Luftfahrzeugtechniker/in (BP)
Luftfahrzeugtechniker/innen überprüfen, warten und reparieren Helikopter und Flugzeuge nach technischen Vorgaben. Sie sind für das fehlerfreie Funktionieren der Luftfahrzeuge verantwortlich.
- Bildungstypen
-
Weiterbildungsberuf
- Berufsfelder
-
Fahrzeuge
- Branchen
-
Luft - Maschinen- und Elektrotechnik - Übriger Fahrzeugunterhalt
- Swissdoc
-
0.634.7.0
Aktualisiert 18.09.2018
Tätigkeiten
Luftfahrzeugtechniker/innen betätigen sich in einem breiten Aufgabenfeld. Ihr grosses Fachwissen zu verschiedenen Flugzeug- oder Helikoptertypen und den entsprechenden Reparatur- und Unterhaltsarbeiten setzen sie gezielt ein. Sie stehen überall dort im Einsatz, wo Luftfahrzeuge kontrolliert, repariert und gewartet werden. Dabei halten sie sich streng an die Vorgaben der Herstellerfirmen.
Neben den vorgeschriebenen Unterhaltsarbeiten beheben Luftfahrzeugtechniker/innen Defekte und Abnützungen. Solche Arbeiten verrichten sie oft unter Zeitdruck, zum Beispiel während einer Zwischenlandung auf dem Vorfeld.
Grössere Arbeiten und periodische Kontrollen führen Luftfahrzeugtechniker/innen hingegen im Hangar aus. Für eine bessere Zugänglichkeit zu den Luftfahrzeugen steigen sie auf Arbeitsbühnen, sogenannte Docks. Je nach Komplexität der Arbeit sind sie für das ganze Luftfahrzeug oder für einzelne Teilbereiche zuständig. Zum Beispiel sind kleinere Flugzeuge im Gegensatz zu grösseren oft wesentlich einfacher aufgebaut. Bei grossen Flugzeugen überprüfen die Berufsleute diverse Systeme. Dazu gehören Druckkabinen, hydraulische Fahrwerke, Computersteuerungen, integrierte Navigations-/Flugleitsysteme, zusätzliche Einrichtungen für die Sicherheit und den Komfort der Passagiere. Bei Helikoptern richten sie ihr Augenmerk auf diejenigen Teile, deren Betriebsdauer wegen hoher Belastungen begrenzt ist. Bei der Fehlersuche setzen sie ihre Erfahrung und ihr Wissen zu den massgebenden Verfahren sowie Handbücher ein. Bestimmte ausbaubare Teile und Komponenten wie Triebwerke, elektronische Geräte und Einrichtungen leiten sie für die Instandstellung in entsprechende Fachwerkstätten weiter.
Luftfahrzeugtechniker/innen tragen jede ausgeführte Arbeit auf einem Kontrollblatt ein und unterzeichnen es. Wichtige Funktionen wie Steuereinstellungen und Triebwerkbefestigungen werden zusätzlich von einer zweiten Person geprüft.
Oft arbeiten Luftfahrzeugtechniker/innen mit Fachleuten aus verschiedenen Berufszweigen zusammen. Teamarbeit sowie ein ausgeprägtes Qualitäts- und Verantwortungsbewusstsein sind unerlässlich, denn mit ihrer Arbeit tragen sie wesentlich zur Flugsicherheit bei.
Ausbildung
Grundlage
Eidg. genehmigte Prüfungsordnung vom 15.7.2008; Reglement über die Lizenzierung freigabeberechtigten Luftfahrzeug-Wartungspersonals (EASA Teil-66)
Prüfungsvorbereitung
Die für die Prüfung erforderlichen Qualifikationen werden in der Regel in Form von Modulen erworben. Prüfungsordnung und Wegleitung sind beim Schweiz. Verband Flugtechnischer Betriebe SVFB erhältlich.
Bildungsangebote
Modulangebote via Internet und als Seminarkurse; detaillierte Auskunft gibt der SVFB.
