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Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

Kantonales Diplom

Anwaltskammer des entsprechenden Kantons

Kategorien
Ausbildungsort

Ortsunabhängig

Unterrichtssprache

Deutsch

Ausbildungstyp

Weiterbildung: Kurse

Zeitliche Beanspruchung

Berufsbegleitend

Ausbildungsthemen

Recht, Rechtswissenschaften

Swissdoc

9.623.4.0

Aktualisiert 17.11.2021

Beschreibung

Beschreibung des Angebots

Personen, die Rechtssuchende gegen Entgelt vor Gericht vertreten, benötigen in der Schweiz eine behördliche Bewilligung (Anwaltspatent). Die Anforderungen für den Erwerb des Anwaltspatentes sind kantonal geregelt und deshalb unterschiedlich. Auskunft erteilen das Justizdepartement und die Anwaltskammer des Wohnkantons.
Anwältinnen und Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien vor Gerichtsbehörden vertreten.

Voraussetzungen

Zulassung

Der Anwaltsberuf erfordert ein abgeschlossenes universitäres Masterstudium in Rechtwissenschaften. Danach folgt ein mindestens einjähriges Praktikum bei einem Gericht, einer Behörde oder in einer Anwaltskanzlei (gemäss kantonalen Bestimmungen). Schliesslich muss die Anwaltsprüfung abgelegt werden und es erfolgt der Eintrag ins Anwaltsregister.
Über die genauen Anforderungen informieren die zuständigen kantonalen Anwaltsprüfungskommissionen.

Abschluss

  • Kantonales Diplom

Kantonales Patent als Anwältin/Anwalt

Praktische Hinweise

Ort / Adresse

  • Ortsunabhängig

Zeitlicher Ablauf

Beginn

laufend

Zeitliche Beanspruchung

  • Berufsbegleitend

Unterrichtssprache

  • Deutsch

Bemerkungen

Rechtsgrundlagen für den Anwaltsberuf in der Schweiz sind das Bundesgesetz vom 23. Juni 2000 über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltsgesetz, BGFA) sowie die kantonalen Anwaltsgesetze.

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