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Lizenzierte/r Luftfahrzeugmechaniker/in

Kategorien
Bildungstypen

Berufsfunktion / Spezialisierung

Berufsfelder

Fahrzeuge

Branchen

Flugzeug, Bootsbau, weitere Fahrzeuge - Luft - Maschinen- und Elektrotechnik

Swissdoc

0.634.18.0

Aktualisiert 10.09.2023

Tätigkeiten

Lizenzierte Luftfahrzeugmechanikerinnen und Luftfahrzeugmechaniker unterhalten und kontrollieren alle Arten von Luftfahrzeugen (Flugzeuge, Helikopter etc.). Ihre EASA-Lizenz ist obligatorisch zum Arbeiten mit Fluggeräten und berechtigt, Freigabesignaturen für die überarbeiteten Fluggeräte zu vergeben.

 

Sie üben folgende Tätigkeiten aus:

 

  • Unterhalten und Kontrollieren aller Arten von Luftfahrzeugen (Flugzeuge, Helikopter etc.)
  • Reparieren von Defekten und Abnützungen, kleinere Reparaturen an der Struktur
  • Überprüfen der Instrumente und Auswechseln einzelner Bauteile

 

Luftfahrzeugmechanikerinnen und Luftfahrzeugmechaniker arbeiten oft mit Fachleuten aus verschiedenen Berufszweigen zusammen. Teamarbeit sowie ein ausgeprägtes Qualitäts- und Verantwortungsbewusstsein sind unerlässlich. Die Arbeiten werden oft unter Zeitdruck verrichtet.

 

Ausbildung

Übliche/r Ausbildungsweg/e

  • Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ

Die Ausbildung wird nach den Vorgaben der European Aviation Safety Agency (EASA) durchgeführt.

Der Schweizerische Verband Flugtechnischer Betriebe (SVFB) (www.svfb.ch) organisiert und überwacht diese Ausbildung in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Luftfahrzeug-Unterhaltsbetrieben.

Der theoretische Teil besteht aus 12-13 Modulen und wird in Form von Kursen (Schulbetrieb) und im Selbststudium absolviert. Die Module werden in Englisch durchgeführt. Jedes Modul wird mit einer Prüfung abgeschlossen (Multiple Choice und/oder Essay).

Das erfolgreiche Bestehen der Ausbildung berechtigt zur EASA Part-66 Lizenz Luftfahrzeugmechaniker/in.

Die Ausbildung dauert drei bis fünf Jahre, mit technischer Berufslehre ist eine Verkürzung möglich. Eine Aufnahmeprüfung findet nicht statt.

 

Einzelne Betriebe bieten das Erlangen der Lizenz integriert in die Grundbildung als Polymechaniker/in EFZ oder Automatiker/in EFZ an.

Voraussetzungen

Anforderungen

Persönliche Anforderungen:

  • Freude, Interesse und Motivation eine neue Materie zu lernen
  • Absolute Zuverlässigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein und -bereitschaft
  • Loyalität, Flexibilität und Vielseitigkeit
  • Initiative, Teamfähigkeit und analytisches Denken
  • Gutes Farbensehen (keine Farbfehlsichtigkeit)
  • Gute Englischkenntnisse

 

Erfolgreich abgeschlossene Grundbildung.

Besonders geeignete Berufe:

  • Polymechaniker/in EFZ, Schwerpunkt Instandhaltung
  • Automobil-Mechatroniker/in EFZ
  • Landmaschinenmechaniker/in EFZ
  • Konstrukteur/in EFZ

Weiterbildung

Luftfahrzeugtechniker/in BP

Die EASA Part-66 Lizenz ist Voraussetzung für die Berufsprüfung Luftfahrzeugtechniker/in (BP).

Weitere Informationen

Adressen

Schweizerischer Verband Flugtechnischer Betriebe SVFB
Schulsekretariat
c/o Swiss International Air LInes Ltd.
Postfach
4002 Basel
Tel.: 061 582 34 20
Fax: 061 582 41 92
URL: http://www.svfb.ch
E-Mail:

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
3003 Bern
Tel.: +41 58 465 80 39
URL: http://www.bazl.admin.ch
E-Mail:

European Aviation Safety Agency EASA
European Aviation Safety Agency
50668 Köln
URL: http://www.easa.europa.eu

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