Dauer
2 bis 5 Jahre, je nach Vorbildung
Fachrichtungen
- Mechanik
- Avionik
Module
Z. B. Mathematik, Physik, Elektronik, Elektrik, Digitaltechniken, Werkstoffe und Komponenten, Instandhaltung, Aerodynamik, menschliche Faktoren, Luftfahrtgesetzgebung, Antrieb, Gasturbinentriebwerk, Kolbentriebwerk, Propeller
Abschluss
"Luftfahrzeugtechniker/in Mechanik bzw. Avionik mit eidg. Fachausweis"
Voraussetzungen
Vorbildung
- Abschluss einer beruflichen Grundbildung (vorzugsweise im technischen Bereich, z. B. Polymechaniker/in, Automobil-Mechatroniker/in, Anlagen- und Apparatebauer/in, Motorradmechaniker/in, Elektroniker/in, Elektroinstallateur/in; Vorbildung kann angerechnet werden)
- Nachweis der erforderlichen Modulabschlüsse nach EASA Teil-66, Kategorie B1 (Mechanik) oder B2 (Avionik)
- erforderliche Berufspraxis nach EASA Teil-66 (je nach Ausweiskategorie und Vorbildung), davon mind. 2 Jahre in einem in der Schweiz zugelassenen Hersteller- oder Wartungsbetrieb
- gute Kenntnisse in technischem Englisch
Für die Freigabe von Arbeiten an Luftfahrzeugen ist eine Lizenz nach den Vorgaben der EASA (European Aviation Safety Agency) erforderlich. Wer die Voraussetzungen für eine EASA Lizenz Kategorie B erfüllt und die erforderliche Praxis nachweist, kann auch den eidg. Fachausweis beantragen.
Bei Prüfungsantritt erforderlich:
Über Details (z. B. Zulassung ohne technische Grundbildung oder erforderliche Berufspraxis) informiert der SVFB.
Weiterbildung
Kurse
Angebote zu diversen Flugzeug- oder Helikoptertypen und den entsprechenden Reparatur- und Unterhaltsverfahren
Höhere Fachschule
In verwandten Fachbereichen, z. B. dipl. Techniker/in HF Elektrotechnik, dipl. Techniker/in HF Maschinenbau, Vertiefung Flugzeugtechnik
Fachhochschule
Bei entsprechender schulischer Vorbildung Bachelor of Science (FH) in Aviatik sowie Studiengänge in verwandten Fachbereichen, z. B. Bachelor of Science (FH) in Automobiltechnik, in Elektrotechnik, in Maschinentechnik oder in Systemtechnik
Berufsverhältnisse
Luftfahrzeugtechniker/innen arbeiten oft unregelmässig, auch nachts und am Wochenende. Bei Reparaturarbeiten auf dem Vorfeld sind sie Wind und Wetter ausgesetzt.
Qualifiziertes Fachpersonal ist wegen des Wachstums der Luftfahrt sehr gesucht. Für grössere Hersteller- und Wartungsbetriebe übernehmen sie auch Auslandeinsätze und sind zum Beispiel als Ground Engineers oder Stationstechniker/innen tätig.
Mit der entsprechenden Vorbildung können auch Quereinsteigende den Berufseinstieg schaffen. Weil die technische Entwicklung und die Komplexität der modernen Luftfahrzeuge zunehmen, erfordert der Beruf permanente Weiterbildung.
Weitere Informationen
Adressen
Schweiz. Verband Flugtechnischer Betriebe SVFB
c/o Swiss International Air Lines Ltd.
Postfach
4002 Basel
Tel.: +41 61 582 34 20
URL: http://www.svfb.ch
E-Mail:
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
3003 Bern
Tel.: +41 58 465 80 39
URL: http://www.bazl.admin.ch
E-Mail:
SR Technics Switzerland
Training Services OATC
8058 Zürich
Tel.: +41 58 688 50 50
URL: http://www.srtechnics.com
E-Mail:
European Aviation Safety Agency EASA
European Aviation Safety Agency
50668 Köln
URL: http://www.easa.europa.eu
AEROSUISSE Dachverband der schweizerischen Luft- und Raumfahrt
Kapellenstrasse 14
Postfach
3001 Bern
Tel.: +41 58 796 98 90
URL: http://www.aerosuisse.ch
URL: http://www.aerosuisse.ch/index.php/berufe-der-luftfahrt-202.html
E-Mail:
Gesetzliche Grundlagen
-
Offizielle Dokumente des SBFI
Verordnung, Bildungsplan oder Prüfungsordnung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Verwandte Berufe
Informationen in anderen Sprachen