Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
Kantonales Diplom
Anwaltskammer des entsprechenden Kantons
- Ausbildungsort
-
Ortsunabhängig
- Unterrichtssprache
-
Deutsch
- Ausbildungstyp
-
Weiterbildung: Kurse
- Zeitliche Beanspruchung
-
Berufsbegleitend
- Ausbildungsthemen
-
Recht, Rechtswissenschaften
- Swissdoc
-
9.623.4.0
Aktualisiert 17.11.2021
Beschreibung
Beschreibung des Angebots
Personen, die Rechtssuchende gegen Entgelt vor Gericht vertreten, benötigen in der Schweiz eine behördliche Bewilligung (Anwaltspatent). Die Anforderungen für den Erwerb des Anwaltspatentes sind kantonal geregelt und deshalb unterschiedlich. Auskunft erteilen das Justizdepartement und die Anwaltskammer des Wohnkantons.
Anwältinnen und Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien vor Gerichtsbehörden vertreten.
Voraussetzungen
Zulassung
Der Anwaltsberuf erfordert ein abgeschlossenes universitäres Masterstudium in Rechtwissenschaften. Danach folgt ein mindestens einjähriges Praktikum bei einem Gericht, einer Behörde oder in einer Anwaltskanzlei (gemäss kantonalen Bestimmungen). Schliesslich muss die Anwaltsprüfung abgelegt werden und es erfolgt der Eintrag ins Anwaltsregister.
Über die genauen Anforderungen informieren die zuständigen kantonalen Anwaltsprüfungskommissionen.
Abschluss
- Kantonales Diplom
Kantonales Patent als Anwältin/Anwalt
Praktische Hinweise
Ort / Adresse
-
Ortsunabhängig
Zeitlicher Ablauf
Beginn
laufend
Zeitliche Beanspruchung
- Berufsbegleitend
Unterrichtssprache
- Deutsch
Bemerkungen
Rechtsgrundlagen für den Anwaltsberuf in der Schweiz sind das Bundesgesetz vom 23. Juni 2000 über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltsgesetz, BGFA) sowie die kantonalen Anwaltsgesetze.
Anbieter 1
Anwaltskammer des entsprechenden Kantons
3003 Bern