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Richter/in

Richterinnen und Richter fällen und begründen Urteile über eine Straftat oder bei einem Streitfall und halten sie in einem schriftlichen Dokument fest. Unter Anwendung der Verfahrensregeln bestimmen sie den Streitgegenstand genau, untersuchen die Grundlage und die Ursachen des Rechtsstreits, vernehmen die Parteien, Zeugen und Sachverständige und hören die Rechtsanwälte an, die die Parteien und Angeklagten vertreten.

Kategorien
Bildungstypen

Hochschulberuf

Berufsfelder

Wirtschaft, Verwaltung, Tourismus

Branchen

Öffentliche Verwaltung, Rechtspflege - Rechtspflege

Swissdoc

0.623.8.0

Aktualisiert 08.02.2022

Tätigkeiten

Sie üben folgende Tätigkeiten aus:

Mitglied der Staatsanwaltschaft

  • genügend Beweise sammeln und entscheiden, vor welchem Gericht der Fall behandelt wird
  • zusammen mit der Polizei zum Beispiel Vernehmungen und Hausdurchsuchungen durchführen oder Gutachten erstellen
  • Anklage vor Gericht auf der Grundlage der Bundesgesetzgebung vertreten

Richterin erster Instanz: Bezirks-, Amts- oder Kreisgericht

  • Fälle bearbeiten, die zum ersten Mal vor Gericht gebracht werden
  • Parteien anhören und Beweise sammeln
  • Zivilrecht: Fälle behandeln, die unter das Zivilgesetzbuch oder das Obligationenrecht fallen, zum Beispiel Scheidungen oder Kaufverträge
  • Strafrecht: Fälle aus Strafgesetzbuch, Strassenverkehrs-, Betäubungsmittelgesetz und anderen beurteilen

Richter zweiter Instanz: Ober- oder Kantonsgericht

  • Urteile fällen über Beschwerden gegen erstinstanzliche Entscheidungen
  • Vorsitz innehaben bei Gerichtsverhandlungen
  • Zivilrecht: Entscheidungen fällen anhand der Akten der Anwälte und der ersten Instanz
  • Strafrecht: Aussagen von Angeklagten, Zeugen und Plädoyers von Verteidigung und Anklage anhören

Richter am Jugendgericht

  • Entscheidungen im Interesse der Kinder und Jugendlichen fällen
  • erzieherische, therapeutische oder disziplinarische Massnahmen anordnen

Richterin am Verwaltungsgericht

  • über Beschwerden von Bürgern gegen staatliche Entscheidungen, zum Beispiel in Bezug auf Bau-, Aufenthalts- oder Verkehrsbewilligungen, entscheiden

Ausbildung

Studienort

verschiedene Universitäten in der ganzen Schweiz

In den meisten Kantonen können Laien als Friedens- oder Laienrichterinnen an Friedensrichterämtern oder erstinstanzlichen Gerichten arbeiten. Sie werden vom Volk gewählt und müssen meist einer Partei angehören, jedoch brauchen sie keine bestimmte Vorbildung.

Dauer

Bachelor: 6 Semester, Master: 4 Semester

Studienaufbau (Beispiel)

Das Bachelorstudium besteht aus Grundlagen der relevanten Rechtsgebiete Privatrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht sowie fachspezifischer Methodiklehre

Abschluss

Bachelor/Master of Law

Voraussetzungen

Vorbildung

    In der Regel gilt:

  • eidg. oder eidg. anerkannte Maturität oder Hochschulabschluss (FH, Uni, ETH)
  • oder Berufsmaturität und Ergänzungsprüfung der Schweiz. Maturitätskommission
  • Detaillierte Auskünfte erteilen die Zulassungsstellen der Universitäten. Es bestehen Unterschiede bei der Aufnahmepraxis. Eine Übersicht bietet die Rektorenkonferenz der Schweizerischen Hochschulen (swissuniversities).

  • und Parteizugehörigkeit, wenn Wahl zum/zur Richter/in durch Volk erfolgt

Anforderungen

  • selbstständige Arbeitsweise
  • ethisches Handeln
  • analytische Fähigkeiten
  • hohes Verantwortungsbewusstsein
  • Sozialkompetenz
  • mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
  • exakte Arbeitsweise
  • Verhandlungsgeschick

Weiterbildung

Tagungen

Tagungen der Stiftung für die Weiterbildung schweizerischer Richterinnen und Richter

Universität (Master)

Z.B. interdisziplinäre Master wie Droits de l'enfant (Uni Genf)

Doktorat

Wissenschaftliche Forschungsarbeit (Dissertation) und Doktoratsprüfung (Promotion)

Nachdiplomstufe

Angebote von Universitäten und Fachhochschulen in verschiedenen Bereichen, z.B. CAS "Judikative" (Uni Luzern) oder CAS "Europarecht" (Uni Zürich)

Berufsverhältnisse

Richter und Richterinnen werden von Gerichtsschreiberinnen oder Assistenten unterstützt. Zum Zeitpunkt der Entscheidung sind sie jedoch auf sich allein gestellt. Bei besonders schweren Fällen  werden die Entscheidungen von mehreren Richterinnen in ungerader Zahl getroffen. Im Beruf des Richters spielen Praxis und Erfahrung eine wichtige Rolle. So können Richterinnen verschiedene Stufen durchlaufen und vom Gericht erster Instanz zum Gericht zweiter Instanz aufsteigen.
 

Weitere Informationen

Adressen

Schweizerische Vereinigung der Richterinnen und Richter
2000 Neuenburg
URL: https://www.svr-asm.ch/de/index.htm

Stiftung für die Weiterbildung schweizerischer Richterinnen und Richter
8414 Buch am Irchel
URL: https://www.iudex.ch/de/tagungen.htm

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