Fachanwalt/-anwältin SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht
- Bildungstypen
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Berufsfunktion / Spezialisierung
- Berufsfelder
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Wirtschaft, Verwaltung, Tourismus
- Branchen
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Banken, Versicherungen - Öffentliche Verwaltung, Rechtspflege - Rechtspflege - Versicherungen
- Swissdoc
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0.615.23.0
Aktualisiert 09.12.2024
Tätigkeiten
Zeichnet sich aus durch vertiefte Kenntnisse und Erfahrung in allen haftpflicht- und versicherungsrechtlichen Fragen.
Fachanwältinnen und Fachanwälte SAV für Haftpflicht- und Versicherungsrecht kennen sich in allen Rechtsgebieten aus, die zu Schadenersatzerforderungen führen können. Dabei sind über das Haftpflichtrecht hinaus auch Kenntnisse des Sozialversicherungs- und Privatversicherungsrechts unverzichtbar.
Ausbildung
Übliche/r Ausbildungsweg/e
- Master Universitäre Hochschule
- Abschluss Verband/Vereinigung/Branchenlabel
Weiterbildung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern (mindestens 120 Stunden)
Wer Fachanwalt/Fachanwältin werden will, muss mindestens fünf Jahre Praxiserfahrung als Rechtsanwalt/-anwältin und im Fachgebiet überdurchschnittliche Kenntnisse haben. Den Titel verleiht der SAV nach erfolgreich bestandener Ausbildung und Prüfung sowie einem Fachgespräch.
Weitere Informationen: www.fachanwalt-sav.ch