bzw. das entsprechende Amt im Wohnkanton.

Kosten

siehe Website des Anbieters

Abschluss

  • Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ

Praktische Hinweise

Ort / Adresse

  • Bern (BE)

Zeitlicher Ablauf

Zeitliche Beanspruchung

  • Teilzeit

Unterrichtssprache

  • Deutsch

Links

berufsberatung.ch